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Leistungen

VORÜBERGEHENDER AUFENTHALT FÜR NICHT-EU-BÜRGER

IV.2.- NICHT-EU-BÜRGER – NICHT-EU-LÄNDER

1.- So erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich in Spanien aufzuhalten, abhängig von den Interessen, die den Migranten dazu bewegen, nach Spanien zu kommen.

Sie sind die folgenden:

1.- Visum für Studienzwecke – Student
2.- Unternehmervisum
3.- Non-Profit-Visum
4.- Visum für Arbeitnehmer
5.- Community Card (Familie eines EU-Bürgers)
6.- Familiengruppierung
7- Rooten – „Arraigo“
8.- Asyl
9.- Blaue Karte oder „Tarjeta Azul“

10.- Goldenes Visum

11.- Digitaler Nomade – Beckham Law


1. Studenten-Visum

Hierbei handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende (Bachelor, Master, Doktorand usw.) und Forscher, die in Spanien studieren oder ihre Forschungsrichtung in einer der akkreditierten spanischen Organisationen entwickeln möchten.

Wie kann ich es beantragen?

  • Sie können es direkt beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland beantragen
  • In Spanien nach Erhalt des Touristenvisums und während der ersten 60 Tage nach der Einreise nach Spanien als Tourist.

Anforderungen:

  • Strafrechtliche Bescheinigung
  • Bankbescheinigung, die einen Banksaldo von mehr als 10,000 EUR bestätigt
  • Bescheinigung der Bildungseinrichtung, aus der hervorgeht, dass das betreffende Studium während eines Schuljahres mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen wird.

Dauer und Gültigkeit

Das spezifische Dauer des Kurses. Nach Abschluss muss der Student in sein Herkunftsland zurückkehren. Andernfalls geraten Sie auf spanischem Staatsgebiet in eine irreguläre Situation.

Es kann in Spanien für alle Kurse verlängert werden, aus denen der betreffende Abschluss besteht (im Herkunftsland ist dies nicht erforderlich), sofern er von derselben Universität stammt. Daher ist davon auszugehen, dass ein Ortswechsel auch die Beantragung eines neuen Visums nach sich zieht.

Dieses Visum ermöglicht es dem Studenten, die FOREIGN IDENTIFICATION CARD (TIE) zu erhalten, wenn die Studien- und Aufenthaltsdauer länger als 9 MONATE beträgt. Andernfalls erhält der Student keine physische Aufenthaltskarte.

2. Visum für Geschäftsreisende

Sie können nach Spanien kommen, um Ihr eigenes Unternehmen aufzubauen/zu führen, und wenn Sie daran interessiert sind, in Spanien zu wohnen.

Dauer: 3 Jahre

Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

a) Unternehmervisum – Goldenes Visum.

Hierbei handelt es sich um ein Projekt, das als „innovativ“ gilt und einen hohen Einsatz oder Einsatz von Technologie erfordert.
Dies ist eine ziemlich privilegierte Annahme, da Spanien sehr daran interessiert ist, hochrangige Technologieprojekte zu erhalten, sodass Ihr Geschäftsplan sehr gut durchdacht sein wird und viele Einrichtungen vorhanden sein werden.

Anforderungen:

  • Es muss zumindest langfristig Arbeitsplätze für das Land schaffen. Das bedeutet, dass Ihr Projekt neue Arbeitsplätze schaffen und positive Impulse für die Gesamtwirtschaft geben muss.
  • Es müssen sowohl inländische als auch ausländische Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden.
  • Sein Betriebsablauf muss ein hohes Maß an Technologie beinhalten (z. B. den Einsatz von Algorithmen oder maschinellem Lernen) und die sozioökonomische Entwicklung Spaniens verbessern.
  • Schließlich erhöhen Patente, Empfehlungsschreiben oder Kunden die Chancen, dass Ihre Bewerbung angenommen wird.

Wo wird es beantragt?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Fordern Sie es beim spanischen Konsulat am Wohnort des Unternehmers an
  • Beantragen Sie es in Spanien und nutzen Sie dabei den Besuch des Unternehmers mit einem anderen Visum (Tourist, Student, Non-Profit-Visum usw.).

b) Geschäfts- oder Selbständigenvisum.

Wenn das Projekt nicht so unternehmerisch ist, können Sie sowohl als Freiberufler als auch als Unternehmen (Gründung Ihres eigenen Unternehmens) nach Spanien kommen.

