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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

PCR BEI EINTRITT IN SPANIEN NACH DEM 23. NOVEMBER 2020 MIT MEER ODER FLUGZEUG

Nach dem 23. November 2020Alle Passagiere, die aus einem Hochrisikoland / -gebiet im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus stammen, müssen für die Einreise nach Spanien unbedingt ein Zertifikat mit einem NEGATIVEN PCR-Ergebnis (RT-PCR von COVID-) vorlegen. 19), durchgeführt in den 72 Stunden vor Ihrer Reise.

Reisebüros, Reiseveranstalter, Luft- oder Seeverkehrsunternehmen und alle anderen Agenten, die Tickets isoliert oder im Rahmen einer kombinierten Reise verkaufen, müssen die Passagiere zu Beginn des Verkaufs von Tickets nach Spanien sowie während des Prozesses von Ausstellung der Bordkarte, Verpflichtung zur Vorlage des Hygienekontrollformulars am Zielflughafen oder Hafen. Wenn das Herkunftsland oder das Herkunftsgebiet der Reise als riskant eingestuft wird, müssen sie die Verpflichtung zur Durchführung einer PCR für SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis melden, die innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wird.

Bei der Ankunft in Spanien, wenn die Passagiere, die aus einem Land oder einer Risikozone kommen, die Durchführung einer PCR für SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis nicht ausreichend akkreditieren, die innerhalb von 72 Stunden während des dokumentarischen Gesundheitschecks durchgeführt wurde Bei ihrer Ankunft müssen sie sich dem von den externen Gesundheitsdiensten festgelegten Active Infection Diagnostic Test (PDIA) unterziehen. Ebenso müssen sich Passagiere, die nach Durchführung von Temperatur-, Sicht- oder Dokumentationskontrollen im Verdacht stehen, COVID-19 zu haben, der PDIA unterwerfen.

Alternativ kann von den Passagieren verlangt werden, dass sie innerhalb von 19 Stunden nach ihrer Ankunft einen COVID-48 RT-PCR-Test durchführen, dessen Ergebnis dem Auslandsgesundheitsdienst mit den für diesen Zweck angegebenen Mitteln mitgeteilt werden muss.

Aus epidemiologischer Sicht ist es eine notwendige Maßnahme, um die mit der Ankunft von Reisenden aus Ländern oder Gebieten mit hoher Inzidenz in Spanien verbundenen Risiken zu minimieren.

Es entspricht den Grundsätzen der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates der Europäischen Union vom 13. Oktober 2020 zu einem koordinierten Ansatz zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, mit der die Kriterien und der gemeinsame Rahmen für die Maßnahmen, die auf Reisende aus den Gebieten mit dem größten Risiko anzuwenden sind, sowie in der Empfehlung des Rates (EU) 2020/1632 vom 30. Oktober 2020 zu einem koordinierten Ansatz zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Schengen-Raum.

Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN. Es wird in einem neuen Fenster geöffnet. ReadSpeaker Hören

SANITÄRE KONTROLLEN
Alle Passagiere, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien kommen, müssen sich vor der Einreise einem Gesundheitscheck unterziehen. Diese Kontrollen können das Messen der Temperatur, eine dokumentarische Kontrolle und eine visuelle Kontrolle des Zustands des Passagiers umfassen.

Das Royal Decree Law 23/2020 vom 23. Juni, das Maßnahmen im Energiebereich und in anderen Bereichen zur wirtschaftlichen Reaktivierung genehmigt, sieht in seiner sechsten zusätzlichen Bestimmung vor, dass das Gesundheitsministerium die erforderlichen Hygienekontrollen für die ankommenden Passagiere festlegt Spanien auf dem Luft- oder Seeweg muss sich unterwerfen und den Umfang dieser Kontrollen für deren Durchführung verantwortlich machen. Die Gesundheitskontrolle vor der Einreise wird am ersten spanischen Hafen oder Flughafen durchgeführt, an dem der Passagier ankommt.

Die Temperatur wird mit berührungslosen Thermometern oder Wärmebildkameras gemessen. Personenbezogene Daten und Bilder, die mit Wärmebildkameras aufgenommen wurden, werden nicht gespeichert, und die Privatsphäre des Passagiers muss jederzeit gewährleistet sein.

