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Leistungen

STÄNDIGER AUFENTHALT (TIE) FÜR NICHT-EU-BÜRGER

V-2.- BÜRGER VON AUßERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION – AUßERHALB DER EU

1- KARTE FÜR DAUERHAFTEN ODER LANGFRISTIGEN AUFENTHALT – Woraus besteht sie?

Sobald Sie dauerhaft in Spanien gelebt haben FÜR FÜNF JAHREMit dem Daueraufenthaltsvisum, das jetzt „“ genannt wird, können Sie einem dauerhaften Aufenthalt auf spanischem Territorium zustimmen.Langzeitvisum".

Auch als „Langzeitaufenthalt“ bezeichnet, ermöglicht es dem Nicht-EU-Bürger nach Erhalt den Aufenthalt und die Arbeit mit allen Rechten spanischer Staatsbürger.

Die einzige Einschränkung, die diese Residenz auferlegt, ist diese Sie dürfen das Land innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums nicht länger als SECHS MONATE, maximal jedoch EIN JAHR verlassen, sobald die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde.

Wie erhält man einen dauerhaften Wohnsitz?

Wie wir bereits erklärt haben, bleibt der Bewohner für einen Zeitraum von in Spanien XNUMX JAHRE, bis sukzessive Erneuerungen ihrer temporären Aufenthaltskarten, können sie sich dafür entscheiden, eine zu erhalten Daueraufenthaltskarte, oder Langzeitaufenthaltskarte, auch bekannt als KRAWATTE.

Wie werden die fünf Jahre berechnet, die erforderlich sind, um einen dauerhaften Wohnsitz in Spanien zu erhalten?

Abhängig von der Art des Visums:

- Studenten-Visum: Die im Rahmen des Studentenvisums in Spanien verbrachte Zeit wird zu 50 % angerechnet.
– Die übrigen Visa, einschließlich des Goldenen Visums, zählen zu 100 %.


Ein Beispiel:

Eine Studentin hat 4 Jahre lang in Spanien gelebt und dort ein Universitätsstudium abgeschlossen. In diesem Fall beträgt die Zeitspanne, die für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis angerechnet wird, zwei Jahre.


Welche Dokumente werden benötigt, um eine Dauer- oder Langzeitaufenthaltskarte zu erhalten?

  • Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr
  • Die Präsentation des vollständigen EX-11-Formulars.
  • Aktuelle Aufenthaltskarte (die bald abläuft)
  • Originalpass und Kopie.

Voraussetzungen: um eine Dauer- oder Langzeitaufenthaltskarte zu erhalten:

  • Be frei von Vorstrafen
  • Begründen Sie die Dauer der fünf Jahre  Sie haben tatsächlich in Spanien gewohnt. Dies kann durch beliebige Nachweise wie Meldebescheinigung, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnung etc. nachgewiesen werden.
  • Nicht haben sich länger als EIN JAHR außerhalb Spaniens aufgehalten oder dort aufgehalten haben. Die Kontinuität wird durch Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten nicht beeinträchtigt, sofern die Summe zehn Monate innerhalb der fünf Jahre nicht überschreitet oder die Summe ein Jahr nicht überschreitet, wenn die Abwesenheiten beruflich bedingt sind.

Wie läuft der Übergang von einem vorübergehenden Wohnsitz zu einem dauerhaften Wohnsitz ab?

– Es muss innerhalb von 60 TAGEN nach Ablauf des vorübergehenden Visums eingereicht werden.
– Erscheinen Sie bei der Einwanderungsbehörde Ihres Wohnortes.

Wie lange ist die Dauer- oder Langzeitaufenthaltskarte gültig?

Es hat eine Gültigkeitsdauer von XNUMX JAHRE.

Welche Vorteile bietet die spanische Langzeitkarte?

  • Ermöglicht Ihnen, sich wie jeder spanische Staatsbürger frei in Spanien aufzuhalten und zu arbeiten.
  • Ermöglicht kostenlosen Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitswesen
  • Es ist nicht gestattet, an lokalen oder nationalen Wahlen teilzunehmen.

Aber das ist eine wichtige Einschränkung Es ist Ihnen nicht gestattet, in einem anderen EU-Staat zu arbeiten oder dort zu wohnen.

