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Körperschaftssteuer Spanien. Aktualisiert 2023

Körperschaftssteuer für in Spanien ansässige Unternehmen

Die Körperschaftsteuer (IS) ist eine Steuer auf das Einkommen von Unternehmen und anderen Unternehmensstrukturen, die auf spanischem Gebiet ansässig sind.

Diese Steuer wird auf der Grundlage der folgenden Vorschriften geregelt:

  • Körperschaftsteuerrecht
  • Körperschaftsteuerverordnung.

1.- Welche Unternehmen unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer?

Da ist ein allgemeine Regel von denen Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Steuererklärung einzureichen, unabhängig davon, ob sie während des Steuerzeitraums (ein Kalenderjahr) Tätigkeiten entwickelt haben oder nicht, und selbst wenn sie kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben.

- WAS PASSIERT IN UNTERNEHMEN, DIE ALS „INAKTIV“ GESTELLT WERDEN?

Ein Unternehmen gilt als „inaktiv“, wenn es keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Mit anderen Worten, das Unternehmen hat keine Transaktionen durchgeführt, weil:

* Es ist ein kürzlich erstellt Unternehmen. Mit anderen Worten, es ist integriert, hat aber seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen.

* Unternehmen bereits erstellt, aber die hat seine Aktivität beendet. Die Gründe, warum das Unternehmen seine Arbeit eingestellt hat, können mehrere sein. Der häufigste Grund ist, dass die Partner die Aktivitäten des Unternehmens nicht mehr weiterentwickeln möchten, sondern warten möchten, bis sie liquidiert und aufgelöst sind, weil sie hoffen, dass sie in Zukunft wieder aktiviert werden. Auf diese Weise vermeiden die Partner die Verfahren und Kosten, die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens ergeben.

Die diesbezüglichen Vorschriften besagen dies Unternehmen müssen nach mehr als einem Jahr liquidiert werden ging vorbei seit sie die Aktivität abgeschlossen haben. Nach Ablauf dieser Frist muss sie daher liquidiert und endgültig aufgelöst werden.

Inaktive Unternehmen können daher Probleme verursachen, wenn der Zeitraum der Inaktivität zu lange verlängert wird.

Selbst als "inaktiv" deklariert, hat das Unternehmen bestimmte formale Verpflichtungen zu erfüllen:

1.-Führen Sie die MwSt.-Registrierungsbücher: Sobald das Unternehmen für „inaktiv“ erklärt wurde, ist es nicht mehr verpflichtet, Umsatzsteuer-Registrierungsbücher zu erstellen und zu führen, da es keine Rechnungen mehr ausstellt und empfängt. Sie müssen jedoch aufbewahrt werden, da die Verwaltung ihre Überprüfung und Kontrolle bis zu vier Jahre später beantragen kann.

2.- Umgang mit Körperschaftsteuer: Alle Arten von Unternehmen, aktiv oder inaktiv, müssen die Körperschaftssteuer einreichen. Im Fall von inaktiven Unternehmen müssen sie diese Steuer unter Angabe ihrer Inaktivitätssituation vorlegen, und ihr Buchhaltungsergebnis ist „0“.

3.- Sonstige Verpflichtungen: Inaktive Unternehmen sind verpflichtet, alle Verfahren so durchzuführen, als ob sie aktiv wären. So besteht beispielsweise die Verpflichtung, die Buchführung, die Legalisierung von Büchern usw. zu führen. Es besteht sogar die Verpflichtung, die Jahresabschlüsse durch die Administratoren zu erstellen, und die Hauptversammlung der Partner muss sie genehmigen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Jahresabschluss im Handelsregister hinterlegt ist. Die Strafen für die Nichteinhaltung dieser können bis zu 60.000 EUR betragen.

2.- Wann gilt ein Unternehmen als in Spanien „ansässig“?  

