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 Symbol-Frage-Kreis FRAGE:

Meine Frau ist im Juli 2012 OHNE WILLEN verstorben. Wir haben nur ein Haus in Spanien geteilt. Ich bin in Großbritannien wohnhaft und Staatsbürger. Ich brauche also einen spanischen Notar, um die britischen Verwaltungsschreiben zu legalisieren und mir das Eigentum zu übertragen.

 Symbol-Hand-o-rechts TLACORP ANTWORT:

Sehr geehrter Herr,

Bitte nehmen Sie zunächst unser aufrichtiges Beileid für den Tod Ihrer Frau entgegen.

Wir danken Ihnen auch für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen. Lassen Sie mich Ihnen unser Unternehmen als Experten für spanisch-britische Vererbung vorstellen.

In Bezug auf Ihre Frage zur Intestität gehen Sie folgendermaßen vor:

 Symbol-Pfeil-Kreis-o-rechts Erstens Sie müssen das ausführen Verwaltungsschreiben In Spanien müssen Sie dafür das Dokument von einem offiziellen Übersetzer ordnungsgemäß ins Spanische übersetzen lassen und dann bei La Hague Apostile (einem internationalen Stempel, der die internationale Wirksamkeit des im britischen Außenministerium erhaltenen Dokuments bestätigt) apostilieren.

Auch die Sterbeurkunde muss auf die gleiche Weise abgestempelt und übersetzt werden.

 Symbol-Pfeil-Kreis-o-rechts ZweitensSie müssen eine Bescheinigung vom Zentralnachlass in Spanien erhalten, aus der hervorgeht, dass von Ihrer Frau in Spanien kein spanisches Testament ausgestellt wurde.

 Symbol-Pfeil-Kreis-o-rechts Drittens Sie benötigen eine Bescheinigung von der spanischen Hypothekenbank, die den genauen Betrag der Hypothek bestätigt, und auf den Bankkonten zum Zeitpunkt des Todes.

- Eine Bescheinigung des Rathauses muss ebenfalls eingeholt werden, um eine Gemeindesteuer namens Plusvalia (zusammen mit der Erbschaftssteuer zu zahlen) und den Steuerwert der Immobilie zu berechnen. Der erhaltene Steuerwert ist die Grundlage für die eventuelle Erbschaftssteuer, die aus dieser Aktion abgeleitet wird.

- Danach ist es notwendig, einen Notar zu ernennen, um das oben Gesagte zu bestätigen und die Änderung des Eigentums an den Erben Ihrer Frau zu arrangieren. Urkunden müssen von einem englischen Übersetzer für Sie übersetzt werden.

- Dann muss die Steuererklärung aus der Erbschaftssteuer erstellt werden, von der der Betrag der Hypothek proportional zum Prozentsatz des Eigentums Ihrer Mutter abgezogen wird.

- Bei alledem müssen die neuen Urkunden der Immobilie zusammen mit der dem Finanzamt vorgelegten Steuererklärung dem Grundbuchamt vorgelegt werden, um die Registrierung der Immobilie im Namen des Erben abzuschließen.

Das ist der ganze Prozess.

Ungefähre Kosten (mit den richtigen Unterlagen und Informationen zur Immobilie zu bestätigen).

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