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Einreisevisum in Spanien – Unterschiede zwischen „Einreise“ und „Aufenthalt“

I.- Was sind die Unterschiede zwischen „Aufenthalt“ und „Wohnsitz“ in Spanien? 

Was bedeutet „Stay“ oder „Estancia“ in Spanien?

Wir verstehen "bleiben" auf spanischem Territorium bedeutet, dass sich eine Person für einen Zeitraum von „aufhält“. weniger als 90 TAGE.

Man kann verstehen, dass es die Absicht der Person ist, die sich in Spanien „aufhält“. nicht für längere Zeit in Spanien zu „bleiben“ oder zu „wohnen“, sondern vielmehr zu Spanien „besuchen“. aus unterschiedlichen Gründen auswandern und dann in sein Land zurückkehren. Herkunft oder Wohnsitz.

Aber, "Residenz" impliziert die Absicht, in Espala über einen längeren Zeitraum zu „bleiben“ und nicht zu „besuchen“.

II.- Einreise-/Aufenthaltserlaubnis oder Touristen-Studentenvisum

Für welchen Aufenthaltszweck kann ein Aufenthaltsvisum in Spanien beantragt werden?

Ein legaler Aufenthalt in Spanien kann für jeden der drei erlaubten Aufenthalte gewährt werden:

  •  Tourismus (maximal 90 Tage) – Tourist Visa
  •  Schüler und Studenten (Maximal 1 Jahr, außer für diejenigen, die einen Langzeitstudentenausweis erhalten) – Studentenvisum
  • Freiwilligenarbeit

Ein wichtiges Problem, das hervorzuheben ist, ist, dass die als STUDENT in Spanien bleiben zählt in Spanien nicht zur Erlangung eines 100 %igen ständigen Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit, sondern nur 50% der Zeit, in der Sie sich tatsächlich auf spanischem Territorium aufgehalten haben.

Wie erhält man die Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis?

Nun, es kommt darauf an, ob der Besucher Einwohner und Bürger der Europäischen Union ist oder im Gegenteil in einem anderen Land außerhalb der Europäischen Union ansässig ist.

• Im Falle eines EU-Bürgers: Der Besucher tut es Sie benötigen keine Genehmigung oder Visum, um Spanien zu besuchen oder für einen bestimmten Zeitraum in unserem Land zu bleiben nicht mehr als 90 Tage.

Dies ist aufgrund der Recht auf Freizügigkeit von Personen, die für alle EU-Bürger anerkannt sind, was jedem von ihnen die Durchreise und den Aufenthalt in jedem EU-Land sowie in Island und Norwegen sowie im sogenannten Schengen-Raum ermöglicht. .

Die einzige Anforderung, die von dem EU-Bürger verlangt wird, der uns besucht, ist die Reisepass oder Personalausweis des EU-Landes, aus dem er oder sie kommt.

• Bürger von außerhalb der Europäischen Union

Dabei müssen wir zwischen zwei Arten von Herkunftsländern unterscheiden:

– Länder, die Sie benötigen KEIN Touristenvisum nach Spanien kommen, und das sind:

• VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
• Mexiko
• Kolumbien
• Japan
• Chili
• Argentinien

Die einzige Voraussetzung, die von Touristen aus diesen Ländern verlangt wird, ist ihr Reisepass, der ab dem Datum der Rückkehr in ihren Herkunftsstaat noch mehr als drei Monate gültig sein muss.

Für diese Länder und einige der Länder, die nicht von der Visumpflicht befreit sind, gilt jedoch ab 2024–2025 die elektronische Registrierung und Zugangsberechtigungssystem „ETIAS“ gilt, wie wir weiter unten in diesem Artikel erläutern werden. Abschnitt.

• Die übrigen Nicht-EU-Länder müssen für die Einreise nach Spanien ein Visum beantragen.

Mit diesem Visum kann sich der Tourist für einen Zeitraum von maximal XNUMX Jahren im gesamten Schengen-Gebiet bewegen 90 Tage in einem Zeitraum von maximal 6 Monaten.

Wie erhält man ein Touristenvisum für die Einreise nach Spanien?

Wenn Sie ein Touristenvisum für Spanien benötigen, gelten folgende Voraussetzungen für den Erhalt:

  • Füllen Sie das Antragsformular aus
  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Konsulat oder der Botschaft (und bringen Sie einen Einreisenachweis mit)
  • Passfoto
  • Gültiger und aktueller Reisepass. Die Gültigkeit muss mehr als 3 Monate ab dem Datum der Ausreise aus dem Land betragen.
  • Schengen-Visumversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30,000 €, die die medizinische Versorgung im Notfall und die Rückführung im Todesfall gewährleistet.
  • Hin- und Rückfahrkarte
  • Unterkunftsnachweis: Hotelreservierung, Einladungsschreiben einer Einzelperson, Touristenmietreservierung.
  • Haben Liquidität zur Deckung der Ausgaben Ihres Aufenthaltes in Europa. Im Falle Spaniens beträgt der erforderliche Mindestbetrag 108 € pro Person und Tag. In jedem Fall und unabhängig von der Anzahl der Aufenthaltstage ist ein Mindestbetrag von 972 Euro oder der Gegenwert in einer anderen Währung erforderlich.

