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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

VORÜBERGEHENDE UND STÄNDIGE WOHNERLAUBNISSE FÜR BÜRGER DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS, DIE ZUR ZEIT IN SPANIEN WOHNEN

Am 2. Juli ist in Spanien ein neues Gesetz in Kraft getreten, um den spanischen Aufenthaltsstatus der britischen Bürger zu regeln, wodurch ein neues AUFENTHALTSDOKUMENT geschaffen wird, das für diese britischen Bürger eingeholt werden muss, wenn sie als „spanische EU-Bürger“ in Spanien bleiben möchten. 

In Anbetracht dessen lautet das Gesetz folgendes: „Beschlussfassung vom 2. Juli 2020, vom Unterstaatssekretär, vom Generalsekretär und vom Generalsekretär der Polizei, vom Generalsekretär der Polizei und vom Generalsekretär der Polizei en el artículo 18.4 del Acuerdo de Retirada del Reino Unido de Gran Bretaña e Irlanda del Norte de la Unión Europea y de la Comunidad Europea de la Energía Atómica"

Es ist Ihnen sehr wichtig zu wissen, dass dieses neue Dokument NICHT OBLIGATORISCH ist. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass es freiwillig ist. 

In Anbetracht dessen lautet der Inhalt dieses Gesetzes wie folgt:

Am 31. Januar 2020 hörte das Vereinigte Königreich auf, der Europäischen Union anzugehören. Dieser Ausgang wird durch die „Rücktrittsabkommen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Europäischen Union” (im Folgenden „Austrittsabkommen“ oder „Abkommen“), das von beiden Parteien ausgehandelt und ratifiziert wurde. Dieses Abkommen ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Diese Vereinbarung begründet jedoch a Übergangsphase das wird im Prinzip dauern bis 31. Dezember 2020. Während seiner Gültigkeit wird die EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit weiterhin für alle Bürger gelten, die derzeit in Spanien ansässig sind. Infolgedessen wird, wie im zweiten Teil des Abkommens festgelegt (in Bezug auf die Bürgerrechte), Alle Rechte bleiben bis zum 31. Dezember 2020 bestehen, als ob das Vereinigte Königreich noch Mitglied der Europäischen Union wäre.

Dies bedeutet, dass britische Staatsangehörige bis Ende 2020 ihre Freizügigkeitsrechte in Spanien genießen können.

Und für diejenigen, die von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben wohnen oder arbeiten in Spanien „vor“ dem Ende des Übergangszeitraums (vor Ende 2020) und die dies nach diesem Zeitraum weiterhin tun möchten, haben genau die gleichen Rechte im Rahmen des Widerrufsabkommens als Personen, die vor dem Brexit angekommen sind.

Diejenigen, die „nach“ dem Ende der Übergangszeit (nach dem Ende des Jahres 2020) eintreffen und nicht in die Übergangszeit einbezogen sind, werden als Drittstaatsangehörige betrachtet und unbeschadet der Anwendung eines besonderen künftigen Mobilitätsregimes den künftigen Bestimmungen und Verhandlungen EU-UK oder Spanien-UK des allgemeinen Einwanderungsregimes unterliegen.

Daher werden die folgenden Regime unterschieden:

1.- Das Regime der Bürger der Europäischen Uniongemäß dem königlichen Dekret 240/2007 vom 16. Februar über die Einreise, die Freizügigkeit und den Aufenthalt von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Spanien;

2.- Die für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs geltende Regelung, die Mitglieder ihrer Familienangehörigen und alle anderen Personen, die in den Anwendungsbereich des Widerrufsabkommens fallen und deren Bestimmungen unterliegen und die mit jedem Bürger der Europäischen Union identisch sind.

und,

3.- Das Regime von Drittstaatsangehörigen, für die das sogenannte „Allgemeine Einwanderungsregime“ gilt und zu dem auch britische Staatsangehörige gehören, die nicht vom Auszahlungsabkommen profitieren.

Damit:

- Die Bürger des Vereinigten Königreichs, die vor dem 31. Dezember 2020 in Spanien wohnhaft waren, haben die im Widerrufsabkommen anerkannten Rechte in Bezug auf Aufenthalt, Freizügigkeit und soziale Sicherheit, die „dieselben“ sind wie alle Bürger der Europäischen Union.