In diesem Fall müssen Sie zusätzlich einen Businessplan vorlegen, der nicht die gleichen Genehmigungsmöglichkeiten wie das Unternehmervisum bietet.

Der Antragsteller muss unter anderem Folgendes einhalten:

  • Befolgen Sie die Anforderungen, die die geltende Gesetzgebung an Staatsangehörige für die Eröffnung und Durchführung der geplanten Aktivität stellt.
  • Verfügen Sie über das erforderliche Berufsqualifikation oder anerkannte Erfahrung, ausreichend für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, sowie ggf. Mitgliedschaft bei Bedarf.
  • Sie können nachweisen, dass die geplante Investition ausreichend ist und sich gegebenenfalls auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, einschließlich der Selbstständigkeit als solche, auswirkt.
  • Beweisen Sie, dass die für die Umsetzung des Projekts geplanten Investitionen ausreichend sind und sich ggf. auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken.
  • Dass der Ausländer über ausreichende finanzielle Mittel für seinen Unterhalt und seine Unterkunft verfügt. Für den Fall, dass die anerkannten Mittel aus der Ausübung der Tätigkeit auf selbständiger Basis stammen, erfolgt ihre Bewertung nach Abzug der für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit erforderlichen Mittel.
  • Es werden die Beträge gutgeschrieben, die im Zusammenhang mit Anträgen auf eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Familienzusammenführung bereitgestellt werden, abhängig von den Personen, für die der Interessent verantwortlich ist.
  • Gründungsprojekt oder durchzuführende Tätigkeit unter Angabe der geplanten Investition, der erwarteten Rentabilität und gegebenenfalls der Arbeitsplätze, deren Schaffung erwartet wird; sowie eine Dokumentation, aus der hervorgeht, dass die für die Umsetzung des Projekts erforderliche finanzielle Investition vorhanden ist, oder die Zusage einer ausreichenden Unterstützung durch Finanz- oder andere Institutionen.

Dauer: Ein JAHR

Die Erstgenehmigung hat eine Laufzeit von einem Jahr und ist auf ein regionales geografisches Gebiet und einen Tätigkeitsbereich beschränkt.

Das besagte Visum wird sein renoviert wenn die Verlängerung vor 60 Tagen vor Ablauf eines Jahres ab Gewährung beantragt wird und vorausgesetzt, dass:

  • Das Geschäftsprojekt geht weiter
  • Wenn der Ehegatte des Arbeitgebers die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung erfüllt
  • Wenn die spanische Verwaltung Selbständigen oder Freiberuflern Schutz vor der Einstellung der Tätigkeit gewährt hat.

Wo wird es beantragt?

Beim spanischen Konsulat des Wohnsitzlandes des Unternehmers

3. Gemeinnützige Residenz – „Residencia No Lucrativa“

Sie können auch einfach nur zum Wohnen nach Spanien kommen, ohne berufliche, studentische oder geschäftliche Absicht. Dies ist der Fall bei Frührentnern oder Rentnern oder solchen, die über ausreichende Mittel verfügen, um in Spanien zu leben, ohne einer beruflichen oder beruflichen Tätigkeit nachgehen zu müssen.

Dauer: EIN JAHR

Erneuerung:

Das nicht lukrative Visum kann nur verlängert werden, wenn Sie sich im Kalenderjahr tatsächlich länger als 183 Tage in Spanien aufgehalten haben. Erst wenn dieser Zeitraum überschritten ist, können Sie eine Verlängerung des Visums für ein anderes beantragen 2 JAHRE, und anschließend für noch ZWEI JAHRE.

Wo Sie es anfordern können:

Beim spanischen Wohnsitzkonsulat des Antragstellers

Anforderungen:

• Regelmäßig über ausreichende finanzielle Mittel verfügen: Das bedeutet, dass Sie verfügen 400 % des IPREM. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das IPREM etwa 600-800 EUR pro Monat beträgt, ergibt sich daraus, dass der Antragsteller über ein Einkommen zwischen 2,400 und 3,200 EUR pro Monat verfügen muss, von dem er nachweisen muss, dass er es während seines Aufenthalts als Einwohner regelmäßig und regelmäßig erzielen kann Spanien.

Zu diesen 400 % des IPREM muss der Antragsteller einen weiteren hinzufügen 100 % des IPREM (weitere 600-800 EUR/Monat) für jedes mitreisende Familienmitglied.