Unternehmen, die eine der folgenden Anforderungen erfüllen, sind in Spanien ansässig:

  • Dass sie nach spanischem Recht errichtet wurden.
  • Dass sie ihren Sitz auf spanischem Gebiet haben.
  • Dass sie den Hauptsitz einer effektiven Verwaltung auf spanischem Gebiet haben (wenn sich in Spanien die Verwaltung und Kontrolle aller ihrer Aktivitäten befindet).

- Für welche Art von Unternehmen gilt die Steuer?

Jede Art von juristischen Unternehmen sind Steuerzahler der Körperschaftsteuer (mit Ausnahme von zivilgesellschaftlichen Unternehmen, die keinen kommerziellen Zweck haben) und bestimmter Unternehmen, auch wenn sie keine Rechtspersönlichkeit besitzen.

2.- Wie hoch ist der Steuersatz für die spanische Körperschaftssteuer? 

Das Steuerbemessungsgrundlage wird durch das Unternehmen erhalten Buchhaltungsergebnisse / Saldo. Auf diesen Bilanzsaldo wird also der Steuersatz angewendet.

- ANGEBOTS- / RATENTYPEN

 Sie wird in der ersten Steuerperiode angewendet, in der die Steuerbemessungsgrundlage positiv ist (das heißt, es gibt einen Gewinn und wir müssen Körperschaftsteuer zahlen) und in der nächsten.

  • Allgemeines Angebot / Rate: 25%.
  • Reduziertes Angebot / Rate von 15% für Unternehmer. Kürzlich gegründete Unternehmen können diesen ermäßigten Satz für ZWEI JAHRE (das Jahr, in dem die Aktivität beginnt, und das folgende Jahr) anwenden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen:

- dass die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens zuvor nicht von anderen Personen oder verbundenen Unternehmen ausgeübt wurde.

- dass die wirtschaftliche Tätigkeit im Jahr vor der Gründung des Unternehmens nicht von einer natürlichen Person ausgeübt wurde, die direkt oder indirekt eine Beteiligung am Kapital oder Eigenkapital des neu gegründeten Unternehmens von mehr als 50 Prozent hält.

Patrimonialunternehmen sind von dieser ermäßigten Steuer ausgeschlossen.

  • 20% reduzierter Preis für Genossenschaften: Dieses Angebot / dieser Satz gilt für steuerlich geschützte Genossenschaftsunternehmen, mit Ausnahme von Ergebnissen außerhalb der Genossenschaft, die mit dem allgemeinen Angebot / Satz von 25% besteuert werden.

3.- Wie bezahle ich die spanische Körperschaftssteuer?

Die Körperschaftsteuer wird aus dem Buchhaltungsergebnis des Geschäftsjahres der Gesellschaft berechnet, dh:

Einnahmen – Ausgaben – Abzugsfähige Ausgaben

Es gibt eine lange Liste von Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung der Aktivität, die abzugsfähig sind, wie Einkäufe, Dienstleistungen, Löhne und Gehälter, soziale Sicherheit, Mieten, Reparaturen, Versicherungen, Reisen und Transport, Werbung, finanzielle Ausgaben, Lieferungen, Vertretung Ausgaben kommerziell und eine lange etcetera.

Damit ein Aufwand als „abzugsfähig“ eingestuft werden kann, muss er auf eine „realwirtschaftliche“ Tatsache reagieren, dh der Buchhaltungseintrag muss einer tatsächlich durchgeführten Transaktion entsprechen und nicht simuliert.

Darüber hinaus müssen die Kosten Folgendes erfüllen Anforderungen:

  • Rechnungswesen: Sie müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in einem Reservekonto ausgewiesen werden, außer bei Posten, die frei abgeschrieben werden können, und in anderen Fällen, in denen die Vorschriften ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihre Bilanzierung nicht erforderlich ist.
  • Rechtfertigung: Sie müssen durch die Rechnung begründet sein, die in beiden Fällen den Anforderungen der Abrechnungsvorschriften entspricht.
  • Anrechnung: Im Allgemeinen müssen sie in der Steuerperiode unterstellt werden, in der sie anfallen. Die Regel enthält zwei Ausnahmen, die es ermöglichen, Einnahmen und Ausgaben in der Steuerperiode, in der sie bilanziert wurden, steuerlich zuzuordnen, sofern dies nicht zu einem niedrigeren Steuersatz führt als dem, der bei Belastung in Rechnung gestellt worden wäre in der Abgrenzungsperiode.
  • Korrelation mit dem Einkommen: Sie müssen bei der Ausübung der Tätigkeit durchgeführt werden, um ein Einkommen zu erzielen, ohne als Liberalität angesehen zu werden. In diesem Fall wäre es nicht abzugsfähig.

Zusammenfassung

Für die Zwecke der Körperschaftsteuer nur die Ausgaben, die:

  • Wurden in den Buchhaltungskonten korrekt verbucht
  • Entsprechen „echten“ Aktivitäten
  • Wurden im Rechnungsjahr durchgeführt
  • Sie sind hinreichend begründet
  • Hierbei handelt es sich nicht um Ausgaben, die ausdrücklich als „nicht abzugsfähig“ gelten.

In Bezug auf Ausgaben, die ausdrücklich als „nicht abzugsfähig“ gelten, d. h. solche, die nach demselben Gesetz nicht von dem von der Steuer zu zahlenden Betrag abgezogen werden können, sind die folgenden:

  1. Diejenigen, die eine Vergütung aus eigenen Mitteln darstellen.
  2. Diejenigen, die sich aus der Bilanzierung der Körperschaftsteuer ergeben. Das heißt, der Betrag, der für die Steuer gezahlt wurde.
  3. Bußgelder und Geldstrafen und Verwaltungsstrafen sowie Zuschläge für die Einreichung von Rücksendungen nach Ablauf der Frist.
  4. Spielverluste.
  5. Spenden
  6. Die Kosten von Handlungen, die gegen das Rechtssystem verstoßen.
  7. Die Kosten für Transaktionen mit Personen oder Organisationen, die in Steueroasen ansässig sind.
  8. In der Steuerperiode aufgelaufene Finanzaufwendungen, die sich aus Schulden bei Konzernunternehmen ergeben.
  9. Überproportionale Kosten aus der Beendigung des Arbeits- oder Geschäftsverhältnisses, die bestimmte Grenzen überschreiten.
  10. Die Aufwendungen, die Transaktionen mit verbundenen Personen oder Organisationen entsprechen, die infolge einer anderen Steuerklassifizierung in diesen keine Erträge erzielen oder Erträge erzielen, die von der Steuer befreit sind oder einem nominalen Steuersatz von weniger als 10% unterliegen.

4.- Urteile zur Berechnung der spanischen Körperschaftsteuer

Um den für die Steuer zu zahlenden Betrag zu berechnen, müssen eine Reihe von Korrekturen oder Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus der Verwendung verschiedener Berechnungskriterien ergeben, die in der Rechnungslegung in Bezug auf die von der Steuerverwaltung zugelassenen Kriterien angewendet werden.

An dieser Stelle müssen wir uns über die Begriffe „Buchhaltungskriterien“ und „Steuerkriterien“ sowie „Buchungsabschluss“ und „Steuerabschluss“ für das Jahr im Klaren sein.

Diese Korrekturen oder Anpassungen können sowohl POSITIV als auch NEGATIV sein und durch zeitweilige oder dauerhafte Unterschiede verursacht werden.

Ein klarer Fall wäre zum Beispiel die Zahlung einer Bußgeldstrafe. Dieser Aufwand wird in erfasst Buchhaltung weil es von der Firma bezahlt wurde. Wir können es jedoch NICHT von der abziehen Steuerzahlung weil es als "nicht abzugsfähige" Ausgabe betrachtet wird.

Der Buchgewinn / Saldo muss die dauerhaften Differenzen zwischen Buchhaltung und Steuergewinn addieren und subtrahieren.

5.- Was sind „verbundene Parteien“ in der spanischen Körperschaftssteuer? 