- Die Bürger des Vereinigten Königreichs, die nach dem 31. Dezember 2020 nach Spanien kommen, haben „unterschiedliche Rechte“, die sich nach den künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich richten, oder, falls dies nicht der Fall ist, nach denen, die sie sind nach spanischem Recht in einem britischen Abkommen anerkannt.

Ich bin bereits ein britischer Einwohner in Spanien. Gibt es eine Verpflichtung, die ich jetzt erfüllen muss?

Die spanische Regierung hat eine Dokument für den Wohnsitz um Ihren neuen Status / Ihr neues Aufenthaltsregime anzuerkennen. Die Erlangung dieses Zertifikats ist nicht obligatorisch, sondern freiwillig.

Das Gesetz besagt, dass Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, ihre Familienangehörigen und alle anderen Personen, die sich gemäß den im Abkommen festgelegten Bedingungen in Spanien aufhalten, nicht „verpflichtet“ sind, die Anerkennung mit dem neuen Aufenthaltsstatus zu beantragen , aber sie werden die „Recht“ gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2004/38 ein „Aufenthaltsdokument“ zu erhalten, das ausdrücklich ihren Status als Begünstigter des Austrittsabkommens widerspiegelt.

Also als Fazit: Wenn Sie derzeit in Großbritannien ansässig sind, ist dies der Fall Nicht verpflichtend dieses Aufenthaltsdokument zu beantragen, aber, es wird sehr zu empfehlen sein, da:

  • Dies garantiert Ihre Position als EU-Bürger mit allen Rechten wie Zugang zur öffentlichen Gesundheit usw., um eventuelle Änderungen der Norm in Zukunft zu vermeiden.
  • Dadurch werden mögliche zukünftige Probleme bei der Renovierung der vorherigen Aufenthaltsbescheinigungen usw. vermieden.

Darauf aufbauend und zur Vermeidung von Doppelanträgen wurde ein System eingerichtet, in dem die Anträge auf „Meldebescheinigungen“ oder „Aufenthaltskarten eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers“, die „während“ der Übergangszeit von diesen beantragt werden Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, ihre Familienangehörigen und alle anderen Personen, die sich gemäß den in Titel II des Abkommens festgelegten Bedingungen in Spanien aufhalten, werden als Anträge auf Ausstellung dieses Aufenthaltsdokuments in Artikel 18.4 des Abkommens verstanden und bearbeitet.

Darüber hinaus kann dieses Aufenthaltsdokument gemäß Artikel 19 der Widerrufsvereinbarung während der Übergangszeit freiwillig beantragt werden.

Zusammen mit diesem Format wird festgelegt, dass ihre Gültigkeitsdauer zwischen 5 und 10 Jahren liegen muss. In Bezug auf die Gültigkeit und unter Berücksichtigung der Bestimmungen über den vorübergehenden und dauerhaften Aufenthalt im Widerrufsvertrag wurde entschieden, dass Dokumente für den vorübergehenden Aufenthalt gültig sind für 5 Jahre und "dauerhafte" für 10 Jahre.

WANN KANN ICH DIESES WOHNSITZDOKUMENT BEANTRAGEN?

Die Beantragung von Aufenthaltsdokumenten durch Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, deren Familienangehörige und sonstige in Spanien lebende Personen gemäß den in Titel II des Abkommens festgelegten Bedingungen kann gestellt werden von 6TH  Juli 2020.

Für Personen, deren Aufenthaltsrecht in Spanien „nach“ dem Ende der Übergangszeit gemäß den Bestimmungen des Titels II des Abkommens beginnt, beträgt die Antragsfrist drei Monate nach ihrer Ankunft in Spanien oder ab damit die Geburt stattfinden kann.

MUSS ICH IN SPANIEN SEIN, UM DAS DOKUMENT ZU ERHALTEN?

Wie Sie unten sehen werden, kann das Dokument in einigen Fällen abhängig von Ihrer persönlichen Situation von Ihrem Vertreter bezogen werden. In anderen Fällen ist jedoch eine persönliche Anwesenheit erforderlich.

In den Fällen, in denen es persönlich bearbeitet wird, muss ein vorheriger Termin eingeholt werden.

WAS IST DER INHALT DES WOHNSITZDOKUMENTS?

Dieses Aufenthaltsdokument wird gemäß dem in der EG-Verordnung Nr. 1030/2002 vorgesehenen einheitlichen Modell der Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige ausgestellt und muss in dem Feld angegeben werden, das der Art der Erlaubnis «Artikel 50 EUV» entspricht. In dem Feld, das den Beobachtungen entspricht, muss der folgende Satz enthalten sein: „Emitido de Conformidad Con El Artículo 18.4 del Acuerdo de Retirada"(ausgestellt gemäß Artikel 18.4 der Widerrufsvereinbarung).