  • Außerdem müssen Sie herausnehmen private Krankenversicherung. Es ist wirklich wichtig, dass Sie einen Vertrag mit einem spanischen Unternehmen abschließen, das nur in Spanien tätig ist und einen vollständigen Versicherungsschutz (ohne Lücken oder Zuzahlungen) im gesamten Staatsgebiet bietet.
  • Kranken- und Krankheitsversicherung. Original und eine Kopie der Bescheinigung einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung, die mit einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde. Die Versicherung muss alle durch das öffentliche Gesundheitssystem in Spanien versicherten Risiken abdecken. Die Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer und alle Arten der Gesundheitsversorgung ohne Einschränkungen abdecken, ohne Zuzahlungen oder Mängel oder Selbstbehalte. Ebenso ein Nachweis über die Zahlung dieser Versicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer in Spanien oder für das erste Aufenthalts- oder Aufenthaltsjahr, gerechnet ab dem voraussichtlichen Einreisedatum nach Spanien.
  • Vorstrafenregister. Volljährige Bewerber müssen das Original und eine Kopie der Strafregisterbescheinigung vorlegen, die in den letzten 5 Jahren vom Land bzw. den Ländern ihres Wohnsitzes ausgestellt wurde.
    Diese Bescheinigung muss die Haager Apostille der ausstellenden Regierung enthalten und innerhalb der letzten 90 Tage ausgestellt worden sein.
    Sobald die Nichtstrafbescheinigung vorliegt, muss sie an dieses Generalkonsulat in der Form gesendet werden, die bei der Einreichung des Visumantrags angegeben wird.
  • Ärztliche Bescheinigung. Original und Kopie eines ärztlichen Attests, das bescheinigt, dass der Antragsteller gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 nicht an Krankheiten leidet, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnten.
    Das ärztliche Attest muss innerhalb der letzten 90 Tage ausgestellt worden sein.
  • Wohnsitznachweis im Konsularbezirk. INE/IFE-Wählerausweis oder Aufenthaltskarte für Ausländer.

Sie müssen bedenken, dass diese Anforderungen den allgemeinen Einwanderungsbestimmungen entsprechen, aber das je nach Konsulat oder Botschaft Dort, wo Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, können diese variieren. Zum Beispiel, In einigen Fällen ist der nachzuweisende Mindestbetrag höher, in anderen Fällen wird möglicherweise sogar eine Anmietung in Spanien verlangt.

4. Arbeitsvisum oder Arbeit in Spanien als Arbeitnehmer

Auch hier stehen wir vor einer Differenzierung nach Art der Beschäftigung, bezogen auf die Stelle, für die der Bewerber in Spanien berufen wird:

a) HIGHLY QUALIFIED PROFESSIONALS (PAC) – Goldenes Visum:
Hierbei handelt es sich um Fachkräfte, die für die Arbeit in einem Unternehmen mit Sitz in Spanien berufen sind und über Folgendes verfügen

Anforderungen:

GROSSE GRUPPE 1: Mitglieder der Exekutive und der Legislative sowie Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen

  • Mitglieder der Exekutive und der Legislative sowie Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung
    o Mitglieder der Exekutive und der gesetzgebenden Körperschaften
    o Führungspersonal der öffentlichen Verwaltung
    o Häuptlinge kleiner Städte
    o Leiter und Administratoren spezialisierter Organisationen
  • Unternehmensleiter
    o Generaldirektoren und Geschäftsführer von Unternehmen
    o Leiter der Produktions- und Betriebsabteilungen
    o Andere Abteilungsleiter
  • Unternehmensleiter

GROSSE GRUPPE 2: Wissenschaftliche und intellektuelle Fachleute.

  • Fachleute in den physikalischen, chemischen und mathematischen Ingenieurwissenschaften.
    o Physiker, Chemie und verwandte Berufe
    o Mathematiker, Statistiker und Ähnliches
    o IT-Experten
    o Architekten, Ingenieure usw.
    o Fachleute in den Biowissenschaften und anderen Disziplinen im Zusammenhang mit organischen Lebewesen
    o Fachleute in den Biowissenschaften und anderen Disziplinen im Zusammenhang mit organischen Lebewesen.
    o Ärzte und verwandte Fachkräfte (außer Pflege- und Hebammenpersonal)
    o Pflege- und Hebammenpersonal auf höherer Ebene
  • Lehrkräfte
    o Professoren von Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen
    o Lehrer im Sekundarbereich
    o Höhere Lehrkräfte für Grund- und Vorschulerziehung
    o Höhere Lehrkräfte und Ausbilder für Sonderpädagogik
    o Andere Lehrkräfte
  • Andere wissenschaftliche und intellektuelle Fachleute
    o Spezialisten für Unternehmensorganisation und -verwaltung und damit verbundene Angelegenheiten
    o Juristen
    o Archivare, Bibliothekare, Dokumentarfilmer und dergleichen
    o Spezialisten für Sozial- und Geisteswissenschaften
    o Schriftsteller, kreative Künstler und Darsteller
    o Priester verschiedener Religionen.

