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[Vc_row] [vc_column] [vc_column_text]Wenn Sie sich entschieden haben, eine Immobilie in Spanien zu kaufen oder zu verkaufen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:

1.- PRÜFEN SIE DIE OBJEKTBESCHREIBUNG DER OBJEKTUNTERLAGEN

WIE WIRD DAS EIGENTUM EINGETRAGEN UND AUF DEN TITELDATEN BESCHRIEBEN: Überprüfen Sie in den Eigentumsurkunden, ob die Immobilie ordnungsgemäß beschrieben und registriert ist. Eigentumsurkunden müssen a perfekte beschreibung der Größe, der Grenzen und der übrigen auf dem Grundstück vorhandenen Bauelemente.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Immobilien, die sich seit vielen Jahren im Besitz verschiedener Eigentümer befinden, in ihren Größen und / oder Abhängigkeiten geändert / erweitert wurden (neue Räume, Schließen der Veranda oder Terrasse, Garage, Pools usw.).

Wenn die aktuelle Oberfläche der vorhandenen Konstruktionen nicht mit der Beschreibung in den Urkunden übereinstimmt, müssen wir den Grund für diese Diskrepanz kennen! . In vielen Fällen können Prozesse durchgeführt werden, um diese Diskrepanzen zu korrigieren und Möglichkeiten zu finden, sie auszusortieren. In anderen Fällen stellen diese Unterschiede jedoch ein rechtliches Problem dar, das die Immobilie betrifft und das Sie kennen müssen, um von den frühesten Schritten des Kauf- / Verkaufsprozesses bestätigt zu werden.


   Ein Beispiel: Ein Haus mit 120 m2 mit einem 50 m2 großen Pool und einer Garage, die in ein „Gästehaus“ umgewandelt wurde. In den Urkunden erscheint das Haus nur mit 120 m2, aber nicht der pool, und die Garage ist ein “Garage” kein “Gästehaus”.

   Konsequenz: Urkunden müssen aktualisiert werden und der Käufer muss darüber informiert werden, dass das „Gästehaus“ rechtlich als „Garage“ gilt.

  Anmerkungen: Wir betrachten nicht die „interne Beschreibung“ des Hauses (Anzahl der Zimmer, Toiletten usw.), sondern die „gebaute Größe“ (auf Spanisch „superficie construída“). Es ist nicht erforderlich, die genaue Beschreibung oder Verteilung der einzelnen internen Abhängigkeiten innerhalb des Hauses zu zeigen. Wenn Sie das Innere der Immobilie durch Änderung der Innenwände geändert haben, ist es nicht erforderlich, die Urkunden zu aktualisieren, es reicht aus, nur die neue interne Verteilung nach Abschluss des Verkaufs zu „erklären“.

dh: Deeds zeigt, dass es "4" Schlafzimmer gibt und Sie sie in "2" umgewandelt haben. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, die Urkunden zu aktualisieren. Als Eigentümer steht es Ihnen frei, interne Abhängigkeiten innerhalb des Eigentums zu ändern / zu reformieren (immer die richtige Reformlizenz zu erhalten).


IMMOBILIEN IN KATASTRO (auch bekannt als "SUMA" oder "IBI" oder "RATSSTEUER"): Ebenso wie in den Urkunden muss die Immobilie in „Catastro“ mit der genauen und aktuellen Größe und Oberfläche registriert werden.

Jedes Jahr zeigen Katasterrechnungen – „Gemeindesteuer“ (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles) die Größe der Immobilie anhand von Katasteraufzeichnungen. Die Größe der in diesem Gesetzentwurf berücksichtigten Konstruktionen ist sehr wichtig, da sie zur Berechnung der jährlichen „IBI“ oder „Gemeindesteuer“ verwendet wird. Daher ist es wichtig zu überprüfen, ob die Katasterunterlagen die richtige und aktualisierte Größe der bestehenden Konstruktion auf dem Grundstück zeigen, einschließlich aller vorgenommenen Änderungen oder Erweiterungen.

