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Steuerpflichten als Eigentümer einer spanischen Immobilie

 1.- Wichtige Punkte, die Sie als Immobilieneigentümer in Spanien beachten sollten

Welche Pflichten habe ich als Eigentümer einer Immobilie in Spanien? 

Als Eigentümer einer spanischen Immobilie müssen Sie folgende Pflichten erfüllen:

  • Jährliche Abgabe der „WealthTax“-Erklärung (falls der Wert Ihres spanischen Vermögens höher ist als ein Minimum von durchschnittlich 400 – 600.000 EUR/Person).
  • Jährliches Einreichen / Entrichten von Steuererklärungen mit der Bezeichnung „Income Tax“ (ähnlich wie „Inland Revenue“)
  • Zur Vorlage/Zahlung von Steuererklärungen für die Einkünfte aus Ihrer Immobilie in Spanien

Was sind die Unterschiede zwischen „spanischen Steueransässigen“ und „Nichtansässigen“? 

Ja, es gibt:

NICHT Steueransässiger

 Falls Sie nicht dauerhaft in Spanien leben und/oder keinen Antrag auf eine spanische Steuerresidenz gestellt haben (Sie zahlen Ihre Steuern in Ihrem Herkunftsland), tAnschließend müssen Sie alle Steuererklärungen und Steuerzahlungen in dem Land vornehmen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

In Spanien müssen Sie nur die korrekten Angaben und Zahlungen für Income as machen  NICHT ANSÄSSIGE

Zum Beispiel: Wenn Sie aus Großbritannien kommen und NICHT dauerhaft in Spanien leben und sich nie für den spanischen Steuerwohnsitz beworben haben, müssen Sie die Steuererklärung in Großbritannien und in Spanien nur als SPANISH NON RESIDENT abgeben, weil Obwohl Sie nicht in Spanien wohnhaft sind, haben Sie eine Immobilie in Spanien.

Spanischer Steueransässiger

Falls Sie dauerhaft in Spanien leben und/oder die spanische Steuerresidenz beantragt haben

Sie müssen also in Spanien alle Vermögenswerte auf Ihren Namen deklarieren / bezahlen, die in Spanien und / oder in Übersee platziert sind.

Beispielsweise: Wenn Sie aus einem anderen Land kommen und zwei Jahre in Spanien leben und sich für den spanischen Steuerwohnsitz beworben haben, müssen Sie als SPANISH RESIDENT die Steuererklärung in Spanien abgeben. Sie sollten also in Spanien alle Einkünfte, Renten, Vermögenswerte usw. angeben, die Sie in Spanien haben könnten oder die Sie aus einem anderen Land der Welt erhalten.

Das Konzept der „spanischen Steuerinländer“ oder der „spanischen Steuerausländer“ steht also in direktem Zusammenhang mit der Dauer des Verbleibs in Spanien während eines natürlichen Jahres in einem Zeitraum von mehr oder weniger als 6 Monaten:

Mehr als 6 Monate - Spanische Steuerresidentin

Weniger als 6 Monate - Nicht in Spanien ansässig


 

Wenn ich die „TIE“ (spanische Aufenthaltserlaubnis) habe, bedeutet das, dass ich in Spanien steuerlich ansässig bin? 

In der Regel verwechseln Eigentümer spanischer Immobilien die „spanische Steuerresidenz“ mit der „spanischen Residenz“..

Mit anderen Worten, die Leute denken, dass die von der spanischen Nationalpolizei ausgestellte „spanische Aufenthaltskarte“ oder „Residenzbescheinigung“ ausreicht, um nachzuweisen, dass sie „spanische Steueransässige“ sind, und leider ist dies nicht der Fall.

Das "Spanische Residenzkarte" (oder "Spanische Wohnsitzbescheinigung“), ist kein gültiges Dokument, um Ihre steuerliche Betrachtung als „Steuerinländer“ zu ändern.

Die spanische Aufenthaltskarte (oder Bescheinigung) dient nur der Erklärung, dass Sie in Spanien leben, um der Polizei eine bessere Kontrolle über die Bewohner in einem bestimmten Gebiet zu ermöglichen.

Um spanischer Staatsbürger für Steuern zu werdenWenn Sie als normaler spanischer Staatsbürger beginnen, Ihre Steuern in Spanien zu zahlen, müssen Sie den SPANISCHE STEUERZERTIFIZIERUNG Sie werden vom spanischen Finanzamt oder vom spanischen Zoll ausgestellt, und dann zahlen Sie Ihre Steuern in Spanien und nicht in Ihrem Herkunftsland.

Und auch, wenn Sie bei der Steuerbehörde Ihres Landes angeben müssen, dass Sie in Spanien steuerpflichtig sind und in Ihrem Land nicht als Steuerwohnsitz verbleiben möchten -

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater nach den Steuern, die Sie derzeit zahlen, denn selbst wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, sollten Sie die EINKOMMENSTEUER-NICHT-WOHNER deklarieren und bezahlen.


 

Wann muss ich als Einwohner oder als Nichtansässiger in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben? 