Dieser PAC-Job ist durch das Gesetz 14/2013 geregelt und außerdem muss das Gehalt wie folgt betragen:

  •  Für Direktoren oder Manager beträgt das erforderliche Mindestjahresgehalt 54,142 EUR
  • Für Techniker und wissenschaftliche und intellektuelle Fachkräfte ist als Einstiegsbasis ein Mindestjahresgehalt von 40,077 Euro erforderlich.

Dauer: DREI JAHRE
Verlängerung: Bis zu ZWEI WEITERE JAHRE

Vorteile:

  • Das Verfahren ist relativ schnell und effektiv
  • Das Verfahren wird durch das beauftragende Unternehmen eingeleitet und geleitet

Wo es verarbeitet wird:

  • Aus Ihrem Herkunftsland (beim spanischen Konsulat Ihres legalen Wohnsitzes ein Visum für die Einreise nach Spanien beantragen)
  • Direkt in Spanien (sofern Sie sich legal auf spanischem Territorium aufhalten).

Der Ort der Präsentation, an dem sie erfolgen muss, ist vor der Abteilung für große Unternehmen und strategische Gruppen oder über ein öffentliches Register für Unterdelegationen oder Regierungsdelegationen.

b) ÜBRIGE VORBILDLICHE MITARBEITER

Die übrigen Arbeitnehmer, die ein reguläres Beschäftigungsangebot erhalten, müssen in ihrem Herkunftsland eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Dies ist jedoch ein sehr komplizierter und schwieriger Weg, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten, da dies der Fall ist WERDEN NUR IM FALLE EINES Mangels an SOLCHEN ARBEITSPLÄTZEN GENEHMIGT.

Das heißt, laut der offiziellen Website der spanischen Regierung,

• Wann der Beruf ist in den Berufskatalog aufgenommen schwer abzudeckenden Stellen werden vierteljährlich vom Arbeitsmarktservice veröffentlicht. Sie können die ab August 2023 aktualisierte Liste einsehen .
• In Berufen, die nicht als schwer zu besetzen eingestuft sind, wenn der Arbeitgeber der Ausländerbehörde nachweist, dass es schwierig ist, freie Stellen mit Arbeitnehmern zu besetzen, die bereits in den internen Arbeitsmarkt eingegliedert sind. Zu diesem Zweck berücksichtigt die Einwanderungsbehörde den von der zuständigen öffentlichen Arbeitsverwaltung vorgelegten Bericht über die unzureichende Anzahl von Arbeitssuchenden zur Besetzung der Stelle und des vorgelegten Stellenangebots sowie die vom Unternehmen anerkannte Dringlichkeit der Einstellung. , in Ihrem Fall.
• Wenn sich der Vertrag an Staatsangehörige von Staaten richtet, mit denen Spanien internationale Abkommen unterzeichnet hat (Chile und Peru).
• Wenn es sich um einen Fall gemäß Artikel 40 des Organgesetzes 4/2000 handelt. Externer Link zum Portal. Es wird in einem neuen Tab geöffnet. Sie sind wie folgt:
o Zusammengeführte Familienangehörige im erwerbsfähigen Alter oder der Ehegatte oder das Kind eines in Spanien lebenden Ausländers mit erneuerter Genehmigung, oder das Kind eines eingebürgerten Spaniers oder eines Bürgers der Europäischen Union, der seit mindestens einem Jahr in Spanien wohnt.

Es wird um die Bereitstellung gebeten:

 Heiratsurkunde, wenn Sie Ehepartner sind, oder Geburtsurkunde, wenn Sie ein Kind sind.
 TIE, DNI oder Registrierungsbescheinigung des Familienmitglieds, das die Präferenz verleiht.
o Arbeiter, der für die Montage zur Renovierung einer Produktionsanlage oder -ausrüstung erforderlich ist.
 Es ist mit einem Firmenzertifikat akkreditiert.

