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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

REGISTRIERUNG TOURISTISCHE LIZENZ IN ANDALUSIEN-MALAGA-GRANADA-SEVILLA

Die Vermietung Ihrer Immobilie für touristische Aktivitäten in Andalusien (Malaga, Sevilla, Cadiz, Granada usw.) beinhaltet einen bestimmten Prozess.

Erstens: Was ist eine «touristische Miettätigkeit»? : Dies ist die Aktivität, bei der Häuser und Wohnungen für den Urlaub (und nicht für den dauerhaften Aufenthalt) über Online-Plattformen wie Airbnb, Homeaway, Booking usw. gemietet und angeboten werden.

Es ist eine Eigenschaft, bei der die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

- Wenn es eine Entschädigung für die Verwendung gibt.

- Bei sofortiger Verfügbarkeit der Wohnung.

- Wenn die "Nutzung" oder "Bestimmung" der Wohnung "touristisch" ist

- Wenn es „regelmäßig“ gemacht wird. Regelmäßige Basis bedeutet, dass Sie in sind EINEM der folgenden Fälle

- Wenn die Miete von großen Reiseveranstaltern / Unternehmen verwaltet wird

- Wenn Sie die Immobilie in touristischen Kanälen (Internet, Zeitungen usw.) veröffentlichen.

- Auch wenn Sie kein „Unternehmen“ sind, können Sie einige dieser Dienstleistungen erbringen: Instandhaltung und Reparatur von Immobilien, Zimmerservice, Reinigung von Wohnungen, Toiletten usw., Waschen von privaten Kleidern oder Ausrüstungsgegenständen (Bettwäsche, Handtücher usw.), Gepäckaufbewahrung. etc.

Damit wenn Sie Ihre Immobilie für Wohnzwecke vermietenWenn es mittelfristig von Familien oder Einzelpersonen für „Wohnen“ und nicht für „Tourismus“ gemietet wird, fällt Ihre Immobilie nicht unter diese Regelung für „touristische Immobilien“. "Wohnungsmieten" werden durch das allgemeine Mietgesetz (oder "Ley de Arrendamientos Urbanos") geregelt. Daher müssen Sie diese formalen Registrierungsanforderungen nicht befolgen. Wie nachstehend erläutert, müssen Sie jedoch Ihre Mieteinnahmen für spanische Steuern angeben.

LIZENZ FÜR TOURISTENVERMIETUNG

Um die touristische Vermietung durchführen zu können, müssen verschiedene Faktoren und Mindestanforderungen wie folgt berücksichtigt werden:

  • Direkte Belüftung nach außen in jeden Raum außerhalb (oder auf Terrassen) und eine Art Fensterverdunkelungssystem.
  • Ausreichend eingerichtet und mit allen notwendigen Geräten für den sofortigen Gebrauch ausgestattet sein.
  • Wärmekonditionierung durch feste Elemente in den Räumen und Räumen, wenn:
    Monate von Mai bis September: Kühlung
    Monate von Oktober bis April: Heizung
  • Die Wohnung muss mit einem Erste-Hilfe-Kasten ausgestattet sein.
  • Sie benötigen touristische Informationen über das Gebiet, Freizeitgebiete von touristischem Interesse, Dienstleistungen, Transportmittel, eine Karte der Stadt und Reiseführer.
  • Das Haus verfügt über Beschwerde- und Anspruchsblätter, die allen Gästen zur Verfügung stehen.
  • Komplette Reinigung des Hauses am Ein- und Ausgang der Gäste.
  • Allen Benutzern muss eine Telefonnummer zur Verfügung gestellt werden, damit Benutzer alle auftretenden Zweifel oder Vorfälle lösen können.
  • Handbuchblätter und Anweisungen von allen Geräten.

Schließlich müssen alle Benutzer über die Informationen zu den internen Regeln für die Nutzung von Einrichtungen, Einheiten und Ausrüstungen des Hauses sowie über die Zulassung von Haustieren im Haus, Einschränkungen für Raucher sowie Bereiche mit eingeschränkter Nutzung und den NOTFALLPLAN verfügen VERFAHREN UND DOKUMENTATION FÜR DIE LIZENZ.

Um sicherzustellen, dass das Haus für touristische Zwecke genutzt werden kann, muss es eine Nutzungserlaubnis für touristische Zwecke gemäß Dekret 28 / 22. BOJA Nr. 28 vom 11/02/0216.

Um die «Aufenthaltserlaubnis für touristische Zwecke» zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:

1.- WOHNUNGEN, DIE BEREITS «ZERTIFIKAT DER WOHNUNG» HABEN (Auch genannt "Licencia de Ocupación«) Und gebaut« vor 1988 ».

In diesen Fällen gilt das gleiche «Wohnzertifikat», um die «Touristenlizenz» zu erhalten.

2.- WOHNUNGEN, DIE NICHT DAS «ZERTIFIKAT DER WOHNUNG» HABEN und sie wurden nach 1988 gebaut.

In diesen Fällen muss die Nutzungserlaubnis für touristische Zwecke im allgemeinen Register der Planungsabteilung des Rathauses angefordert werden. Erforderliche Unterlagen:

  1. Antragsformular: 1 Kopie und 1 Original mit Katasterreferenz
  2. Fotokopie DNI, NIE oder CIF.
  3. Nachweis der erneuten Vertretung, wenn es sich um eine juristische Person handelt.
  4. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Gebühr.

In diesem Fall ist auch die Vorlage der technischen Dokumentation erforderlich, dh:

  • Beschreibendes und grafisches Zertifikat, erstellt und unterschrieben von einem kompetenten Techniker, das Folgendes enthalten muss:
    • Datum des Abschlusses der Arbeiten
    • Beschreibung des Zustands des Gebäudes und seiner Einrichtungen.
    • Kataster- und Registeridentifikation der Immobilie.
    • Verantwortliches Erklärungsformular des Technikers oder eines anderen vom offiziellen Kollegium ausgestellten Dokuments gemäß dem Modell 14-Dokument der Stadtplanungsleitung des Rathauses.

Sobald die Aufenthaltsgenehmigung für die touristische Vermietung in Andalusien erhalten wurde, Die Registrierung im Tourismusregister von Andalusien ist obligatorisch, um die Bereitstellung von Unterkünften für die touristische Vermietung zu erbringen, müssen Sie bei der für Tourismus zuständigen Regionalregierung ein Dokument mit dem Namen „Declaración Responsable“ einreichen. Der Inhalt dieses Dokuments wird sein:

  • Daten, die der Identifizierung des Hauses entsprechen:
  • Katasterreferenz
  • Kapazität basierend auf Belegungslizenz
  • Daten des Eigentümers und Adresse für Benachrichtigungen.
  • Identifizierung der Person, die die Aktivität ausführen wird, und des Titels, der sie ermöglicht

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