Der Antrag auf ein Schengen-Visum muss zwischen gestellt werden 6 Monate und 15 Tage vor dem geplanten Reisetermin.

Kann das Touristenvisum in Spanien über 90 Tage hinaus verlängert werden?

Ja, Sie koennen, in Ausnahmefällen. Dafür muss die Verlängerung aber argumentiert und begründet werden.
Das Verfahren und die Anforderungen sind auf der offiziellen Website der Verwaltung aufgeführt.


 

**WICHTIGER HINWEIS – NEU 2025 – ETIAS-GENEHMIGUNG

Ab 2024 wird für Nicht-EU-Länder das Einreisevisum für Spanien und den gesamten Schengen-Raum durch eine Genehmigung namens ETIAS für die Einreise nach Europa ersetzt.

Was genau bedeutet ETIAS?

Es ist bekannt als ETIAS („Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem“), eine digitales Registrierungs- und Autorisierungsverfahren Dies wird für die Einreise aller Bürger aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums erforderlich sein.

Seine Anwendung wird am erwartet Anfang 2025.

Wie erhält man das ETIAS?

Das ist ein völlig ONLINE-Verfahren Dabei werden höchstwahrscheinlich die gleichen Dokumente und Anforderungen verlangt, die für das Aufenthalts- oder Besuchsvisum erforderlich sind.

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt gerade darin kann in wenigen Minuten verwaltet werden und von zu Hause, ein Prozess, der bisher mit erheblichem Zeitverlust verbunden war.

Dazu müssen Sie nur die eingeben offizielle ETIAS-Website, indem Sie hier klicken.

Sie können den Registrierungsprozess durchführen Sie können dies selbst tun oder jemanden damit beauftragen, wie zum Beispiel ein Familienmitglied oder ein Reisebüro.

Sie werden Sie um die folgenden Informationen bitten:

• Persönliche Angaben.
• Reisepass
• Bildungsniveau und berufliche Informationen
• Zielland und Unterkunft
• Strafrechtliche und strafrechtliche Informationen

Denken Sie daran, dass Sie das benötigen  REISEKRANKENVERSICHERUNG die Ihren Aufenthalt in Spanien mit einer Mindestdeckungssumme von 30,000 EUR abdeckt.

Das ETIAS ist 3 JAHRE gültig, Sie müssen also nicht jedes Mal, wenn Sie nach Spanien kommen, das komplette Registrierungsverfahren durchlaufen.

Für welche Länder gilt es?

Das ETIAS wird für alle Bürger erforderlich sein, die Spanien oder den Schengen-Raum für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen besuchen möchten und mit denen Europa eine Besuchsvereinbarung getroffen hat.

Dies ist eine geschlossene Liste der Länder mit einem Abkommen, nämlich den folgenden:

• Albanien
• Antigua und Barbuda
• Argentinien
• Australien
• Bahamas
• Barbados
• Bosnien und Herzegowina
• Brasilien
• Brunei
• Kanada
• Chili
• Kolumbien
• Costa Rica
• Südkorea
• Dominika
• Der Retter
• Vereinigte Arabische Emirate
• VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
• Georgien
• Granate
• Guatemala
• Honduras
• Hongkong
• Israel
• Japan
• Kiribati
• Nordmazedonien
• Macao
• Malaysia
• Inseln
•Marshall
• Mauricio
• Mexiko
• Mikronesien
• Moldawien
•Montenegro
• Neuseeland
• Nicaragua
• Palau
• Panama
• Paraguayisch
• Peru
• Großbritannien
• St. Kitts und Nevis
• St. Lucia
• St. Vincent und die Grenadinen
• Samoa
• Serbien
• Seychellen
• Singapur
• Salomon-Inseln
•Taiwan
• Timor-Leste
• Tonga
• Trinidad und Tobago
• Tuvalu
• Ukraine
• Uruguay
• Venezuela

Was passiert mit Ländern, die nicht im ETIAS enthalten sind? Benötigt man noch ein Einreisevisum für Spanien?

Für diejenigen Länder, die mit dem Schengen-Raum kein Abkommen über Einreisegenehmigungen und Visa geschlossen haben, wie z Russland, Ecuador, Bolivien, Marokko oder China, sie werden brauchen das traditionell beantragte Einreisevisum.

Aber denken Sie daran, dass das ETIAS eine Einreiseerlaubnis für 90 Tage ist, genau wie das TOURISTENVISUM es impliziert In keinem Fall ist ein Aufenthalt oder Wohnsitz in Spanien für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen impliziert oder gestattet.

 


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