Ausländer, die im Jahr nach dem Ende der Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention den Flüchtlingsstatus genossen hatten oder im Jahr nach dem Ende des Status als Staatenlos anerkannt wurden.
 Die Akkreditierung erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle, die den Zeitpunkt der Ausrottung als Flüchtling oder Staatenloser belegt.
o Ausländer, die für Vorfahren oder Nachkommen spanischer Staatsangehörigkeit verantwortlich sind. Du musst bereitstellen:
 Verwandtschaftsbescheinigung.
 Unterlagen, die belegen, dass Sie die Verantwortung tragen (bei Vorfahren oder Nachkommen über 18 Jahren).
o Sie müssen ein Sohn oder Enkel spanischer Herkunft sein. Du musst bereitstellen:
 Dokumentation zum Nachweis der Beziehung.
 Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Vater/die Mutter oder der Großvater spanischer Herkunft ist.
o Arbeitnehmer, der seit zwei Kalenderjahren über eine Arbeitserlaubnis für saisonale Tätigkeiten verfügt und in sein Herkunftsland zurückgekehrt ist.
 Es muss eine Bescheinigung des spanischen Konsulats im Herkunftsland vorgelegt werden, die die entsprechenden Rücksendungen bescheinigt.
o Arbeitnehmer, der im Rahmen eines freiwilligen Rückkehrprogramms nach Ablauf der Rückkehrverbotsfrist auf seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verzichtet hat.
o Abdeckung von Treuhand- und Unternehmensleiterpositionen. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die ausschließlich auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens leitende Tätigkeiten ausüben und das Unternehmen gesetzlich vertreten oder sich eine Generalvollmacht zu ihren Gunsten erteilen lassen.
 Es ist eine Bescheinigung des Unternehmens und ggf. eine Generalvollmacht vorzulegen.
o Arbeitnehmer, der auf der Grundlage des Verfahrens zur Genehmigung der Einreise, des Aufenthalts und der Arbeit in Spanien für Ausländer eingestellt wird, deren berufliche Tätigkeit aus wirtschaftlichen, sozialen oder arbeitsrechtlichen Gründen erfolgt oder deren Zweck die Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrarbeiten ist, die hohe Anforderungen stellen Qualifikationen oder künstlerische Darbietungen von besonderem kulturellem Interesse.
o Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe in einem anderen Land, die beabsichtigen, ihre Arbeitstätigkeit für dasselbe Unternehmen oder dieselbe Gruppe in Spanien auszuüben, sofern nachgewiesen wird, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers direkte und zuverlässige Kenntnisse des Unternehmens erfordert.
 Es müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die Zugehörigkeit zum Unternehmen und die Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausüben wird, belegen.

Quelle: Inklusionsregierung Spaniens

5. Gemeinschaftsfamilienkarte

Wenn Sie Familienangehöriger eines Bürgers der Europäischen Union sind, ist es auch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten. Diese Berechtigung wird COMMUNITY CARD genannt.

Den Ablauf haben wir bereits im Abschnitt „Angehörige von EU-Bürgern“ erläutert.

6. Familienzusammenführung

Zusätzlich zu den Verwandten von EU-Bürgern können auch die Verwandten von Nicht-EU-Bürgern, die auf eine der in diesem Artikel beschriebenen Weise eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten haben und seit mindestens EINEM JAHR in Spanien leben, einen Aufenthaltsantrag stellen in Spanien durch das Verfahren „Familienzusammenführung“.

7. Aufenthalt in Spanien durch „Arraigo“

- Das "Soziale Verwurzelung – Arraigo“ – Das „Social Rooting“ ist der Weg zum Zugang zu einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für alle, die seit mehr als DREI JAHREN in Spanien leben und das Land seit mehr als 120 Tagen nicht verlassen haben.
Dazu muss die Antragstellerin nachweisen, dass sie tatsächlich seit mehr als DREI JAHREN in Spanien lebt. Dies geschieht am effektivsten über die Registrierung im örtlichen Rathaus, aber auch über Mietverträge etc.
- Die „Labour Root-Arraigo“ ermöglicht den Zugang zum spanischen Arbeitsmarkt für Ausländer, die nachweisen können, dass sie sich mindestens ZWEI JAHRE ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben und die nachweisen können, dass sie mindestens SECHS MONATE in Spanien gearbeitet haben.