Im Falle der Ankunft von Passagieren auf einer internationalen Reise in einen spanischen Hafen messen die Reedereien unter der Aufsicht von External Health ihre Temperatur vor ihrer Ankunft.

In Bezug auf die Dokumentenkontrolle müssen alle Passagiere, die von einem Flughafen oder Hafen außerhalb Spaniens abfliegen, ein öffentliches Gesundheitsformular namens „Gesundheitskontrollformular“ ausfüllen, dessen Inhalt unterschiedlich ist, je nachdem, ob die Reise auf dem Luft- oder Seeweg erfolgt . Für den Fall, dass die Ankunft des Passagiers auf dem Luftweg erfolgt, muss er oder sie dieses Formular über die Website ausfüllen

https://www.spth.gob.es/     — It will open in a new window. or through the free SPAIN TRAVEL HEALTH-SpTH application (available for Android, iOS).

Wenn der Reisende die Seeroute benutzt, während das Computersystem für diese Route aktiviert ist oder wenn es in Ausnahmefällen nicht möglich war, das Gesundheitskontrollformular elektronisch auszufüllen, muss er das Formular bei seiner Ankunft in Spanien auf Papier mit vorlegen eine beidseitig fertiggestellte DIN A4 zum Download.

Im Rahmen der Dokumentenkontrolle, die an den Einstiegspunkten durchgeführt wird, kann der Passagier jederzeit aufgefordert werden, das Ergebnis der PDIA zu akkreditieren. Das unterstützende Dokument muss das Original sein, wird in Spanisch und / oder Englisch verfasst und kann in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden. Das Dokument enthält mindestens die folgenden Informationen: Name des Reisenden, Passnummer oder nationales Ausweisdokument oder -brief (der mit dem im Gesundheitskontrollformular verwendeten übereinstimmen muss), Datum der Prüfung, Identifizierung und Kontaktdaten des Zentrums Durchführung der Analyse, der verwendeten Technik und des negativen Testergebnisses.

Ausnahmsweise kann die Nichterfüllung der PCR am Ursprungsort unabhängig vom Herkunftsland des Passagiers Seeleuten gestattet werden, die von ihrem Feldzug an Bord eines Schiffes oder auf der Durchreise zum Ein- oder Aussteigen nach Spanien zurückkehren und ihren Zustand als begründen müssen ein Besatzungsmitglied und die Hindernisse für die Durchführung, unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen des sechsten Abschnitts der Entschließung vom 11. November 2020 der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit in Bezug auf die am Sanitär durchzuführenden Hygienekontrollen Einstiegspunkte in Spanien.

Hygienische Bewertung

Passagiere mit einer Temperatur über 37.5 ° C und Personen, bei denen nach visueller Kontrolle oder nach Analyse der im Gesundheitskontrollformular enthaltenen Informationen der Verdacht auf COVID-19 oder eine andere übertragbare Pathologie besteht, falls dies auf das Vorhandensein von Symptomen hinweist Bei engen Kontakten mit COVID-19 müssen sie einer Gesundheitsbewertung unterzogen werden, die gegebenenfalls eine Bewertung ihres klinischen und epidemiologischen Status sowie die Durchführung eines Diagnosetests für aktive Infektionen (PDIA) umfasst.

Wenn nach der Gesundheitsbewertung der Verdacht bestätigt wird, dass der Passagier an einer Pathologie leidet, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte, wenn es sich um einen engen Kontakt mit COVID-19 handelt oder wenn nach Durchführung einer PDIA für ein positives Ergebnis erzielt wird SARS-CoV-2 Bei der Ankunft werden die in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden der autonomen Gemeinschaften festgelegten Gesundheitsalarmprotokolle aktiviert. Zu diesem Zweck kann die Gesundheitsbehörde die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbehörden, Beamten oder anderen Einrichtungen beantragen.

Das Formular für die Kontrolle des Gesundheitswesens (FCS) ist für Reisende nach Spanien / Druckbares Formular für die Gesundheitskontrolle für Reisende nach Spanien nicht gültig

Quelle: https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/ControlHS.htm

 

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