Suche
Schließen Sie dieses Suchfeld.

Nießbrauch in Spanien für Immobilien und Grundstücke

 

"Nießbrauch" in einem Eigentum ist das Recht, ein Eigentum zu nutzen und davon zu profitieren, das nicht der Eigentümer ist. Es ist wie Mieter zu sein, aber keine Miete zu zahlen.

Die Eigentümer der Immobilie sind also andere Personen als der Benutzer. Diese Art von Eigentümern heißt “Nackte Besitzer".

Das "Nackte oder nackte Besitzer„sind diejenigen, die Eigentümer der Immobilie sind. Sie können die Immobilie jedoch weder „nutzen“, noch darin „wohnen“ oder die Immobilie „vermieten“, da dieses Recht ausdrücklich den „Nießbrauchern“ zusteht. Tatsächlich haben die Nackteigentümer möglicherweise kein Recht auf „Zugriff“ auf die Immobilie, wenn die Nießbraucher ihnen dies nicht erlauben.

Das "Nießbraucher” sind diejenigen, die das Recht haben, die Immobilie zu „wohnen“, zu „mieten“ und zu „nutzen“ und sogar den „nackten Eigentümern“ den Zugang zu verweigern, falls sie dies wünschen.

Lassen Sie sich dieses Konzept folgendermaßen besser erklären:

Das gesetzliche Eigentumsrecht an einer Immobilie setzt sich aus einer Gruppe von gesetzlichen Rechten zusammen, wie z.

1.- Verfassung des spanischen Nießbrauchs

Form

Der Nießbrauch kann auf folgende Weise begründet werden:

  1. Aufgrund von a Rechtsvorschrift . Derzeit ist der einzige Fall eines rechtmäßigen Nießbrauchs auf staatlicher Ebene der, der zugunsten des Staates anerkannt wurde verwitweter Ehegatte.
  2. By Rechtsgeschäft , die wiederum anhand der Todesursache (testamentarischer Nießbrauch) oder unter Lebenden festgestellt werden kann, unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder belastend ist (z. B. Schenkung). Im Gegenzug kann die Konstitution unter Lebenden erfolgen

Fähigkeit

Für den Erwerb des Nießbrauchs ist keine besondere Befähigung erforderlich. Ist der Eigentümer jedoch eine juristische Person, beträgt die maximale Dauer des Nießbrauchs 30 Jahre. Erlischt die juristische Person vor diesem Datum, erlischt auch der Nießbrauch.

Zur Begründung des Nießbrauchsrechts ist die Verfügungsbefugnis über den Nießbrauchsgegenstand erforderlich.

Gleichzeitiger Nießbrauch

Für den Fall, dass der Nießbrauch gleichzeitig zugunsten mehrerer Personen begründet wurde, gelten folgende Regeln:

Sukzessiver Nießbrauch

Es liegt vor, wenn der Nießbrauch zugunsten mehrerer Personen begründet wird, die im Laufe der Zeit einander nachfolgen. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen einzelnen Nießbrauch, sondern um mehrere, von denen jeder beginnt, wenn der vorherige endet.

Ist der Erbrechttitel testamentarisch und werden mehrere Personen nacheinander berufen, so ist der Nießbrauch nur wirksam, soweit er den zweiten Grad nicht überschreitet oder wenn er zugunsten von Personen erfolgt, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch am Leben sind.

Die Rechte und Pflichten des Nießbrauchers richten sich nach dem Titel, aus dem der Nießbrauch besteht, und, falls dies nicht der Fall ist, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das wir in den folgenden Abschnitten erläutern.

Es kann zwischen Verpflichtungen vor der Entstehung des Nießbrauchs, gleichzeitig mit diesem, und endgültigen Verpflichtungen unterschieden werden.

Pflichten vor der Errichtung des Nießbrauchs

Sie sind die folgenden:

Der Verkäufer oder Schenker, der sich den Nießbrauch an der verkauften oder gespendeten Immobilie vorbehalten hat, und der verwitwete Ehegatte im Hinblick auf die gesetzlich gewährte Nießbrauchsquote sind von der Verpflichtung zur Leistung dieser Garantie befreit, es sei denn, sie schließen eine spätere Ehe.

Sowohl die Inventurpflicht als auch die Gewährleistungspflicht kann darauf verzichtet werden , unabhängig von der Art des Nießbrauchs, sofern dadurch niemandem Schaden entsteht. Die Befreiung kann auf Antrag des Nießbrauchers entweder vom bloßen Eigentümer oder von der Justizbehörde erfolgen. Auch die vom Erblasser in seinem Testament vorgesehene Dispens ist möglich. Damit die Dispens zustande kommt, bedarf es einer ausdrücklichen Erklärung.

