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VORÜBERGEHENDER AUFENTHALT FÜR EU-BÜRGER

III.- Aufenthaltsvisa oder vorübergehende Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen

Wie wir in diesem Abschnitt bereits gesehen haben, können Sie nach Spanien kommen, um für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen „einzureisen und dort zu bleiben“ oder um zu „studieren“, wofür, wie bereits erwähnt, „Aufenthaltsgenehmigungen“ und Visa beantragt werden in den vorherigen Abschnitten, Sie können aber auch zu „RESIDE“ kommen.

Und wenn es um „Residenz“ geht, können wir zwischen folgenden Arten von Residenzen wählen:

  • Vorübergehende Bleibe: Das, was mit der Absicht angewendet wird, in Spanien zu „bleiben“. Zeiträume von mehr als 90 Tagen, aber weniger als 5 Jahren.
  • Ständiger Wohnsitz: Dies wird mit der Absicht erlangt, für einige Zeit in Spanien zu „bleiben“. mehr als 5 Jahre.
  • Spanische Staatsangehörigkeit: Dabei handelt es sich um ein Zertifikat, das durch eigene Entscheidung erworben wird, sobald die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darunter ein ständiger Wohnsitz in Spanien für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren.

Deshalb verstehen wir das nur Ständiger Wohnsitz und Staatsangehörigkeit  in Spanien sind die einzigen, die das Recht haben, „dauerhaft“ in Spanien zu leben und zu arbeiten und „dauerhaft“ vom spanischen Gesundheits- und Sanitärsystem abgedeckt zu werden.

IV.- VORÜBERGEHENDER AUFENTHALT

Was sind die Voraussetzungen und Bedingungen, um einen vorübergehenden Aufenthalt in Spanien zu erhalten?
Nun, es hängt vom Wohnsitz- oder Herkunftsland des antragstellenden Staatsbürgers ab:

  • Bürger aus anderen EU-Schengen-Staaten
  • Staatsangehörige aus Nicht-EU-Schengen-Staaten

IV.1.- BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION – EU-LÄNDER

Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz eines Bürgers der Europäischen Union – oder „Grüne Karte“

Alle Staatsangehörigen eines der Länder der Europäischen Union oder des Schengen-Raums haben das Recht, für einen Zeitraum von XNUMX Jahren in Spanien zu bleiben mehr als 3 Monate (90 Tage), sie müssen das erhalten Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz in Spanien, auch bekannt als "Grüne Karte", oder „Ausländischer Personalausweis“.

Diese Karte impliziert die Registrierung des Ausländers in der Zentrales Ausländerregister in Spanien, und bestätigt, dass dem Bürger das Recht zuerkannt wurde, sich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen auf spanischem Territorium aufzuhalten.

Der Hauptgrund für die Green Card ist IDENTIFIZIEREN und REGISTRIEREN Europäische Staatsbürger, die sich länger als 90 Tage im Jahr in Spanien aufhalten.

Darüber hinaus ermöglicht ihnen dieses Zertifikat zum WOHNSITZ und arbeiten in Spanien ohne Einschränkungen.

Im Gegensatz zu dem für Nicht-EU-Bürger geltenden Verfahren handelt es sich hierbei um ein sehr einfaches Verfahren, für das außer einem Reisepass und/oder einer NIE keine weiteren Anforderungen erforderlich sind.

Mit diesem Papier bzw. dieser Green Card ist eine NIE-Nummer zugewiesen, die Identifikationsnummer des Ausländers, die ihn sein ganzes Leben lang begleiten wird.

Wie lange ist die Green Card gültig?

XNUMX Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie ihn um einen mit einer längeren Gültigkeitsdauer von 10 Jahren verlängern.
Ebenso müssen Sie die Green Card ersetzen, wenn diese verloren geht, gestohlen wird oder verloren geht.

Wann muss ich das GreenCard-EU-Zertifikat beantragen?

Sie müssen das EU-Zertifikat während des beantragen DIE ERSTEN DREI MONATE nach der Einreise auf spanisches Territorium.

Wie erhält man die GreenCard?

Der Prozess zur Erlangung der Green Card hängt vom Grund Ihrer Einreise nach Spanien ab:

1.- Wohnsitz für die Arbeit als Arbeitnehmer

Für den Fall, dass der Bürger nach Spanien zieht, um als Angestellter in einem spanischen Unternehmen zu arbeiten, muss er das Arbeitsverhältnis mit diesem Unternehmen nachweisen. Dazu muss die Arbeitsbescheinigung oder eine Akkreditierungsschreiben vom Unternehmen reicht aus.

Es muss auch im bereitgestellt werden Arbeitsvertragsowie die Registrierung des Arbeitnehmers bei der spanischen Sozialversicherung.

Um einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitnehmer, der EU-Bürger (oder Schengen-Raum) ist, für ein spanisches Unternehmen zu formalisieren, ist es daher nicht erforderlich, zuvor entweder die NIE oder die Green Card zu erhalten; ein Reisepass oder ein Personalausweis reichen aus.

2.- Aufenthalt aus Gründen der selbständigen Erwerbstätigkeit – Selbstständige (Freiberufler) oder Unternehmer

Dazu muss sich der europäische Bürger im registrieren ZÄHLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN AKTIVITÄTEN, bei Selbstständigen oder Freiberuflern bzw Unternehmensregister, bei Unternehmen zusätzlich zur Sozialversicherung.

3.- Nicht lukrativer vorübergehender Aufenthalt

Es ist auch möglich, nach Spanien zu kommen, um dort längere Zeit ohne Arbeit oder beruflichen Grund zu verbringen. Dies ist die sogenannte „gemeinnützige Residenz“

In diesen Fällen muss nachgewiesen werden, dass die Der Bewohner verfügt über ausreichende finanzielle Mittelsich und seine Familienangehörigen für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in Spanien aufzuhalten.