- "Familienwurzeln – Arraigo“ ermöglicht den legalen Aufenthalt in Spanien für Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die sich in folgenden Situationen befinden:

  • Im Falle des Vaters oder der Mutter eines Minderjährigen mit spanischer Staatsangehörigkeit, sofern der antragstellende Elternteil für den Minderjährigen verantwortlich ist und mit dem Minderjährigen zusammenlebt oder sich der Eltern-Kind-Verpflichtungen gegenüber dem Minderjährigen bewusst ist.
  • Wenn sie Kinder eines Vaters oder einer Mutter sind, die ursprünglich Spanier waren.

8.- Politisches Asyl und internationaler Schutz

Eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis kann aus Gründen des internationalen Schutzes folgenden Personen, Ausländern, die nicht Staatsangehörige eines Gemeinschaftsstaates sind, erteilt werden:

  • An diejenigen, denen der Innenminister auf Vorschlag der Interministeriellen Kommission für Asyl und Flüchtlinge den Aufenthalt in Spanien aus humanitären Gründen genehmigt hat, nachdem der Antrag auf internationalen Schutz wegen Unzulässigkeit nicht bearbeitet oder abgelehnt wurde.
  • An diejenigen, denen der Innenminister auf Vorschlag der interministeriellen Kommission für Asyl und Flüchtlinge den Aufenthalt in Spanien aus anderen humanitären Gründen als den im Gesetz über den subsidiären Schutz für schutzbedürftige Personen genannten genehmigt hat.
  • Vertriebene, denen das Regime des vorübergehenden Schutzes gewährt wurde (Angehörige eines Drittstaats oder Staatenlose, die gezwungen sind, ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zu verlassen oder evakuiert wurden, und Personen, für die eine allgemeine Erklärung des Rates der EU oder eine Vereinbarung des Rates der EU gilt). Spanische Minister).
  • Weitere Fälle, die in den Regelungen zum internationalen Schutz vorgesehen sein können.

10. Blaue Karte

Hierbei handelt es sich um einen von der Europäischen Union geschaffenen Mechanismus Talente aus Nicht-EU-Ländern anziehen, mit hohem technischen und professionellen Wert.

Es diente als Zugang zum EU-Territorium für Berufe wie z Ärzte, Krankenschwestern, Informatiker, Wissenschaftler, Forscher usw.

Dies ist eine Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifiziertes Personal (PAC), sehr ähnlich dem spanischen PAC-Aufenthaltsvisum, aber mit dem Vorteil, dass diese Karte im Gegensatz zum spanischen PAC-Visum, das Ihnen nur den Aufenthalt in Spanien ermöglicht, nicht möglich ist ermöglicht Ihnen den Aufenthalt in JEDEM EU-MITGLIEDLAND.

Vorteile der Blue Card im Vergleich zum spanischen Visa PAC

– Ermöglicht Ihnen, in ganz Europa zu arbeiten. Es ist also eine großartige Option für alle Menschen, die sich nicht darauf beschränken möchten, langfristig in Spanien (oder in einem anderen Land im europäischen Raum) zu leben.

– Gültigkeit von EIN bis VIER JAHREN

– Freizügigkeit zwischen EU-Ländern

Wer kann die Blue Card beantragen?

• Diejenigen, die mindestens 5 JAHRE Berufserfahrung im gleichen Bereich der Tätigkeit nachweisen, die sie in Spanien beruflich ausüben werden.
• Sie verfügen über einen Hochschulabschluss von mindestens 3 Jahren. Darüber hinaus müssen diese Qualifikationen über die erforderlichen Kenntnisse oder Qualifikationen verfügen, um einen hochqualifizierten Beruf auszuüben oder an einem Forschungsprogramm teilnehmen zu können.
• Die Stelle muss einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr beinhalten, mit einem Bruttojahresgehalt, das 1.5-mal höher ist als der Durchschnitt des auszubildenden Berufs.

Wie erhält man die Blue Card?

Das Verfahren besteht aus mehreren Phasen:

• Vom Arbeitgeber in Spanien beantragter Antrag über die UGE (Einheit für große Unternehmen und strategische Gruppen)
• Visumantrag des Arbeitnehmers in seinem Herkunftsland.
• Einreise nach Spanien und Erhalt einer Aufenthaltskarte. Sobald Sie in Spanien angekommen sind, müssen Sie Ihre Aufenthaltskarte (das physische Dokument namens TIE) erhalten, auf der Ihre NIE-Nummer aufgedruckt ist.