Sie sind die Übertragung von Waren und / oder Dienstleistungen, die zwischen verbundenen Parteien durchgeführt werden (nicht unabhängig voneinander).

Das Körperschaftsteuergesetz legt Folgendes fest Annahmen mit verbundenen Parteien:

  1. Wenn sie zwischen dem Unternehmen und seinen Partnern durchgeführt werden, wenn die Beteiligung dieser Partner an der Gesellschaft mindestens 25% beträgt.
  2. Wenn sie zwischen dem Unternehmen und seinen Direktoren oder Administratoren durchgeführt werden
  3. Wenn sie zwischen dem Unternehmen und Verwandten bis zum dritten Grad der Verwandtschaft (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, Neffen usw.) der Partner (Beteiligung von mindestens 25%), Direktoren oder Administratoren durchgeführt werden.
  4. Wenn sie zwischen Unternehmen durchgeführt werden, die derselben Unternehmensgruppe angehören.
  5. Wenn sie zwischen dem Unternehmen und den Direktoren oder Administratoren eines anderen Unternehmens durchgeführt werden, das Teil derselben Unternehmensgruppe ist.
  6. Wenn sie zwischen dem Unternehmen und einem anderen Unternehmen durchgeführt werden, an dem das erstere indirekt mindestens 25% hält.
  7. Bei Durchführung mit Unternehmen, an denen dieselben Partner, Direktoren, Administratoren oder deren Verwandte bis zum dritten Grad beteiligt sind, sind mindestens 25% beteiligt
  8. Wenn sie zwischen dem in Spanien ansässigen Unternehmen und seinen ständigen Niederlassungen im Ausland durchgeführt werden.

WICHTIG: Transaktionen zwischen verbundenen Personen oder Organisationen werden zu ihrem „normalen Marktwert“ bewertet. Unter normalem Marktwert ist derjenige zu verstehen, der von unabhängigen Personen oder Organisationen unter Bedingungen des freien Wettbewerbs vereinbart worden wäre.

6.- Steuererklärungsmodell 202 – Spanische Körperschaftssteuer  

  • Modell 200: Jährliche Körperschaftsteuererklärung. Es wird zwischen dem 1. und 25. Juli eines jeden Jahres präsentiert. Es muss auch vorgelegt werden, wenn das Unternehmen inaktiv ist.
  • Modell 202: Aufstellung der Teilzahlung von Unternehmen. Es muss vorgelegt werden, wenn im Vorjahr eine Leistung erbracht wurde. Sie werden in den ersten 20 Tagen von April, Oktober und Dezember präsentiert.
  • Modell 220: Dieses Formular wird für Unternehmensgruppen verwendet.

Steuern für nicht ansässige Unternehmen – Einkommensteuer

 a) Einkommen aus Betriebsstätten

Eine gebietsfremde Person oder Firma, die in Spanien ansässig ist, handelt in folgenden Fällen über eine „Betriebsstätte“:

- Wenn es in Spanien nach irgendeinem Titel und kontinuierlich oder regelmäßig Einrichtungen oder Arbeitsplätze jeglicher Art hat, in denen die gesamte oder ein Teil der Aktivität entwickelt wird.

- Wenn sie in Spanien durch einen Bevollmächtigten handeln, der im Namen und im Namen der gebietsfremden Einrichtung Verträge abschließt, sofern er diese Fähigkeiten regelmäßig ausübt.

Betriebsstätten sind insbesondere Verwaltungssitz, Niederlassungen, Büros, Fabriken, Werkstätten, Lagerhäuser, Geschäfte oder andere Einrichtungen wie Minen, Öl- oder Gasquellen, Steinbrüche, landwirtschaftliche Betriebe, Forstwirtschaft oder Viehzucht oder jeder andere Ort der Ausbeutung oder Gewinnung natürlicher Ressourcen und Konstruktion. Auch Installations- oder Montagearbeiten, deren Dauer sechs Monate überschreitet.