 Verletzung

Für den Fall, dass der Nießbraucher seiner Verpflichtung zur Erstellung eines Inventars oder zur Stellung einer Sicherheit nicht nachkommt, ergeben sich folgende Konsequenzen:

Pflichten während des Besitzes des Vermögens

Der Nießbraucher ist verpflichtet:

 Pflichten bei Beendigung des Nießbrauchs

Nach Beendigung des Nießbrauchs muss der Nießbraucher den Besitz des Nießbrauchs an den Eigentümer übergeben.

2.- Rechte des Nießbrauchers

 Die Rechte des Nießbrauchers sind diejenigen, die im Gründungstitel festgelegt sind, und, falls dieser fehlt oder weil er unzureichend ist, diejenigen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt sind.

Nutzen Sie die Immobilie

Der Nießbraucher hat die das Recht, den Nießbrauch an der Immobilie zu nutzen, erhalten direkter und unmittelbarer Besitz.

Sobald das Nießbrauchsrecht entsteht, erwirbt der Nießbraucher das Recht auf Besitz und Genuss des Nießbrauchseigentums.

Wahrnehmung von Früchten/Einkommen

 Es wird anerkannt, dass der Nießbraucher das Recht hat, die Früchte/Rentae zu erhalten, unabhängig davon, ob es sich um natürliche, gewerbliche oder zivilrechtliche Früchte handelt.

Unter zivilen Früchten versteht man den Erhalt pro Tag und gehört zum Nießbrauch im Verhältnis zur Dauer des Nießbrauchs. Hat der Nießbraucher die in Nießbrauch überlassenen Grundstücke gepachtet und endet diese vor der Pacht, erhält er nur den anteiligen Teil der Pacht, den der Pächter zahlen muss.

Recht, die Immobilie zu vermieten

Der Nießbraucher kann die Nießbrauchersache an einen anderen vermieten, alle als Nießbraucher abgeschlossenen Verträge enden jedoch mit dem Ende des Nießbrauchs.

Die vom Nießbraucher abgeschlossenen Wohnungsmietverträge erlöschen mit der Beendigung des Nießbrauchs (LAU Art. 13.2). Für Mietverträge zur Nutzung zu anderen als Wohnzwecken gelten insoweit die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Wenn hingegen der Nießbrauch erlischt, gilt die Pacht von Landgrundstücken als während des Landwirtschaftsjahres bestehend. Darüber hinaus können diese Verträge während der im Vertrag festgelegten Zeit auch nach Erlöschen des Nießbrauchsrechts bestehen bleiben, wenn der Eigentümer bei der Gewährung anwesend war. Das Fortbestehen des Vertrags während des obligatorischen Agrarjahres stellt keinen neuen Pachtvertrag dar.

Entsorgungsfakultäten

Der Nießbrauch ist ein veräußerliches und verpfändbares dingliches Recht.

Die Übertragung kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen, wobei der Erwerber den Nießbrauch zu den gleichen Bedingungen erwirbt, zu denen er begründet wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass:

Die Hypothek erlischt, wenn der Nießbrauch aufgrund eines Ereignisses endet, das außerhalb der Kontrolle des Nießbrauchers liegt (z. B. durch seinen Tod). Geschieht dies nach seinem Willen (zum Beispiel durch Verzicht), schadet das Erlöschen dem Hypothekengläubiger nicht, so dass die Hypothek auf dem Nießbrauch bestehen bleibt, bis die verbürgte Verpflichtung erfüllt ist oder die Zeit abläuft, in der der Nießbrauch normalerweise geendet hätte, wenn dies der Fall gewesen wäre gab es keinen Eingriff. die Tatsache, die dem ein Ende gesetzt hat.


FAZIT

Hauptsächlich gibt es 2 Arten von Nießbrauch:

Nießbrauch stammt aus den römischen Gesetzen und ist im Erbprozess- und Familienrecht in europäischen Kontinentalländern wie Spanien, Frankreich, Portugal, Deutschland usw. weit verbreitet.

Im VererbungsprozessEs ist durchaus üblich, dass der Erblasser den Nießbrauch des ständigen Wohnsitzes dem überlebenden Ehegatten überlässt und den Rest des Eigentums den Kindern überlässt (Aktbesitz). Auf diese Weise stellt der verstorbene Teil sicher, dass der überlebende Ehegatte trotz eventueller Konflikte mit den Kindern einen Lebensraum hat.

Auch der Nießbrauch ist weit verbreitet bei Immobilientransaktionen in Spanien mit dem Ziel, die spanische Erbschaftssteuer zu vermeiden oder zu senken. Es ist durchaus üblich, dass Eltern die Immobilie auf den Namen der Kinder kaufen und dabei den richtigen Nießbrauch für sich behalten. Auf diese Weise müssten die Kinder im Falle des Todes der Eltern nur die Erbschaftssteuer für den Wert des „Nießbrauchs“ zahlen, wenn die Käufer nur den „Nießbrauch“ kaufen und die Kinder das „nackte Eigentum“ erwerben. da sie bereits die Besitzer des Restes sind.


