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UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EHE IN GEMEINSCHAFT ODER VERMÖGENSTEILUNG IN SPANIEN

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EHE IN GEMEINSCHAFT ODER VERMÖGENSTEILUNG IN SPANIEN

Es sind die Ehegatten selbst, die sich im Ehevertrag für eine der drei Modalitäten entscheiden müssen. Eine Vermögensgemeinschaft wird für den Fall auferlegt, dass sich die Vertragsparteien nicht für eine solche entschieden haben, außer im Fall der Autonomen Gemeinschaft Valencia, der Balearen oder Kataloniens, wo die Regelung der Vermögenstrennung gilt.

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