BEISPIEL

Ein im Ausland ansässiges Unternehmen besitzt ein Grundstück, das für eine Mine in Spanien bestimmt ist.

1.- Steuerbemessungsgrundlage

Die Steuerbemessungsgrundlage der Betriebsstätte wird unbeschadet der Bestimmungen des Allgemeinen Körperschaftsteuersystems festgelegt:

- Jede Zahlung, die die Betriebsstätte an die Zentrale oder eine ihrer Betriebsstätten als Gebühren, Interessen oder Provisionen leistet, die im Hinblick auf technische Hilfsdienste oder für die Nutzung oder Übertragung von Waren oder Rechten gezahlt werden wird nicht abzugsfähig sein.

- Die Zinsen, die die Betriebsstätten ausländischer Banken an ihren Hauptsitz oder an andere Betriebsstätten zur Ausübung ihrer Tätigkeit zahlen, sind jedoch abzugsfähig.

- Der angemessene Teil der Verwaltungs- und allgemeinen Verwaltungskosten, der der Betriebsstätte entspricht, ist abzugsfähig, sofern die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Steuerzahler können die Steuerverwaltung auffordern, die Bewertung der oben genannten abzugsfähigen Kosten zu bestimmen.

- In keinem Fall werden Beträge, die den Kosten des Eigenkapitals des Unternehmens (Zinsen und andere finanzielle Belastungen) entsprechen, direkt oder indirekt der Betriebsstätte zugerechnet.

2.- Steuersatz

Das Steuersatz von 25% wird auf die Steuerbemessungsgrundlage angewendet.

Ein Zuschlag von 19% wird für die Beträge verlangt, die aus den eventuellen Einkünften der Betriebsstätte in Spanien überwiesen werden, mit folgenden Ausnahmen

- Unternehmen mit steuerlichem Wohnsitz in Staaten der Europäischen Union, die nicht als Steueroasen gelten.

- Unternehmen mit steuerlichem Wohnsitz in einem Staat, der ein Abkommen mit Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet hat, sofern eine gegenseitige Behandlung vorliegt.

In voller Höhe der Steuer kann Folgendes angewendet werden:

- Die Höhe der Leistungen und Abzüge, die das spanische Körperschaftsteuergesetz auf die spanischen Wohnsitzunternehmen anwendet.

- Die Höhe der Einbehaltungen und Zahlungen aufgrund der Steuer.

3.- Steuerperiode und Rückstellung

Die Steuerperiode fällt mit dem von der Betriebsstätte angegebenen Geschäftsjahr zusammen, ohne 12 Monate zu überschreiten. Wenn keine andere angegeben wurde, bezieht sich die Steuerperiode auf das Kalenderjahr. Die Steuer fällt am letzten Tag der Steuerperiode an.

Die Mitteilung der Steuerperiode muss zum Zeitpunkt der Abgabe der ersten Erklärung für diese Steuer formuliert werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie für nachfolgende Perioden verbleibt, solange sie nicht ausdrücklich geändert wird.

Die Steuerperiode gilt als abgeschlossen, wenn die Betriebsstätte ihre Tätigkeit einstellt oder auf andere Weise die Umkehrung der Investition an ihrem Tag in Bezug auf die Betriebsstätte sowie in den Fällen erfolgt, in denen die Betriebsstätte tätig ist wurde übermittelt. an eine andere natürliche Person oder Körperschaft, an die das Zentralhaus seinen Wohnsitz verlegt und wenn sein Eigentümer stirbt.

4.- Formale Verpflichtungen

Die Betriebsstätten sind verpflichtet, eine Erklärung vorzulegen, in der der entsprechende Steuersatz durch Vereinfachung festgelegt und eingegeben wird Modell 200 oder 201. Die Erklärung wird innerhalb von 25 Kalendertagen nach sechs Monaten nach Ende des Steuerzeitraums vorgelegt.

Die Betriebsstätten sind verpflichtet, getrennte Konten zu führen, die sich auf die von ihnen durchgeführten Operationen und die mit ihnen verbundenen Erbelemente beziehen.