Bitte beachten Sie also, dass „Catastro office“ die Gemeindesteuer in Bezug auf die Größe der Bauwerke berechnet, wobei alle Bauteile wie Haus, Pool, Garage usw. berücksichtigt werden.

Falls die Eigenschaft mit Erweiterungen usw. geändert wurde, muss dies als wesentlicher Bestandteil des Eigenschaftstransaktionsprozesses betrachtet und überprüft werden.


   An Beispiel: Beim Erwerb des Grundstücks machten bestehende Konstruktionen insgesamt 120 m2 für ein Haus. Dies wurde auch in den Urkunden und in der Catastro-Rechnung (IBI) gezeigt. Aus diesem Grund betrugen die Catastro-Rechnungen (IBI) 300 EUR.

Einige Jahre später baute der Eigentümer einen 50 m2 großen Pool und eine 40 m2 große Garage. Falls der Eigentümer diese neuen Bauelemente nicht bei Catastro gemeldet hat, sind Catastro-Rechnungen -IBI unterbezahlt. Der Grund dafür ist, wie in diesem Abschnitt erläutert, dass Katastrorechnungen unter Berücksichtigung der Größe der Bauwerke berechnet werden (im Sinne von „größer gebaute Größe“ = „höhere Steuer“). Wenn der Eigentümer diese Elemente deklariert hätte, wäre die IBI-Rechnung wahrscheinlich höher als 300 EUR. Falls der Käufer diesen Punkt nicht beachtet und während des Kaufvorgangs sortiert, kann er Catastro gegenüber für diese nicht deklarierten Konstruktionen im Falle von Catastro-Inspektionen verantwortlich gemacht werden.


2.- WEITERE UNTERLAGEN ZUR BESTÄTIGUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DES EIGENTUMS:

Um die rechtliche Situation einer Immobilie zu bestätigen, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorliegen:

Das Studium der oben genannten Dokumente wird in Spanien von Agenten und Anwälten standardisiert.

Als Spezialist für Bauwesen und Immobilien legt unser Unternehmen jedoch besonderen Wert auf das Studium und die Berücksichtigung anderer Dokumente, die von anderen Fachleuten, die nicht so auf Bauwesen spezialisiert sind wie TLA, nicht immer berücksichtigt werden.

Der Erhalt dieses Zertifikats ist „obligatorisch“ beim Verkauf/Kauf von Immobilien in Spanien?:

Es hängt von der Art der Immobilie ab: Bei „neuen“ Immobilien ist der Bauherr verpflichtet, dieses Dokument dem Käufer nach Abschluss des Verkaufsprozesses auszuhändigen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei „Wiederverkäufen“ kein Gesetz gibt, das den Verkäufer dazu zwingt, dieses Dokument nach Abschluss des Verkaufs vorzulegen. Die spanischen Gesetze besagen, dass es der „Käufer“ ist, der dieses Dokument nach Fertigstellung erhalten muss, um mit den Änderungen der Wasser- und Elektronamen fortzufahren.

Wir müssen an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Verwaltung es nach Fertigstellung ablehnen kann, dem Käufer die CH auszuhändigen, falls die Liegenschaft vom Vorbesitzer unbemerkt bearbeitet worden ist. Wenn sich die Immobilie also nicht in einem einwandfreien rechtlichen Zustand befindet, besteht die Gefahr, dass die Genehmigung dieses Dokuments nach Fertigstellung nicht eingeholt wird. Und dies könnte den Käufer in eine sehr komplizierte Situation bringen, da er dann Probleme haben könnte, die Versorgungsverträge auf seinen Namen zu bekommen.

Ein sehr wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Existenz oder Gültigkeit des CH in den Urkunden nicht gezeigt wird !. Daher muss Ihr Anwalt diese Angelegenheit sorgfältig anhand seines Fachwissens und seiner Erfahrung prüfen, um ein so wichtiges Dokument wie dieses zu bestätigen.  

Abschließend ist dieses Zertifikat WESENTLICH Für den Verkauf muss die Immobilie und deren Bestätigung von Beginn des Kauf- / Verkaufsprozesses an überprüft werden.

 

 

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