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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

TOURISTISCHE LIZENZ – HAFTUNGSVERSICHERUNG OBLIGATORISCH

Jüngste normative Anforderungen an Eigentümer von Immobilien für touristische Lizenzaktivitäten, um eine Haftpflichtversicherung zu ihren Eigenschaften.

Diese Versicherung muss ausschließlich decken Unfälle, die Gäste während ihres Aufenthalts erleiden können. Zum Beispiel verursacht ein Sturz im Badezimmer einen Personenschaden beim Gast.

Aber sonstige durch die Gäste verursachte Schäden an der Unterkunft, oder an Dritte, müssen von der Norm abgedeckt werden Hausratversicherung der Immobilie. So muss beispielsweise bei einem Sturz des Badezimmers die „Reparatur“ des Badezimmers von der normalen Hausratversicherung übernommen werden.

Und ein anderes Beispiel, falls der Gast einen Blumentopf auf die Straße wirft und einen Fußgänger verletzt, muss dieser Schaden durch die Haftpflichtversicherung Ihres Hausratsversicherung.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sowohl die Wohnhaftpflichtversicherung als auch die Multi-Risk-Hausratversicherung abzuschließen.

In jedem Fall ist eine Haftpflichtversicherung für touristische Mietobjekte sehr wichtig, weil Im Falle von Ansprüchen der Gäste haftet der Eigentümer, wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde.

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