Sie sind auch verpflichtet, die verbleibenden Buchhaltungs-, Registrierungs- oder formellen Verpflichtungen einzuhalten, die Unternehmen mit Wohnsitz auf spanischem Gebiet gemäß den Körperschaftsteuervorschriften vorschreiben.

5.- Zahlungen auf Rechnung

Betriebsstätten unterliegen der Körperschaftsteuer-Quellensteuerregelung für das Einkommen, das sie erhalten, und ist verpflichtet, Ratenzahlungen zu leisten auf Rechnung der Abrechnung dieser Steuer zu den gleichen Bedingungen wie Unternehmen, die der spanischen Körperschaftsteuer unterliegen.

Ebenso sind sie verpflichtet, Einbehaltungen und Zahlungen auf Rechnung zu denselben Bedingungen wie auf spanischem Gebiet ansässige Unternehmen zu leisten.

b) Einkommen ohne Vermittlung einer Betriebsstätte

Steuerzahler, Unternehmen und / oder natürliche Personen, die ohne Betriebsstätte tätig sind, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, werden gemäß den Bestimmungen besteuert IRPF (Spanische Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer) Vorschriften und dies für jede Transaktion, wie in Artikel 24 und im Anschluss an den konsolidierten Text des IRNR-Gesetzes festgelegt.

1.- Steuerbemessungsgrundlage

a) Allgemeine Regel: Im Allgemeinen setzt sich die Steuerbemessungsgrundlage aus ihrem vollen Betrag zusammen, der gemäß den Regeln der Einkommensteuer festgelegt wird.

b) Sonderregeln: Bei Erbringung von Dienstleistungen, technischer Hilfe, Installations- oder Montagearbeiten, die sich aus Ingenieuraufträgen und im Allgemeinen aus Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Tätigkeiten ergeben, die in Spanien ohne Vermittlung einer Betriebsstätte durchgeführt werden, entspricht die Steuerbemessungsgrundlage der Differenz zwischen dem vollen Einkommen und den folgenden Ausgaben:

- Gehälter und Sozialabgaben des Personals, das direkt in der Entwicklung der Tätigkeit beschäftigt ist, sofern das Einkommen der anwendbaren Steuer oder die Zahlungen aufgrund des bezahlten Arbeitseinkommens gerechtfertigt oder garantiert sind.

- Bereitstellung von Materialien für ihre endgültige Einbeziehung in die auf spanischem Gebiet ausgeführten Arbeiten.

- Vorräte, die auf spanischem Gebiet zur Entwicklung von Aktivitäten verbraucht werden.

Die Steuerbemessungsgrundlage entspricht Kapitalgewinn wird festgelegt, indem für jede auftretende Kapitaländerung mit bestimmten Ausnahmen die Regeln für die Einkommensteuer angewendet werden.

- Bei gebietsfremden Unternehmen wird dieser Betrag zum „normalen Marktwert“ des erworbenen Gegenstands bewertet, wenn der Kapitalgewinn aus einer nicht lukrativen Akquisition (z. B. Spende) stammt.

- Wenn die Einnahmen indirekt aus Vermögenswerten auf spanischem Gebiet oder aus damit verbundenen Rechten stammen und die Unternehmen als „lediglich Inhaber von Vermögenswerten“ gelten und ihren Wohnsitz in Ländern oder Gebieten haben, mit denen kein wirksamer Steueraustausch stattfindet Informationen, diese Immobilien auf spanischem Gebiet unterliegen der Zahlung der Steuer.

- Bei gebietsfremden natürlichen Personen wird das kalkulatorische Einkommen von Immobilien auf spanischem Gebiet gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ermittelt (2% des Katasterwerts von städtischen oder rustikalen Immobilien mit Bauwerken) nicht wesentlich für die Ausübung einer Ausbeutung, die nicht mit wirtschaftlichen Aktivitäten oder Generatoren von Immobilienkapitalrenditen zusammenhängt, oder 1.1%, wenn der Katasterwert revidiert wurde).