Das heißt, der langfristige Aufenthalt beschränkt den Aufenthalt und die Arbeit des Bewohners ausschließlich auf spanisches Hoheitsgebiet.

Für den Fall, dass Sie erhalten möchten die Freiheit, in jedem anderen EU-Land zu wohnen oder zu arbeiten, dann ist es bequem, auf das zuzugreifen – EU-Daueraufenthaltsgenehmigung

2.- EU-Daueraufenthaltserlaubnis der Europäischen Union.

Was ist die EU-Daueraufenthaltserlaubnis?

Es handelt sich um eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, sich unter den gleichen Bedingungen wie Spanier auf unbestimmte Zeit in Spanien aufzuhalten und zu arbeiten, und die Ihnen die Möglichkeit bietet, in anderen Mitgliedstaaten der Union unter den gleichen Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten sie bestimmen.

Was sind die Voraussetzungen, um die EU-Langzeitzulassung zu erhalten?

  • Sie dürfen nicht Staatsbürger eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein oder ein Familienangehöriger von Staatsbürgern dieser Länder sein, für die das Unionsbürgerrecht gilt.
  • Keine Vorstrafen in Spanien oder in den Ländern ihres früheren Wohnsitzes wegen Straftaten nach spanischem Recht haben.
  • Die Einreise nach Spanien darf nicht verboten sein und im territorialen Raum der Länder, mit denen Spanien ein diesbezügliches Abkommen unterzeichnet hat, nicht als abzuweisen gelten.
  • Seit fünf Jahren rechtmäßig und ununterbrochen auf spanischem Territorium wohnhaft sein. Die Kontinuität wird durch Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten nicht beeinträchtigt, sofern die Summe zehn Monate innerhalb der fünf Jahre nicht überschreitet oder die Summe ein Jahr nicht überschreitet, wenn die Abwesenheiten beruflich bedingt sind.

Für die erforderlichen fünf Jahre werden die Aufenthaltszeiten für Studium, Studentenmobilität oder außerberufliche Praktika mit 50 % der Dauer angerechnet, sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihren Wohnsitz in Spanien haben.

Für Inhaber einer Blauen Karte EU, die seit mindestens zwei Jahren auf spanischem Hoheitsgebiet wohnen, wird der Aufenthalt in der Europäischen Union als Inhaber einer Blauen Karte EU bei der Berechnung der erforderlichen 5 Jahre berücksichtigt. In diesem Fall dürfen die Abwesenheiten von der Europäischen Union bis zu zwölf aufeinanderfolgende Monate betragen, wobei die Summe dieser Abwesenheiten die Gesamtdauer von achtzehn Monaten innerhalb der fünf Jahre nicht überschreiten darf.

  • Sie verfügen über feste und regelmäßige Ressourcen für ihren Unterhalt und gegebenenfalls für die Familie, die sie betreuen. Für Familieneinheiten mit zwei Mitgliedern ein Betrag, der Folgendes darstellt: 150 % des IPREM wird benötigt werden; für jedes weitere Mitglied, Es müssen 50 % mehr hinzugefügt werden.
    Die Ressourcen können aus eigenen Mitteln oder aus der Ausübung von Arbeits- oder Berufstätigkeiten stammen.
    - Haben gesetzliche oder private Krankenversicherung die die normalerweise für spanische Staatsbürger versicherten Risiken abdeckt.

Was sind die Unterschiede zwischen der spanischen Langzeitkarte und der EU-Langzeitkarte?

  • Mit der spanischen Karte ist es Ihnen nicht gestattet, außerhalb der EU zu wohnen oder zu arbeiten
  • Die spanische Karte hingegen erfordert keinen Nachweis der finanziellen Mittel. Für die EU-Karte ist der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens von mehr als erforderlich 150 % IPREM, plus 50 % mehr für jedes Mitglied der unterhaltsberechtigten Familie des Antragstellers.
  • Die spanische Langzeitaufenthaltskarte gewährt Anspruch auf öffentliche Gesundheitsfürsorge, während die EU-Langzeitaufenthaltskarte eine private Versicherung des Antragstellers und seiner Familie erfordert.

 


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