Lassen Sie sich dies mit erklären ein BeispielWenn der Immobilienpreis 200.000 EUR beträgt und die Eltern den Nießbrauch in Höhe von 50.000 EUR beibehalten haben und die Kinder das Eigentum an den übrigen (150.000 EUR) erworben haben, gilt das Erbschaftsverfahren im Falle des Todes der Eltern nur für die 50.000 EUR. Offensichtlich reduziert diese Maßnahme die Erbschaftssteuer erheblich.


 Dieses System muss jedoch aufgrund der jüngsten Auslegung von Gesetzen sorgfältig untersucht werden, da die Entscheidung der Eltern, das „nackte Eigentum“ auf die Kinder zu übertragen, als „Spende“ und dann als Zahlung von „Steuern“ betrachtet werden kann. Spende". Und „Spendensteuern“ können in Spanien sogar höher sein als „Erbschaftssteuern“. Ein Weg, dies zu vermeiden, wären die Kinder, die selbst und aus eigenen Quellen den Preis für das „nackte Eigentum“ zahlen. Aufgrund der Tatsache, dass dies ein sehr heikler Punkt mit wichtigen steuerlichen Auswirkungen ist, ist es jedoch sehr empfehlenswert, sich vor diesen Nießbrauchsentscheidungen rechtlich beraten zu lassen.

WAS IST DER WERT DES USUFRUCT? - Wie können wir den Wert des Nießbrauchs berechnen?

Der Wert des Nießbrauchs wird folgendermaßen berechnet: Sie müssen die folgende Berechnung durchführen: REST auf die Nummer „89“ des Alters des Benutzers (wenn 2 Benutzer vorhanden sind, ist das Alter das des jüngsten) mit a mindestens 10%.

Beispielsweise:


BEISPIEL 1: Erwerb des Nießbrauchs beim Kaufvorgang:

"A" + "B" haben zwei Kinder ("1" und "2"). "A" ist 69 a "B" ist 72. Beide haben beschlossen, ein Haus in Spanien für einen Preis von 200.000 EUR zu kaufen. Während des Erwerbs, also vor Abschluss des Verkaufs und mit dem Ziel, die Erbschaftssteuern in Zukunft zu senken, weisen sie ihren Anwalt an, den Nießbrauch zu behalten und den Rest der Eigentumsrechte ihren Kindern zu überlassen.

Wert des Nießbrauchs: 89 - 69 = 20.

20 ist der Prozentsatz vom Gesamtpreis der Immobilie mit der folgenden Formel:

200.000 * 20% = 40.000 EUR. Dies ist der Nießbrauchswert der Immobilie und der „Betrag“ des Preises, für den A + B verantwortlich wäre.

Ebenso behalten die Kinder den Rest der Eigentumsrechte im Wert von 160.000 EUR.

Wenn nach diesem Beispiel A + B stirbt, erhalten Kinder automatisch die 40.000 EUR, konsolidieren die 100% des Eigentums und zahlen nur Steuern auf die 40.000 EUR.

Wenn 1 + 2 die Eigentumsrechte an einem „Kaufvorgang“ erhalten hat, zahlen sie „Kauf- oder Übertragungssteuer“ für den Wert des Eigentums. Sie zahlen also keine „Erbschaftssteuer“, sondern eine „Transfersteuer“.


BEISPIEL 2. - Erwerb des Nießbrauchs durch Testament / Vererbung:

Im vorherigen Beispiel hat A + B die spanische Immobilie zu 100% selbst gekauft. Sie behalten das Eigentum ihr ganzes Leben lang nur auf ihren Namen und beschließen, es durch Erbschaft an die Kinder weiterzugeben.

Auf diese Weise erstellt A + B spanische Testamente und gibt Folgendes an:

In diesem Fall wird am Beispiel, dass „A“ stirbt, der Nießbrauch von seinem Teil auf „B“ übertragen und das nackte Eigentum wird auf die Kinder übertragen. Und dies geschieht, indem das letzte "A" -Wille in einem spanischen Vererbungsprozess ausgeführt wird.

Später, wenn „B“ stirbt, erhält 1 + 2 den Nießbrauch der Immobilie auch durch Vererbung.

In diesem Beispiel zahlen 1 + 2, da sie den Nießbrauch durch Vererbung erhalten haben, für diese Akquisition keine „Übertragungssteuer“. Sie zahlen „Erbschaftssteuer“ für einen Nießbrauchswert von 40.000 EUR.


 

Chatte mit uns!

Wählen Sie eine Sprache:

Frankreich Flagge Deutschland Flagge Bandera Paises Bajos Bandera España Flagge des Vereinigten Königreichs
Frankreich Flagge Deutschland Flagge Bandera Paises Bajos Bandera España Flagge des Vereinigten Königreichs

Melden Sie sich gerne

Nochmal beginnen