- Steuerzahler mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben spezifische Vorschriften, die es ihnen ermöglichen, ihre eigenen Sonderregeln anzuwenden, wie z.

* Die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Kosten können abgezogen werden, als ob es sich um Einwohner handelt, sofern sie nachweisen, dass sie in direktem Zusammenhang mit dem in Spanien erzielten Einkommen stehen.

* Die steuerliche Bemessungsgrundlage für Kapitalgewinne wird festgelegt, indem für jede Änderung des Erbes, die im Allgemeinen auftritt, die Regeln des Einkommensteuergesetzes angewendet werden, die für den Fall gelten würden, dass der Steuerpflichtige dies für diese Steuer tun würde.

2.- Steuersatz

* Allgemeines:

Einwohner EU, Island und Norwegen Rest der Länder
19% 24%

* Arbeitseinkommen, das gebietsfremde Personen auf spanischem Gebiet aufgrund eines befristeten Vertrags für Saisonarbeiter gemäß den Bestimmungen der Arbeitsvorschriften erhalten:  2%.

* Dividenden und andere Erträge aus der Beteiligung am Eigenkapital eines Unternehmens sowie Zinsen und sonstige Erträge aus der Übertragung von Eigenkapital an Dritte: 19%

3.- Abzüge

Von der Steuer wird nur Folgendes abgezogen:

Die Beträge, die den Spendenabzügen gemäß Artikel 68.3 des konsolidierten Textes des Einkommensteuergesetzes entsprechen.

Die Einbehaltungen und Zahlungen auf Rechnung, die auf das Einkommen des Steuerzahlers ausgeübt wurden.

4.- Rückstellung

Die Steuer fällt an:

- Bei Rücksendungen, wenn sie fällig sind oder am Tag der Abholung, wenn dies früher ist.

- Bei Kapitalgewinnen, wenn die Eigentumsänderung stattfindet.

- Bei kalkulatorischen Einkünften, die städtischen Immobilien entsprechen, am 31. Dezember eines jeden Jahres.

- In den übrigen Fällen, wenn das entsprechende Einkommen fällig ist.

- Im Todesfall des Steuerpflichtigen gelten alle bis zur Anrechnung anhängigen Einkünfte zum Zeitpunkt des Todes als zahlbar.

5.- Formale Verpflichtungen

Steuerzahler, die auf spanischem Gebiet ohne Vermittlung einer Betriebsstätte ein Einkommen erzielen, sind verpflichtet, innerhalb eines Monats ab dem Abgrenzungsdatum eine Erklärung vorzulegen, in der die entsprechende Steuerschuld für diese Steuer ermittelt und eingetragen wird. Bei kalkulatorischen Einkünften, die städtischen Immobilien zur Eigennutzung entsprechen, wird die Rendite vom 1. Januar bis 30. Juni nach dem Abgrenzungsdatum ausgewiesen.

Die gesamtschuldnerisch haftende Partei kann auch die Erklärung und Hinterlegung der Schuld abgeben. Steuerzahler für diese Steuer sind nicht verpflichtet, die Erklärung vorzulegen, die dem Einkommen entspricht, für das Quellensteuern oder Einkünfte auf Rechnung erzielt wurden, noch in Bezug auf diejenigen, die Quellensteuern oder Einkünften auf Rechnung unterliegen, aber befreit sind.

Steuerzahler, die Einkünfte aus wirtschaftlichen Aktivitäten oder Ausbeutungen in Spanien erzielen, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen.

Ebenso müssen sie die ausgestellten Rechnungen und die erhaltenen Rechnungen oder Belege in der Reihenfolge ihrer Daten nummeriert aufbewahren.

Sie sind verpflichtet, Einbehaltungen und Zahlungen auf Rechnung in Bezug auf das von ihnen befriedigte Arbeitseinkommen sowie andere Einkünfte zu leisten, die der einbehaltenen Einbehaltung unterliegen.

 

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