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-       A + B, Briten, jeweils 62 Jahre alt, und spanische Einwohner besitzen eine spanische Immobilie. Sie haben 2 Söhne. Söhne sind keine spanischen Einwohner.

– Beide haben ein „Spiegel-Testament“ gemacht (A hinterlässt B alles und umgekehrt), und wenn sie zusammen sterben, hinterlassen sie beiden Söhnen „SON 1“ und „SON 2“ zu gleichen Teilen.

 

Beispiel 1: "A" stirbt"

"B" ist der rechtmäßige Erbe, und er / sie erhält den "A" -Teil, der die 50% des Eigentums im Wert von 150.000 EUR darstellt. Die Basis der IHT-Berechnung ist also 150.000 EUR.

Die „B“ -Basis der Steuer beträgt also 150.000 EUR - 100.000 EUR = 50.000 EUR.

Die Region Valencia senkt bei überlebenden Ehepartnern und Nachkommen die Rate der IHT um 75%.

In Anbetracht dessen Wenn sich die Immobilie in der Region Valencia befindet, muss "B" eine Erbschaftssteuer in Höhe von ca. 1.200-1.400 EUR entrichten.

Wenn das Haus der ständige Wohnsitz ist, zahlt "B" nur 200-500 EUR.

Die „B“ -Basis der Steuer beträgt also 150.000 EUR - 16.000 EUR = 134.000 EUR.

Auch die Region Murcia senkt bei überlebenden Ehepartnern und Nachkommen die Rate der IHT um 60%.

In Anbetracht dessen sollte „B“, wenn sich die Immobilie in der Region Murcia befindet, Erbschaftssteuern in Höhe von ca. 7.500 EUR zahlen.

Wenn das Haus der ständige Wohnsitz ist, zahlt "B" nur 200-500 EUR.

Wenn sich die Immobilie in der Region Andalusien befindet, sollte „B“ unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer „0“ zahlen.

BEISPIEL 1: "A" + "B" BEI EINEM UNFALL GEMEINSAM

"SON 1" und "SON 2" sind die rechtlichen Erben und erhalten 100% des Hauses im Wert von 300.000 EUR. Die IHT-Berechnung basiert also auf 300.000 EUR.

"SON 1" erhält die 50% des Hauses, der Wert beträgt also 150.000 EUR, der gleiche Wert für "SON 2".

In Anbetracht dessen, ob sich die Immobilie in der Region Valencia befand, "SON 1" und "SON 2" würden in Erbschaftssteuer 1.200-1.400 EUR (ca.) zahlen jeweils und "0", wenn sie unter 21 Jahre alt sind.

In Anbetracht dessen Wenn die Söhne älter als 21 Jahre sind und sich die Immobilie in der Region Valencia befindet, müssen die Söhne Erbschaftssteuern in Höhe von jeweils ca. 7.500 EUR entrichten.

In Anbetracht dessen sollten beide Söhne, wenn sich die Immobilie in Andalusien befand, eine Erbschaftssteuer von „0“ zahlen.

Bitte beachten Sie, dass das, was wir in diesem Thema berücksichtigt haben, ausschließlich für die Berechnung der Erbschaftssteuer gilt. Zusätzlich zur Erbschaftssteuer fallen weitere Kosten an:

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