VERFAHREN ZUM ERHALTEN DES WOHNZERTIFIKATS

Das Verfahren zur Erlangung dieses Aufenthaltsdokuments hängt davon ab, ob der britische Staatsangehörige:

1.- Ist der Inhaber einer vorübergehenden oder dauerhaften Registrierungsbescheinigung? In diesem Fall ist es erforderlich, dieses Aufenthaltsdokument zu erhalten NUR EIN SCHRITT: Auf der Polizeistation, die befugt ist, diese gegen Zahlung der festgelegten Gebühren auszustellen.

2.- Er hat keine Registrierungsbescheinigung. Dies kann sein, weil:

- Weil der britische Staatsbürger mit effektivem Wohnsitz in Spanien nie danach gefragt hat

- Weil er in der Zeit ab dem in diesen Anweisungen angegebenen Datum (dh nach dem 6. Juli) und dem Ende der Übergangszeit oder zu einem späteren Zeitpunkt in Spanien angekommen ist.

In diesem Fall ist es erforderlich, das Zertifikat zu erhalten ZWEI SCHRITTE:

Schritt 1: Bei der Einwanderungsbehörde das wird gegebenenfalls das Aufenthaltsdokument gewähren

Und später..

Schritt 2: vor dem autorisierten Polizeistation Das Dokument wird nach Zahlung der festgelegten Gebühren ausgestellt.

WELCHE DOKUMENTE WERDEN ERHALTEN?

- STÄNDIGES WOHNSITZDOKUMENT: Wenn 5 Jahre Aufenthalt in Spanien abgeschlossen sind. Personen, die einen fünfjährigen legalen Aufenthalt in Spanien erreicht haben, haben Zugang zu einem „ständigen Wohnsitz“ (wie in Artikel 15 des Abkommens festgelegt). Dieser Vorgang wird sein EIN SCHRITT (vor den Polizeibehörden).

Es entstehen zwei Fälle:

  • Fall 1.- Der Bürger hat bereits eine "Permanente" Aufenthaltsbescheinigung: Für den Fall, dass der Bürger bereits ein „ständiges Aufenthaltsdokument“ hat und bevor die Gültigkeit des ausgestellten Aufenthaltsdokuments abläuft, kann er die Ausstellung eines neuen Aufenthaltsdokuments bei den aktivierten Polizeidienststellen beantragen, die nach Überprüfung des Dauer des Aufenthalts, wird es ausstellen.

Dieses neue Aufenthaltsdokument ist 10 Jahre gültig und der Begriff „unbefristet“ wird in das Feld eingetragen, das der Art der Erlaubnis entspricht. Nach seiner Gültigkeit muss es automatisch gemäß den Bestimmungen von Weisung 6 verlängert werden.

Zum Zeitpunkt ihrer Anfrage muss der interessierte Bürger folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antragsformular -EX 23 Kartenantrag (Art. 18.4 Widerrufsbelehrung).
  • Gültiger und gültiger Reisepass des Antragstellers. Für den Fall, dass der Reisepass abgelaufen ist, müssen eine Kopie davon und der Verlängerungsantrag vorgelegt werden.
  • Zahlungsnachweis der entsprechenden Gebühr (Formular 790, Code 012).
  • Ein Foto gemäß den Anforderungen der nationalen Ausweisbestimmungen.

- Zum Zeitpunkt der Übergabe des Aufenthaltsdokuments muss der Bürger durch Vorlage seines gültigen Reisepasses nachweisen, dass er der Empfänger des Dokuments ist.

– Dieser Aufenthaltstitel ist zehn Jahre gültig und der Begriff „unbefristet“ wird in das Feld eingetragen, das der Art der Erlaubnis entspricht. Nach seiner Gültigkeit muss es automatisch gemäß den Bestimmungen von Weisung 6 verlängert werden.

  • Fall 2.- Der Bürger hat eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt, hat aber bereits 5 Jahre Wohnsitz in Spanien überschritten. Wenn der Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Inhaber einer „temporären Registrierungsbescheinigung“ ist und sich seit 5 Jahren legal in Spanien aufhält (ohne vor der Beantragung dieses Aufenthaltsdokuments eine dauerhafte Registrierungsbescheinigung erhalten zu haben), kann er dies beantragen persönlich bei der Polizeistation die Ausstellung des Aufenthaltsdokuments, das nach Überprüfung der Aufenthaltsdauer dieses ausstellt.

