Steuerliche Auswirkungen auf den Touristen, der eine Immobilie in Spanien durch einen NICHT-RESIDENT in Spanien mietet. Grundsätzlich unterliegt die Miete einer Immobilie nicht der Mehrwertsteuer. Diese Mehrwertsteuerbefreiung umfasst jede Art von Miete: Kurzzeitmiete / Touristenmiete Mittelfristige Miete Langzeitmiete Der Grund dafür
Dies ist eine kleine Präsentation unseres Rechtshilfedienstes beim Kauf von Immobilien in der Gegend von Benicarló und Vinaroz. Benicarló und Vinaroz sind wundervolle Dörfer. Sie sind eines der wichtigsten Gebiete an der Costa del Azahar (nach Benicassim) und verfügen über Strände von hoher Qualität. Es ist komponiert
Dies ist eine kleine Präsentation unserer Unterstützung beim Kauf-/Verkaufsprozess für Immobilien in der Region Benissa-Benitachel (Benitatxell). Benissa und Benitachell sind wunderschöne Dörfer mit einem der typischsten spektakulären Täler und Stränden von hoher Qualität, umgeben von spektakulären Hügeln, mit herrlicher Aussicht und Natur. Es besteht aus Stränden
BESTEUERUNG VON DARLEHEN IN SPANIEN – NICHT ansässiger Kreditgeber 1.- Werden Kredite ohne Hypothekengarantie in Spanien mit Mehrwertsteuer oder ITP besteuert? In Spanien unterliegen Darlehens- oder Kredittransaktionen weder der Mehrwertsteuer noch der ITP. Dies ist in Artikel 5.2 der Richtlinie 2008/7/EG des Rates festgelegt. Diese Richtlinie sieht ausdrücklich vor, dass beides nicht der Fall ist
Dies ist eine kleine Präsentation unserer Rechtsunterstützung beim Kauf/Verkauf von Immobilien in Valencia. Valencia ist eine wunderbare Stadt. Das wichtigste Dienstleistungszentrum in der Region Valencia und das viertgrößte in Spanien. Zusammen mit der wirtschaftlichen und industriellen Tätigkeit, mit einer der
Geregelt durch das GESETZESVERORDNUNG 1/2011 vom 28. Juli, das den konsolidierten Text der Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaft Galicien in Bezug auf vom Staat abgetretene Steuern genehmigt. – Amtsblatt von Galizien vom 20 I.- STEUERBEDINGUNG Der als Spende erhaltene Betrag. II.- REDUZIERUNG DER STEUERFESTLEGUNGSGRUNDSÄTZE:
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