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Mit einem Aufenthalts- und Arbeitsvisum können Sie in Spanien wohnen und arbeiten. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthalts- und Arbeitsvisa: Aufenthalts- und Arbeitsvisa, Arbeits- und Selbstständigkeitsvisa, Aufenthalts- und Arbeitsvisa im Rahmen transnationaler Dienstleistungen und Aufenthaltsvisa mit Ausnahme der Arbeitserlaubnis.

Aufenthalts- und Arbeitsvisum

Es ermöglicht seinem Eigentümer (über 16 Jahre), sich vorübergehend in Spanien aufzuhalten (für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen) und im Namen anderer eine lukrative, arbeitsrechtliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben. Der Arbeitgeber muss zuvor in der Delegation / Subdelegation der zuständigen Regierung oder gegebenenfalls vor der zuständigen autonomen Stelle eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten haben.
Der Prozess ist relativ einfach. Sobald Sie Ihren Job in Spanien erhalten haben, muss Ihr Arbeitgeber eine Genehmigung - die Arbeitserlaubnis - beantragen, damit Sie auf spanischem Gebiet arbeiten können. Dies wird gewährt, wenn die Stelle für eine bestimmte Zeit als ausgeschrieben und ausgeschrieben ist und es keine anderen Bewerber im spanischen Hoheitsgebiet oder in der EU gibt. Sobald Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, die mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis verbunden ist, können Sie ein Visum beantragen.

Ihr Unternehmen muss beim Provinzamt des Arbeitsministeriums einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen (Delegación Provincial del Ministerio de Trabajo und Inmigración) in Ihrem Namen.

Während dieser Bearbeitung erhalten Sie eine Kopie des Antrags mit dem Stempel von diesem Büro und der Dateinummer. Sie können es im Rahmen Ihres Antrags auf ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum an die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat senden. Die Botschaft informiert das regionale Arbeitsamt über Ihren Antrag und das Arbeitsamt beginnt mit der Bearbeitung Ihres Antrags.

Der Vorgang kann mehrere Monate dauern. Sobald das Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis genehmigt hat, erhalten Sie von der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat Ihr Arbeits- und Aufenthaltsvisum.

Eine Arbeitserlaubnis ist ein Jahr gültig und ist erneuerbar, solange Sie die Bedingungen noch erfüllen.

Genehmigungen werden für bestimmte Sektoren erteilt, daher ist es normalerweise möglich, Jobs zu wechseln, solange Sie im selben Bereich arbeiten. Nach fünf Jahren können Sie einen Langzeitaufenthalt beantragen.

Aufenthalts- und Selbstständigkeitsvisum

Es ermöglicht seinem Besitzer (über 18 Jahre), sich vorübergehend in Spanien aufzuhalten (für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen) und selbst eine lukrative, berufliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben.

Aufenthaltsvisum und Forschungsarbeit

Es ermöglicht seinem Inhaber, sich vorübergehend (länger als 90 Tage) in Spanien aufzuhalten und Forschungsprojekte im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung durchzuführen, die mit einer Forschungseinrichtung (natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, mit Haupt- oder Hauptperson) unterzeichnet wurde Sekundärbetrieb mit Sitz in Spanien, der Forschungs- und technologische Entwicklungsaktivitäten durchführt und zur Unterzeichnung von Gastvereinbarungen befugt ist). Die Forschungsorganisation, die eine Aufnahmevereinbarung mit einem nicht in Spanien ansässigen Ausländer unterzeichnet hat, muss zuvor eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zur Untersuchung in der Delegation / Subdelegation der zuständigen Regierung oder gegebenenfalls vor der zuständigen autonomen Stelle erhalten haben.

Aufenthalts- und Arbeitsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte mit einer blauen EU-Karte

Es ermöglicht seinem Inhaber, sich vorübergehend in Spanien aufzuhalten (für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen) und eine Arbeitstätigkeit auszuüben, für die er eine Hochschulqualifikation oder ausnahmsweise mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen muss die als mit dieser Qualifikation vergleichbar angesehen werden können, bezogen auf die Tätigkeit, für die die Genehmigung erteilt wird. Der Arbeitgeber muss zuvor in der Delegation / Subdelegation der zuständigen Regierung oder gegebenenfalls vor der zuständigen autonomen Stelle eine Erstgenehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt und eine vorübergehende Arbeit erhalten haben. In Fällen der Ausübung des Rechts auf Mobilität ist es nicht erforderlich, ein Aufenthaltsvisum und frühere Arbeiten zu erhalten, nachdem Sie eine dieser Genehmigungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten haben.

Aufenthalts- und Arbeitsvisum im Rahmen transnationaler Dienstleistungen

Es ermöglicht seinem Inhaber (über 16 Jahre), sich vorübergehend (länger als 90 Tage) in Spanien aufzuhalten und im Rahmen einer grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen für ein etabliertes Unternehmen in einem Staat eine lukrative, arbeitsrechtliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (siehe Anforderungen).

Aufenthaltsvisum mit Ausnahme der Arbeitserlaubnis

Es ermöglicht seinem Eigentümer (über 16 Jahre), sich vorübergehend in Spanien aufzuhalten und eine Tätigkeit mit Ausnahme der Arbeitserlaubnis auszuüben (siehe die möglichen Begünstigten in den Anforderungen: Forscher, Professoren, Künstler, Ordensleute usw.). Der Antragsteller benötigt keine Erstgenehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt und eine vorübergehende Arbeit, um dieses Visum zu erhalten.

Aufenthaltsvisum für Investoren, Unternehmer, hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher und Arbeitnehmer, die geschäftsinterne Bewegungen ausführen (Begünstigte der Bestimmungen des Gesetzes 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung. GOLDEN VISA.

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