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Horizontale Aufteilung in Urbanisierungen bedeutet, dass das Land, auf dem sich die verschiedenen Häuser aus der Urbanisierung befinden, allen Eigentümern „gemeinsam“ gehört.

Diese horizontale Unterteilung wird in Urbanisierungen und Gebäuden verwendet, in denen die verschiedenen Eigentümer die 100% ihrer Häuser besitzen und „in der GemeinschaftDas Land der Urbanisierung.

Das Land, in dem sich Häuser befinden, wird als „Gemeinschaftsgebiet“ betrachtet und normalerweise mit verschiedenen Gemeinschaftsgebieten wie Gemeinschaftspools, Sportgebieten, Grünflächen, Gemeinschaftsstraßen usw. genutzt.

Manchmal haben Eigentümer von Urbanisierungen einen Teil des Landes für sich. Zum Beispiel das Haus und der Garten oder der private Pool. Dieses Land gilt dann als „privates Land" oder "Land der privaten / ausschließlichen Nutzung”Von jedem der Eigentümer.

So haben es in solchen Urbanisierungen die Eigentümer 100% von ihren Häusern und WohnungenUnd eine Prozentsatz der Zusammenarbeit bei den Wartungskosten der „Gemeindebereiche“ (wie Reparatur, Reform, Reinigung usw.) und a "Exklusive Nutzung" des Grundstücks Es wurde vereinbart, dass es von jedem der Eigentümer privat verwendet wird.

Als "Eigentümer in der Gemeinschaft" können Eigentümer beschließen, alle "Gemeinschaftsbereiche" der "ausschließlichen Nutzung" zu überlassen, wobei die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche für die ausschließliche Nutzung jedes einzelnen Eigentümers aufgeteilt wird. Dies wurde in der Vergangenheit mehr akzeptiert, ist aber jetzt eingeschränkter, da es eine Möglichkeit war, Landaufteilungen „tatsächlich“ zu erhalten, wo dies nicht erlaubt war.

Grundstücke, die als „Privatpersonen“ ausgewiesen sind, können die Eigentümer nicht vom Rest trennen, da die Urbanisierungsgrundstücke nicht vollständig vom Rest getrennt werden können und die Grundstücke möglicherweise nicht die „Mindestgröße“ aufweisen, die gemäß den Baugesetzen zu teilen ist, oder im ursprünglichen Urbanisierungsprojekt einfach nicht genehmigt wurden. Da Grundstücke mit ausschließlicher Nutzung rechtlich nicht aufgeteilt werden können, hat der Eigentümer die „ausschließliche Nutzung“ des Grundstücks (niemand außer dem Eigentümer kann es nutzen), sondern „technisch"ist Teil des „Gemeindelandes“, in dem die Urbanisierung geschaffen wurde.

Mit anderen Worten, in „exklusivem Land“ können Eigentümer das Land nutzen, genießen, umzäunen, aber nicht vom Rest des Landes der Urbanisierung trennen. Die Hauptfolge davon ist, dass die Eigentümer ihre Grundstücke genießen und nutzen können. Wenn sie sich jedoch dazu entschlossen haben, das Grundstück zu modifizieren, beispielsweise eine Garage, einen zusätzlichen Raum oder einen Pool darauf zu bauen, müssen sie das Grundstück erwerben Zustimmung der übrigen „Community-Eigentümer“.

Abhängig von der Art und Weise, wie die Urbanisierungen entworfen wurden, und den von den Eigentümern getroffenen Vereinbarungen finden wir möglicherweise unterschiedliche Wege der horizontalen Aufteilung in Urbanisierungen in allen spanischen Gebieten.

Wenn Sie also in der Urbanisierung kaufen, denken Sie daran:

- Dass für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche möglicherweise Gemeinschaftsgebühren anfallen

- Dieser Teil Ihres Landes kann als "ausschließliche Nutzung" betrachtet werden.

- dass Sie möglicherweise aufgefordert werden, die Zustimmung der übrigen Eigentümer der Urbanisierung einzuholen, um Änderungen an Ihrem Eigentum vorzunehmen

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