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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

SPENDENSTEUER IN GALIZIEN – aktualisiert 2023

Geregelt durch das GESETZESVERORDNUNG 1/2011 vom 28. Juli, das den konsolidierten Text der Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaft Galicien in Bezug auf vom Staat abgetretene Steuern genehmigt. – Amtsblatt von Galizien vom 20

I.- STEUERBEGRÜNDUNG

Der als Spende erhaltene Betrag.

II.- REDUZIERUNG DER STEUERFESTLEGUNGSGRUNDSÄTZE:

Zusätzlich zu den Kosten und Schulden, die für das gespendete Eigentum anfallen, Folgendes:

  1. Ermäßigung für den Erwerb von Geldern, die für den Erwerb eines gewöhnlichen Wohnsitzes in Galizien bestimmt sind.
  2. Ermäßigung für den Erwerb von Vermögenswerten und Rechten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit und der Beteiligung an Unternehmen.
  3. Ermäßigung für den Erwerb von Bauernhöfen und rustikalen Grundstücken.
  4. Ermäßigung für den Erwerb von Gütern und Rechten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, der Beteiligung an Körperschaften und landwirtschaftlichen Betrieben in Nachfolgeverträgen.
  5. Ermäßigung für den Erwerb von Waldgrundstücken, die Teil des Bereichs der gemeinsamen Bewirtschaftung und Vermarktung von Produktionen sind, die von Gruppen von Waldbesitzern mit Rechtspersönlichkeit durchgeführt werden.
  6. Ermäßigung für den Erwerb von Gütern, die zur Gründung eines Unternehmens oder Gewerbebetriebs bestimmt sind.
  7. Ermäßigung für den Erwerb ländlicher Grundstücke.

III.- STEUERSATZ:

Im Falle des unentgeltlichen Erwerbs von Gütern und Rechten durch Schenkung oder ein sonstiges Rechtsgeschäft „ intervivos “, für folgende Fälle:

(a) Gruppe I: Erwerb durch Nachkommen und Adoptierte unter 21 Jahren,

(b) Gruppe II: Erwerbe durch Nachkommen und Adoptierte ab 21 Jahren, Ehegatten, Verwandte in aufsteigender Linie und Adoptierende

Und vorausgesetzt, dass die Die Schenkung erfolgt durch eine notarielle Urkunde bei einem spanischen Notar.

Für die Steuer gilt folgender Satz:

Nettobasis Bis zu Euro Volle Gebühr (Euro) Zahlbare Basis Bis zu Euro Anwendbarer Satz Prozentsatz
0 0 200,000 5%
200,000 10,000 400,000 7%
600,000 38,000 Weiter 9%

In allen anderen Fällen, d. h. wenn:

  • Der Beschenkte gehört nicht zu den Verwandten der Gruppen I und II
  • Die Schenkung wird nicht in einer spanischen Notariatsurkunde formalisiert

 

Zahlbare Basis
Bis zu Euro
Volle Gebühr
(Euro)
Rest der zahlbaren Basis
Bis zu Euro
Zutreffend
Rate Prozentsatz
0.00 0.00 7,993.46 7.65%
7,993.46 611.50 7,987.45 8.50%
15,980.91 1,290.43 7.987,45 9,35%
23.968,36 2.037,26 7.987,45 10,20%
31.955,81 2.851,98 7.987,45 11,05%
39.943,26 3.734,59 7.987,46 11,90%
47.930,72 4.685,10 7.987,45 12,75%
55.918,17 5.703,50 7.987,45 13,60%
63.905,62 6.789,79 7.987,45 14,45%
71.893,07 7.943,98 7.987,45 15.30%
79,880.52 9,166.06 39,877.15 16.15%
119,757.67 15,606.22 39,877.16 18.70%
159,634.83 23,063.25 79,754.30 21.25%
239,389.13 40,011.04 159,388.41 25.50%
398,777.54 80,655.08 398,777.54 29.75%
797,555.08 199,291.40 Weiter 34.00%

IV.- STEUERSATZANPASSUNGEN

Der Steuersatz für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird ermittelt, indem auf den vollen Steuersatz der entsprechende Multiplikationskoeffizient der unten aufgeführten angewendet wird, der auf der Grundlage der bereits vorhandenen Vermögenswerte des Steuerpflichtigen und der Gruppe gemäß dem in angegebenen Grad der Elternschaft ermittelt wird Artikel 6 des konsolidierten Textes:

Vermögen Euro I und II III IV
Von 0 zu 402,678.11 1 1.5882 2
Von über 402,678.11 auf 2,007,380.43 1 1.6676 2.1
Von über 2,007,380.43 auf 4,020,770.98 1 1.7471 2.2
Mehr als 4,020,770.98 1 1.9059 2.4

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