In beiden Fällen einmal im Jahr.

  • Bei spanischer Aufenthaltssteuer: vor Ende Juni ab dem folgenden Jahr
  • Im Falle der spanischen Nichtwohnsitzsteuer: Vor Ende Dezember des folgenden Jahres

 Beispielsweise: Für das Jahr 2021, spanische Nichtansässige Erklärungen müssen vor dem vorgelegt werden 31/12/2022 ist fällig die präsentation von NON RESIDENT Steuererklärungen für das Jahr 2021für Besitzer spanischer Immobilien, die vor oder am 2021 gekauft wurden.

Diese Steuer heißtEinkommensteuer für nicht ansässige Personen”. Und es muss Ereignis bezahlt werden, wenn Sie kein Einkommen in Spanien haben. Nur für die Tatsache, dass Sie Eigentümer einer spanischen Immobilie sind und nicht dauerhaft in Spanien leben.

Für den Fall, dass Sie einige Einnahmen aus der Immobilie erhalten haben

Beispielsweise: Ab der Anmietung der Wohnung muss man sich dann präsentieren zusätzliche Steuererklärungen für diese Einnahmen vierteljährlich im selben Quartal des Jahres, in dem die Einnahmen erzielt werden. Klicken Sie hier, um mehr zu lesen


 

Sind alle diese Verpflichtungen sowohl für Einwohner als auch für Nichtansässige erforderlich?

Ja, Unabhängig von Ihrem Wohnsitz- oder Wohnsitzstatus haben Sie wie in jedem anderen Land jedes Jahr Steuerpflichten zu erfüllen.


 

Ich bin in Spanien steuerlich ansässig und habe die „TIE“. Muss ich Einkommensteuererklärungen vorlegen? 

Unabhängig von Ihrem Alter müssen Sie in Spanien als spanischer Steuerresident spanische Steuern zahlen, Immer, wenn Sie sich nicht in einem der folgenden Umstände befinden:

1.- Sie verdienen (ungefähr) nicht mehr als 22.000 EUR pro Jahr, wenn Ihr Einkommen nur von einem einzigen Zahler stammt.

2.- Wenn Ihr Einkommen aus einer „privaten Rente“ oder von zwei verschiedenen Zahlern stammt (zum Beispiel haben Sie eine öffentliche und eine private Rente), müssen Sie sich selbst dann präsentieren, wenn Sie weniger als 2 EUR pro Jahr verdienen Spanische Aufenthaltssteuererklärung.


 

Kann ich in Spanien leben und keine Einkommensteuererklärung vorlegen? 

Dies könnte möglich sein, weil ihr Einkommen möglicherweise nie den Mindestbetrag erreicht hat, der für die Pflicht zur Steuererklärung erforderlich ist.

Wir empfehlen jedoch immer, sich ordnungsgemäß rechtlich oder steuerlich beraten zu lassen, da immer das Risiko einer Kontrolle durch das spanische Finanzamt und hoher Bußgelder besteht.


 

Was passiert, wenn ich meine Steuern in Spanien nicht erkläre?

Nach den neuen Änderungen in der Kontrolle durch den spanischen Zoll können spanische Einwohner und Nicht-Einwohner mit einer Immobilie in Spanien vom spanischen Zoll inspiziert werden.

Wenn sie feststellen, dass Sie in den letzten 4 bis 5 Jahren, selbst wenn Sie dauerhaft in Spanien leben, die spanische Steuerbescheinigung nicht erhalten haben oder nie die richtigen Erklärungen abgegeben haben oder diese nicht ordnungsgemäß abgegeben wurden, kann dies ein Inspektionsfall sein eröffnet mit eventuellen zusätzlichen Bußgeldern.


 

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie in Spanien an?

Hier geht es weiter. um zu sehen, welche Steuern Sie zahlen müssen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen.


 

Müssen Immobilieneigentümer in Spanien noch weitere Steuern zahlen?

Hier sind weitere Steuern, die zu zahlen sind, wenn Sie Eigentümer spanischer Vermögenswerte sind:

1.- Vermögenssteuer: 

Es besteuert die Vermögenswerte, die Sie möglicherweise auf Ihrem Namen haben:

  • Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind: Diese Steuer besteuert das Vermögen, das Sie möglicherweise in Spanien haben
  • Wenn Sie in Spanien ansässig sind: Diese Steuer besteuert ALLE Vermögenswerte, die Sie in Spanien und in einem anderen Land der Welt haben

In der Region Valencia geben Sie diese Steuer nur an, wenn:

  • Nicht in Spanien wohnhaft: Ihr Vermögen in Spanien übersteigt den Betrag von 600.000 EUR
  • In Spanien wohnhaftes Beng: Ihr Vermögen in der ganzen Welt übersteigt den Betrag von 600.000 EUR

Jährlich bezahlt

2.- Gemeindesteuer/Müll:

Dies ist die Steuer, die die Immobilie auf Ihren Namen und die Müllabfuhr besteuertKlicken Sie hier, um mehr zu erfahren

Jährlich bezahlt


2.- SPANISCHER STEUERRECHNER

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