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Nachstehend finden Sie möglicherweise das von der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat in Nicht-EU-Ländern angeforderte Verfahren, um ein NICHT-LUCRATIVES WOHNSITZVISA anzufordern: (Sie können es persönlich oder über einen Vertreter beantragen.)

-1.- Reisepass oder Reisetitel, anerkannt als in Spanien gültig, gültig für mindestens ein Jahr.

- 2.- Strafregisterbescheinigung oder gleichwertiges Dokument, falls volljährig, ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes oder des Landes oder der Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt haben.

- 3.- Dokumentation, die die Verfügbarkeit finanzieller Mittel für den angeforderten Zeitraum bestätigt. Diese wirtschaftlichen Mittel müssen ausreichen, um die Kosten für Aufenthalt und Rückkehr und gegebenenfalls die ihrer Angehörigen in folgenden Beträgen zu decken:

Für seine monatliche Wartung 400% des IPREM, die in 2021 beläuft sich auf 564.90 Euro, was zu EUR 2,259,6 pro Monat.

Für die Unterstützung jedes ihrer Verwandten 100% der IPREM, die in diesem Jahr 2021 beläuft sich auf 564,9 Euro.

Es kann durch jedes Beweismittel akkreditiert werden, einschließlich der Einbringung von Eigentumsrechten, beglaubigten Schecks oder Kreditkarten, begleitet von einer Bankbescheinigung, die den als Gutschrift auf der Karte verfügbaren Betrag akkreditiert.

Stellen Sie Bankzertifikate des durchschnittlichen Guthabens auf Ihren Konten in den letzten 6 Monaten bereit.

Wenn die Medien aus Aktien oder Beteiligungen an spanischen, gemischten oder ausländischen Unternehmen mit Sitz in Spanien stammen, wird dies durch die Bestätigung bestätigt, dass der Antragsteller keine Arbeitstätigkeit ausübt, was einer diesbezüglichen eidesstattlichen Erklärung beigefügt ist.

-4.- Nachweis der Unterkunft in Spanien (normalerweise öffentliche Urkundenunterkünfte und einfache Notiz von R. Aktualisiertes Eigentum).

- 5.- Dokumentation über die Verfügbarkeit einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung, die mit einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde.

- 6.- ärztliches Attest.

- 7.- Cash Rate; Es wird nicht zurückgegeben, auch wenn es abgelehnt wird.

- 8.- 7 Tage Visumlösungszeitraum, nach dem, was ich herausgefunden habe, aber es scheint wenig.

Wichtiger Hinweis: Wenn Dokumente aus anderen Ländern bereitgestellt werden, müssen sie in die spanische oder die Amtssprache des Gebiets übersetzt werden, in dem der Antrag eingereicht wird.

Andererseits muss jedes ausländische öffentliche Dokument zuvor vom spanischen Konsulat, das in dem Land zuständig ist, in dem das Dokument ausgestellt wurde, und vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit legalisiert werden, außer in dem Fall, in dem das Dokument vorliegt wurde von der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 abgefallen und es sei denn, dieses Dokument ist nach dem Internationalen Übereinkommen von der Legalisierung ausgenommen.

Für den Fall, dass das Herkunftsland das Haager Abkommen nicht unterzeichnet hat, muss jedes Dokument, das dem Konsulat oder der Botschaft vorgelegt wird, zuvor vom Außenministerium des Landes und dann vom Konsulat oder der spanischen Botschaft in Spanien legalisiert werden besagtes Land (aber nicht die Urkunde über das Wohneigentum hier in Spanien, die als spanisches öffentliches Dokument ohne Legalisierung direkt beim Konsulat oder der Botschaft eingereicht werden kann).

Sobald das Visum erteilt wurde, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien die RESIDENCE CARD IN SPANIEN beantragen.

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