Wie begründe ich, dass ich über ausreichende finanzielle Mittel verfüge, um die Non-Profit Green Card zu erhalten?

Zur Überprüfung dieser Annahme dienen alle Nachweise, beispielsweise der Besitz von Bankkonten (in Spanien oder im Ausland) mit ausreichender Deckung, die Veräußerung von Immobilien oder die damit erzielten Einkünfte, Dokumente, die den Bezug von Renten oder Einkünften rechtfertigen aus dem Ausland usw.

Der nachzuweisende Mindestbetrag bemisst sich nach dem IPREM eines jeden Jahres. Der Betrag muss gleich oder größer sein 100% davon pro Jahr, also ca 8-9,000 EUR/Jahr.

Darüber hinaus ist es wichtig zu haben Krankenversicherungob öffentlich oder privat, das die gleiche Deckung hat wie das spanische Gesundheitssystem und das verhindert, dass der Bürger wirtschaftlich vom spanischen öffentlichen Gesundheitssystem abhängig wird.

Gibt es für einen europäischen Bürger die Möglichkeit, nicht für die private Krankenversicherung zu bezahlen und vom spanischen öffentlichen Gesundheitssystem behandelt zu werden?

Die Antwort ist ja. Hierzu gibt es ein Verfahren, das auf dem sogenannten basiert S1-ZERTIFIKAT.

Das Das S1-Zertifikat oder -Formular bedeutet, dass der Bürger in einem EU-Mitgliedsland öffentliche Gesundheitsversorgung erhält außer demjenigen, in dem er oder sie versichert ist.

Es kann in folgenden Fällen gewährt werden:

  • Rentner oder Rentner
  • Wanderarbeiter, Selbstständige oder Unternehmer
  • Familienangehörige eines Wanderarbeiters

Wie wird der S1 verarbeitet?

Es wird in der verarbeitet Herkunftsland der EU-Bürger, in dem sie versichert sind. Obwohl im Fall der Länder Spanien Schweden und Portugal, muss es bei den Provinzadressen der Nationalen Sozialversicherungsanstalt (INSS), der Sozialversicherungsanstalt und der Sozialversicherungsanstalt des Wohnortes vorgelegt werden,

Ist die S1 dasselbe wie die „Europäische Gesundheitskarte“?

NEIN, Es ist nicht das Gleiche. Bitte verwechseln Sie das eine nicht miteinander.

Die S1 gewährt die Anerkennung des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems für die Versorgung des in Spanien wohnhaften europäischen Bürgers in gleicher Weise wie in dem EU-Land, in dem er versichert ist.

Bei der Europäischen Gesundheitskarte handelt es sich jedoch um ein tragbares Dokument, das es dem europäischen Bürger, der sich in einem anderen EU-Mitgliedsland aufhält, ermöglicht, während dieses „Aufenthalts“ öffentliche Unterstützung zu erhalten (z. B. Tourismus, Studium usw.).

4.- Wohnheim für Studienzwecke

Sie können für einen bestimmten Zeitraum nach Spanien kommen, um dort zu studieren.

Dazu müssen Sie Folgendes bereitstellen:

• Die Registrierung des Bildungszentrums, bei dem Sie sich angemeldet haben
• In Spanien abgeschlossene Krankenversicherung (öffentlich oder privat)
• Ausreichende finanzielle Mittel
• Registrieren oder Mietvertrag zur Bescheinigung Ihres Wohnsitzes in Spanien
Dokumentation
Zusätzlich zu den oben genannten, fallspezifischen Unterlagen werden grundsätzlich folgende Unterlagen verlangt: Gültiger und gültiger Reisepass
• Ordnungsgemäß ausgefülltes EX-18-Antragsformular
• Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr, in diesem Fall 790 012

Wo muss ich angefragt werden?

Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie wohnen werden.

5.- Familie und Verwandte von EU-Bürgern

Europäische Einwohner, die zum Wohnsitz nach Spanien gezogen sind, können auch die Green Card ihrer Verwandten beantragen, die:

  • Wenn sie auch Staatsangehörige eines EU-Landes sind, können sie die Green Card direkt beantragen
  • Wenn sie nicht Staatsangehörige eines EU-Landes sind, können sie als Familienangehörige eines EU-Bürgers die TIE (Non-EU Residence Card) beantragen.

Im letzteren Fall würde es sich um die Aufenthaltserlaubnis in Spanien durch FAMILY GROUP handeln.
Dieser Familiengruppierung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise des europäischen Staatsbürgers nach Spanien als Einwohner beantragt werden, sei es als STUDENT, ARBEITER usw.

Welche Familienmitglieder können dieses Gruppierungsrecht haben?

  • Im Falle eines Studenten: Studierende können ihre Kinder, ihren Ehe- oder Lebenspartner und sogar die Kinder ihres Ehepartners mitbringen.
  • Bei Selbstständigen handelt es sich um Arbeitnehmer, können sie neben Kindern, Ehepartnern und faktischen Partnern jedes Familienmitglied über 21 Jahre, direkte Verwandte in auf- oder absteigender Linie von sich selbst oder ihrem Ehepartner mitbringen, die „in ihrer Obhut“ stehen. Das heißt, sie sind darauf angewiesen, dass die europäischen Bürger ihre Lebensmittel und monatlichen Ausgaben, Krankenversicherung, Miete usw. bezahlen.

Sind De-facto-Paare – Partnerschaftspaare – für die Familiengruppierung gültig?

Ja. Es reicht aus, wenn das faktische Paar im Standesamt des Wohnortes eingetragen ist.

 


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