Um ein niederländisches Testament in Spanien durchzuführen, müssen Sie das Testament einem holländischen Notar vorlegen, um:
- Bestätigen Sie, dass es das letzte Testament des Verstorbenen war, und erhalten Sie das Erbrecht und die Erbschaftserklärung.
- Um Sie zum gesetzlichen Erben des Vermögens des Verstorbenen zu ernennen
Dann müssen die notariellen Dokumente des Notars sein:
- Apostilliert mit dem internationalen La Hague Apostile
- Vom offiziellen Übersetzer ins Spanische übersetzt
Dann müssen diese Dokumente an uns in Spanien gesendet werden, und wir müssen Folgendes tun:
- Um zu bestätigen, dass es in Spanien kein Testament gab: Selbst wenn wir eine Kopie eines bestimmten Testaments erhalten, macht dies keinen Unterschied für die unmittelbare Aufgabe, die darin besteht, von Madrid eine Bestätigung über die Existenz eines spanischen Testaments zu erhalten, und in welcher Notar befindet sich. Dafür brauchen wir:
- Original-Sterbeurkunde mit einem internationalen Stempel des Auswärtigen Amtes „La Hague Apostile“. Wir bestätigen, dass Ihre Sterbeurkunde apostilliert ist. Irgendwann brauchen wir Testament das Originalset.
- Übersetzung der Sterbeurkunde. Wir bestätigen, dass die Sterbeurkunde ebenfalls übersetzt wurde.
Sobald wir die Informationen aus Madrid kennen und wissen, dass es in Spanien kein Testament gab, werden wir in der Lage sein, die folgenden Schritte des Prozesses zu bestätigen, die von:
- Holen Sie sich die notariellen Dokumente vom niederländischen Notar und bringen Sie sie zu einem spanischen Notar
- Durchführung der Erbschaft in Spanien
- Ändern Sie die Namen im Grundbuchamt in Ihren Namen
- Steuern und Kosten bezahlen
Die Dokumente, die wir von Ihnen benötigen, sind:
- Von einem Notar auf Niederländisch die Ausführung des Testaments zu erhalten. Wir können Ihnen bei dieser Aufgabe helfen, da wir Mitarbeiter haben, die Englisch und Niederländisch sprechen.
- Um die sogenannte NIE-Nummer beim spanischen Konsulat in Holland zu erhalten. Dies ist ein Dokument, das in Spanien von Ihnen angefordert wird, um Transaktionen in Spanien durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass dies ein Dokument ist, das nicht nur zur Vervollständigung der Vererbung, sondern auch zum Abschluss des Verkaufs des Eigentums in diesem Fall benötigt wird.
- Um eine Vollmacht für unser Unternehmen zu unterzeichnen: Um zu vermeiden, dass Sie nach Spanien kommen, um Dokumente zu unterschreiben, und um persönliche Treffen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbschaft zu unterstützen, können wir mit dem spanischen Konsulat in Holland vereinbaren, ein Dokument von Ihnen zu erstellen um uns zu ermächtigen, in Ihrem Namen sowohl bei der Durchführung des Erbprozesses in Spanien als auch beim Verkauf Ihrer Immobilie zu handeln. Wir könnten auch den POA verwenden, um für Sie die NIE-Nummer in Spanien zu erhalten.
- Alle Dokumente einem spanischen Notar vorlegen. Der spanische Notar bereitet die zu unterzeichnenden Erbschaftsurkunden vor.
- Unterzeichnung aller erforderlichen Dokumente in Spanien und Vorlage der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer.
- Um das Registrierungsverfahren im spanischen Grundbuch abzuschließen.
Dann ist es notwendig:
- Erhalten Sie die Renovierung der Wohnbescheinigung im Namen der Erben
- Führen Sie die Änderung der Wasser-, Strom-, Bankkonten usw. im Namen der Erben durch