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Das Mieten Ihrer Immobilie für touristische Aktivitäten ist mit einem bestimmten Prozess verbunden.

Erstens: Was ist eine „touristische Mietaktivität“? : Dies ist die Aktivität, bei der Häuser und Wohnungen für den Urlaub (und nicht für den dauerhaften Aufenthalt) über Online-Plattformen wie Airbnb, Homeaway, Booking usw. gemietet und angeboten werden.

Es ist eine Eigenschaft, bei der die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

- Wenn es eine Entschädigung für die Verwendung gibt.

- Bei sofortiger Verfügbarkeit der Wohnung.

- Wenn die "Nutzung" oder "Bestimmung" der Wohnung "touristisch" ist

- Wenn es „regelmäßig“ gemacht wird. Regelmäßige Basis bedeutet, dass Sie in sind EINEM der folgenden Fälle

- Wenn die Miete von großen Reiseveranstaltern / Unternehmen verwaltet wird

- Wenn Sie die Immobilie in touristischen Kanälen (Internet, Zeitungen usw.) veröffentlichen.

- Auch wenn Sie kein „Unternehmen“ sind, können Sie einige dieser Dienstleistungen erbringen: Instandhaltung und Reparatur von Immobilien, Zimmerservice, Reinigung von Wohnungen, Toiletten usw., Waschen von privaten Kleidern oder Ausrüstungsgegenständen (Bettwäsche, Handtücher usw.), Gepäckaufbewahrung. etc.

Damit wenn Sie Ihre Immobilie für Wohnzwecke vermietenWenn es mittelfristig von Familien oder Einzelpersonen für „Wohnen“ und nicht für „Tourismus“ gemietet wird, fällt Ihre Immobilie nicht unter diese Regelung für „touristische Immobilien“. "Wohnungsmieten" werden durch das allgemeine Mietgesetz (oder "Ley de Arrendamientos Urbanos") geregelt. Daher müssen Sie diese formalen Registrierungsanforderungen nicht befolgen. Wie nachstehend erläutert, müssen Sie jedoch Ihre Mieteinnahmen für spanische Steuern angeben.

LIZENZ FÜR TOURISTENVERMIETUNG

Um die touristische Vermietung durchführen zu können, müssen verschiedene Faktoren und Mindestanforderungen wie folgt berücksichtigt werden:

Schließlich müssen alle Benutzer über die internen Regeln für die Nutzung von Einrichtungen, Einheiten und Geräten des Hauses sowie über die Aufnahme von Haustieren im Haus, Einschränkungen für Raucher sowie Bereiche mit eingeschränkter Nutzung usw. informiert sein Notfallplanverfahren und Dokumentation für die Lizenz.

Um sicherzustellen, dass das Haus für touristische Zwecke genutzt werden kann, muss es eine Nutzungserlaubnis für touristische Zwecke gemäß Dekret 28 / 22. BOJA Nr. 28 vom 11/02/0216.

Um die „Belegungserlaubnis zu touristischen Zwecken“ zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:

1.- WOHNUNGEN, DIE BEREITS ÜBER „WOHNBESCHEINIGUNG“ HABEN (Auch genannt "Licencia de Ocupación“) und gebaut „vor 1988“.

In diesen Fällen ist die gleiche „Wohnbescheinigung“ gültig, um die „Tourist Licence“ zu erhalten.

2.- WOHNUNGEN, DIE KEINE „WOHNUNGSZERTIFIKAT“ HABEN und sie wurden „nach 1988“ gebaut.

In diesen Fällen muss die Nutzungserlaubnis für touristische Zwecke im allgemeinen Register der Planungsabteilung des Rathauses angefordert werden. Erforderliche Unterlagen:

  1. Antragsformular: 1 Kopie und 1 Original mit Katasterreferenz
  2. Fotokopie DNI, NIE oder CIF.
  3. Nachweis der erneuten Vertretung, wenn es sich um eine juristische Person handelt.
  4. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Gebühr.

In diesem Fall ist auch die Vorlage der technischen Dokumentation erforderlich, dh:

Sobald die Aufenthaltsgenehmigung für die touristische Vermietung in Andalusien erhalten wurde, Die Registrierung im Tourismusregister von Andalusien ist obligatorischUm die Bereitstellung von Wohnraum zur touristischen Vermietung durchführen zu können, müssen Sie bei all dem ein Dokument mit der Bezeichnung „Declaración Responsable“ bei der für Tourismus zuständigen Regionalregierung einreichen. Der Inhalt dieses Dokuments wird wie folgt lauten:

 

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