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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

EINIGE ÜBERLEGUNGEN ZUR BEHANDLUNG UND ANERKENNUNG DES VERTRAUENS IN SPANIEN

Wir können den Trust als eine Vereinbarung definieren, aufgrund derer sein Bestandteil („Settlor“) für das Leben oder den Tod („mortis causa“) die Schaffung eines separaten Fonds (Trust) zur Abtretung an einen Treuhänder (Treuhänder) vorsieht ) gemäß bestimmten Anweisungen zu verwalten, die zugunsten eines Begünstigten oder einer Gruppe von ihnen eingegangen sind („Begünstigte“).

Das Haager Übereinkommen von 1985 über das auf Trusts anwendbare Recht und deren Anerkennung, wurde von Spanien nicht ratifiziert und erkennt diese angloamerikanische Institution nicht an, außer als Behandlung als Mittel und Instrument der Geldwäsche in all ihren angrenzenden Gesetzen, die geschaffen wurden, um sie zu verhindern. Derzeit haben nur zehn Länder das Übereinkommen ratifiziert, und unter ihnen ist nicht Spanien.

Daher gelten für die Zwecke des spanischen Steuersystems Beziehungen zwischen Einzelpersonen, die durch einen „Trust“ hergestellt werden, als direkt zwischen den Mitgliedern als Einzelpersonen.

Die Beschlüsse der spanischen Steuerbehörden basieren auf der Idee, dass die Beziehung zwischen den Begünstigten und dem Bestandteil (oder dem Begünstigten mit der Benennungsfakultät zur Ernennung eines Begünstigten) durch das Trust als direkt untereinander hergestellt betrachtet wird.

Spanien erkennt VERTRAUEN nicht an

In der spanischen Rechtspraxis (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 30. April 2008) wurde die Gültigkeit und Anwendung der Figur des „Trust“ bestritten, da es sich um ein im spanischen Recht unbekanntes Instrument handelt.

Daher kommen in Spanien keinerlei Transaktionen über einen Trust in Betracht. Es ist also nicht möglich, ein Haus zu kaufen, in Immobilien zu investieren usw. 

Als Fazit in SPANIEN:

 Symbol-Pfeil-Kreis-rechts  Die Gründung eines Trusts unterliegt weder der spanischen Transfersteuer noch der Stempelsteuer.

 Symbol-Pfeil-Kreis-rechts  Wenn der Begünstigte der Bestandteil selbst ist, unterliegen die wahrgenommenen Erträge aus dem Trust der Einkommensteuer oder der Unternehmenssteuer des Bestandteils.

 Symbol-Pfeil-Kreis-rechts  Wenn der Status des Begünstigten während des Lebens des Mitglieds erlangt wird, unterliegt der an die Begünstigten zu zahlende Fonds der spanischen Spendensteuer (ähnlich der spanischen Erbschaftssteuer).

 Symbol-Pfeil-Kreis-rechts  Wenn der Status des Begünstigten mit dem Tod des Mitglieds wirksam wird, werden ab dem Datum des Todes Mittel zur Wahrnehmung des erbschaftssteuerpflichtigen Gebiets bereitgestellt.

Beendigung des Vertrauens

Da dieses Unternehmen nach spanischem Recht nicht anerkannt ist, werden auf spanischem Gebiet keine Steuern erhoben, unabhängig davon, welche Steuern in Spanien für Einkünfte erhoben werden, die im Namen der Begünstigten erzielt werden.

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