- Der interessierte Bürger muss zum Zeitpunkt seiner Anfrage folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antragsformular -EX 23 Kartenantrag (Art. 18.4 Widerrufsbelehrung).
  • Gültiger und gültiger Reisepass des Antragstellers. Für den Fall, dass der Reisepass abgelaufen ist, müssen eine Kopie davon und der Verlängerungsantrag vorgelegt werden.
  • Zahlungsnachweis der entsprechenden Gebühr (Formular 790, Code 012).
  • Ein Foto gemäß den Anforderungen der nationalen Ausweisbestimmungen.

- Zum Zeitpunkt der Übergabe des Aufenthaltsdokuments muss der Bürger durch Vorlage seines gültigen und gültigen Reisepasses den Empfänger des Aufenthaltsdokuments nachweisen.

– Dieser Aufenthaltstitel ist zehn Jahre gültig und der Begriff „unbefristet“ wird in das Feld eingetragen, das der Art der Erlaubnis entspricht. Nach seiner Gültigkeit muss es automatisch gemäß den Bestimmungen von Weisung 6 verlängert werden.

VORÜBERGEHENDES WOHNSITZDOKUMENT.- Der Bürger lebt seit mehr als 3 Monaten in Spanien, hat aber noch keine 5 Jahre erreicht.

Wenn der Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Inhaber einer „vorübergehenden“ Registrierungsbescheinigung ist und noch keinen fünfjährigen legalen Aufenthalt in Spanien erreicht hat, kann er bei den eingerichteten Polizeibüros persönlich die Ausstellung des „vorübergehenden“ Aufenthaltsdokuments beantragen.

- Der interessierte Bürger muss zum Zeitpunkt seiner Anfrage folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antragsformular -EX 23 Kartenantrag (Art. 18.4 Widerrufsbelehrung).
  • Gültiger und gültiger Reisepass des Antragstellers. Für den Fall, dass der Reisepass abgelaufen ist, müssen eine Kopie davon und der Verlängerungsantrag vorgelegt werden.
  • Zahlungsnachweis der entsprechenden Gebühr (Formular 790, Code 012).
  • Ein Foto gemäß den Anforderungen der nationalen Ausweisbestimmungen.

- Zum Zeitpunkt der Übergabe des Aufenthaltsdokuments muss der Bürger durch Vorlage seines gültigen Reisepasses nachweisen, dass er der Empfänger des Dokuments ist.

- Dieses Aufenthaltsdokument ist fünf Jahre gültig und der Begriff «Temporär» wird in das Feld eingegeben, das der Art der Genehmigung entspricht. Nach seiner Gültigkeit muss es gemäß den Bestimmungen der Anweisung 6 automatisch erneuert werden.

IN DEM FALL, DASS DER BÜRGER KEIN INHABER EINES REGISTRIERUNGSZERTIFIKATS WARkann er den Antrag für dieses Aufenthaltsdokument im Rahmen des TWO STEPS-Verfahrens einreichen:

SCHRITT 1.- EINWANDERUNGSBÜRO: Der Bürger kann die „Aufenthaltsbescheinigung“ persönlich oder durch seinen Vertreter bei der Ausländerbehörde der Provinz, in der er wohnt oder seinen Wohnsitz zu begründen beabsichtigt, oder auf elektronischem Wege beantragen.

- Die Kompetenz zur Lösung dieser Anfragen entspricht der Person, die die Einwanderungsbehörde leitet.

- Dieser Antrag muss gemäß den Bestimmungen der 3. Anweisung gestellt werden

- Zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Antragsformular -EX 20 Antrag auf Aufenthaltsdokument Artikel 18.4 für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (Rücktrittsabkommen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft).
  • Gültiger und gültiger Reisepass des Antragstellers. Für den Fall, dass der Reisepass abgelaufen ist, muss eine Kopie davon und der Verlängerungsantrag vorgelegt werden.
  • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in den persönlichen Geltungsbereich des Abkommens aufgenommen wurde, insbesondere ab Beginn seines Aufenthalts in Spanien, müssen alle gesetzlich zugelassenen Beweismittel zugelassen werden.
  • Dokumentation gemäß Artikel 3 der Verordnung PRE / 1490/2012 vom 9. Juli, in der die Regeln für die Anwendung von Artikel 7 des königlichen Dekrets 240/2007 vom 16. Februar über die Einreise, die Freizügigkeit und den Aufenthalt von Staatsbürgern in Spanien festgelegt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Im Fall von Familienmitgliedern des Vereinigten Königreichs national die auch die britische Staatsangehörigkeit besitzenSie müssen nachweisen, dass der britische Staatsangehörige, mit dem sie sich treffen oder begleiten, die Bedingungen in Abhängigkeit von der Situation, in der sie sich befinden, erfüllt.

