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ERHÖHUNG DER STEUERSTEUER DES VORJAHRES BEI NICHT ERKLÄRTEN ERWEITERUNGEN ODER KONSTRUKTIONEN

Bei der Anmeldung im Catastro für Gemeindesteuer auf Erweiterungen einer Immobilie für Gebäude oder Teile davon, die zum Zeitpunkt des Baus nicht angemeldet wurden, wie z. B. ein neues Zimmer, eine Garage usw., kann es zu einer Revision der Gemeindesteuer der letzten vier Jahre kommen. Beispiel: – Sie haben die Immobilie vor 4 Jahren gekauft und es gab eine bestehende […]

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