11. Residenz für Forscher

Wenn Sie sich von einer Universität oder einem Unternehmen (ob öffentlich oder privat) mit der Durchführung von Forschungs-, IT- oder F&E-Aufgaben beauftragtist die Arbeitserlaubnis für Forschungszwecke die geeignetste Option.

Dabei handelt es sich um eine Genehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren oder entsprechend der Dauer der Forschung.


– ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERHALTUNG EINES VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTS

Bisher haben wir in diesem Beitrag alle verfügbaren Alternativen und die spezifischen Anforderungen für jede davon untersucht (die, wie Sie sehen, variieren).

Es gibt jedoch auch Allgemeine Anforderungen Dies muss unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen, erfüllt sein.

Welche sind?

  • Zunächst müssen Sie immer Ihren Reisepass (der gültig sein muss) und eine Kopie davon vorlegen.
  • Sie müssen auch Ihr Strafregister angeben, das in den letzten 5 Jahren keine Aufzeichnungen aufweisen darf.
  • 3 Fotos (Passformat).
  • Privat Krankenversicherung falls Sie nicht in einem spanischen Unternehmen arbeiten.
  • Spezifisches Antragsformular entsprechend der gewählten Genehmigung. Hier finden Sie die verschiedenen Formen.

– DIE BEDEUTUNG DER PRIVATEN GESUNDHEIT / DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

Das Gesetz verlangt von Ausländern, dass sie den Nachweis erbringen, dass sie über ein in Spanien oder einem anderen Land abgeschlossenes öffentliches oder privates Gesundheitssystem verfügen, das diesen Krankenversicherungsschutz während der Zeit ihres Aufenthalts gewährleistet, damit dieser legal ist.

Hier liegt der Kern der Sache: Wenn für einen legalen Aufenthalt ein Nachweis erforderlich ist, dass die Gesundheitsfürsorge auf andere Weise gedeckt ist, und um das Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung zu haben, sollte es keine solche Verpflichtung geben; Die ausländische Person mit rechtmäßigem Wohnsitz muss eine private oder öffentliche Versicherung unterhalten und wird keinen Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung aus öffentlichen Mitteln haben.

In diesen Fällen setzt das Krankenversicherungsschutzsystem voraus, dass der Versicherte nicht über eine obligatorische Deckung der Leistung verfügt, unabhängig von der Art und Weise, wie diese erbracht wird.

Auch dieser Umstand muss ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die nicht erwerbstätig sind oder sozialversicherungspflichtig sind muss eine private oder gesetzliche Versicherung unterhalten die die Gesundheitsversorgung während ihres Aufenthalts abdeckt, und gerade wegen dieser Verpflichtung haben sie keinen Anspruch auf Gesundheitsversorgung.

– DER ÜBERGANG VOM VORÜBERGEHENDEM WOHNSITZ ZUM DAUERHAFTEN WOHNSITZ

Nach Erhalt der vorläufigen Karte gelten folgende Verlängerungsfristen:

- EIN JAHR: Seit Erhalt des Visums ist ein Jahr vergangen (mit den in diesem Artikel für einige Visumarten genannten Ausnahmen).
- XNUMX JAHRE: Nach der Verlängerung des Visums um ein Jahr wird eine Gültigkeitsdauer der Karte von zwei Jahren gewährt.
- XNUMX JAHRE: Wenn Sie nach zwei Jahren in Spanien bleiben möchten, können Sie die Aufenthaltskarte um weitere zwei Jahre verlängern lassen.

Nachdem wir die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht haben, erreichen wir XNUMX JAHRE Wohnsitz in Spanien. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich bewerben DAUERHAFTER ODER LANGFRISTIGER AUFENTHALT in Spanien.

Die Langzeitkarte ist gültig für XNUMX JAHRE und kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

Es gibt zwei Arten:

  • Dauergemeinschaftskarte – Für EU-Bürger
  • Langzeitkarte – Für Nicht-EU-Bürger.

Sobald die Karte gewährt wurde und danach XNUMX JAHRE Für einen ständigen Wohnsitz in Spanien kann sich der Bürger entscheiden SPANISCHE NATIONALITÄT. Es handelt sich jedoch nicht um eine zwingende Anforderung.

 


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