- Sobald der Antrag eingegangen ist, wird sofort eine Akkreditierungsquittung für die Vorlage des Antrags für das Aufenthaltsdokument zugestellt, die ausreicht, um Ihren legalen Aufenthaltsstatus bis zu seiner Zustellung nachzuweisen. Der Besitz der Quittung ist möglicherweise keine Voraussetzung für die Ausübung anderer Rechte oder den Abschluss von Verwaltungsverfahren, sofern der Empfänger der Rechte seine Situation durch andere Beweismittel nachweisen kann.

- Sobald der Antrag registriert ist und für die Bearbeitung nicht unzulässig ist, beginnt seine Bearbeitung, was die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zur Folge hat.

- Wenn der Antrag die für die Bearbeitung erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt, muss der Interessent die Fehler innerhalb von zehn Werktagen beheben oder die erforderlichen Unterlagen beifügen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird er Ihre Anfrage berücksichtigen nach einem begründeten Beschluss zurückgezogen, der den Verwaltungsweg nicht erschöpft, und dass Sie möglicherweise vor den Verantwortlichen der Delegation oder Subdelegation der entsprechenden Regierung gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2 Berufung einlegen. ª , Kapitel II von Titel V des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen.

- Wenn der Antrag die Anforderungen erfüllt, wird der Beschluss auf dem Aufenthaltsdokument innerhalb von maximal drei Monaten ausgestellt und mitgeteilt.

SCHRITT 2.- POLIZEISTATION: Sobald dies gewährt wurde, müssen Sie nach Zahlung der festgelegten Gebühren zur Polizeistation gehen, die die Ausstellung des Dokuments ermöglicht.

- Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses auf dem Aufenthaltsdokument müssen Sie dessen Ausstellung persönlich beantragen.

- Der interessierte Bürger muss zum Zeitpunkt seiner Anfrage folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antragsformular -EX 23 Kartenantrag (Art. 18.4 Widerrufsbelehrung).
  • Gültiger und gültiger Reisepass des Antragstellers. Für den Fall, dass der Reisepass abgelaufen ist, müssen eine Kopie davon und der Verlängerungsantrag vorgelegt werden.
  • Zahlungsnachweis der entsprechenden Gebühr (Formular 790, Code 012).
  • Ein Foto gemäß den Anforderungen der nationalen Ausweisbestimmungen.

- Zum Zeitpunkt der Übergabe des Aufenthaltsdokuments muss der Bürger durch Vorlage seines gültigen Reisepasses nachweisen, dass er der Empfänger des Dokuments ist.

GÜLTIGKEIT DES WOHNSITZDOKUMENTS

Dieses Aufenthaltsdokument gilt für:

  • Fünf Jahre für diejenigen Fälle, deren Aufenthalte weniger als fünf Jahre betragen, und daher in dem Feld, das der Art der Genehmigung entspricht, der Begriff „Befristet“ ist einzutragen;
  • 10 Jahre für diejenigen Fälle, deren Aufenthalt länger als fünf Jahre dauert, und daher in dem Feld, das der Art der Genehmigung entspricht, der Begriff „Permanente Schweißbadsicherung“ eingetragen werden. Nach seiner Gültigkeit muss es automatisch gemäß den Bestimmungen von Weisung 6 verlängert werden.

MITGLIEDER DER FAMILIE EINES BÜRGERS IN SPANIEN: Die Familienangehörigen und alle anderen Personen, Staatsangehörige von Drittländern, die gemäß den im Abkommen festgelegten Bedingungen in Spanien wohnen, können gemäß dem oben genannten Verfahren je nach ihrem persönlichen Wohnsitz ein Aufenthaltsdokument für die oben genannten Verfahren anfordern Lage.

Wir werden in Kürze ein Webseminar zu diesem Thema auf unserer offiziellen Facebook-Seite organisieren.

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