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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

AJD – ACTOS JURIDICOS DOCUMENTADOS – STEMPELSTEUER

AJD – ACTOS JURIDICOS DOCUMENTADOS – „STEMPELPFLICHT“ BEI EIGENTUMSTRANSAKTIONEN

Erstens muss festgelegt werden, wann die allgemeine Regelung des gemeinsamen Hoheitsgebiets anwendbar ist und wann die regionale Regelung

Im gemeinsames Regime, Die ITP und AJD gehören zu den Steuern, deren Ertrag an die autonomen Gemeinschaften übertragen wird. Sobald die Anwendung dieser Regelung festgelegt ist, muss daher die Autonome Gemeinschaft festgelegt werden, in der die Transaktion stattfinden wird.

Normalerweise ist die AJD bei Immobilienverkäufen mit folgenden Fällen verbunden:

1.- Kauf eines Neubauhauses

2.- Erklärungen über neue Bauarbeiten („Declaraciónes de Obra Nueva“), Akte der Fertigstellung der Arbeit („Acta Final de Obra„), Horizontale Teilung („Division Horizontal„) und andere notarielle Urkunden im Zusammenhang mit der Immobilie.

3.- Hypothekarkredite und andere notarielle Urkunden. Die Stempelsteuer (AJD) ist eine Steuer, die auf notarielle Dokumente wie Urkunden, Protokolle und andere Dokumente zur Dokumentation von Handlungen und Verträgen erhoben wird, die in öffentlichen Aufzeichnungen eingetragen werden können. Der AJD-Steuersatz variiert je nach der Autonomen Gemeinschaft, in der die Rechtshandlung durchgeführt wird.

Nachfolgend sind die allgemeinen Arten von AJD aufgeführt, die in jeder Autonomen Gemeinschaft gelten, sowie einige spezifische Boni, die in bestimmten Fällen angewendet werden können:

  1. Andalusien: Allgemeiner Steuersatz 1.2 %.
    • 1.2 % für Erstausfertigungen von Urkunden und notariellen Urkunden, die im Grundbuchamt eingetragen werden können, wenn die Immobilie als gewöhnlicher Wohnsitz des Käufers genutzt wird und ihr tatsächlicher Wert 130,000 € nicht übersteigt.
    • 0.3 % für den Erwerb einer gewöhnlichen Wohnung mit einem realen Wert von höchstens 130,000 € durch Personen unter 35 Jahren.
    • 0.1 % für den Erwerb einer gewöhnlichen Wohnung mit einem realen Wert von höchstens 180,000 € durch Menschen mit Behinderungen mit einem anerkannten Abschluss von 33 % oder mehr oder Mitglieder einer kinderreichen Familie.
  1. Aragonien: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • Ermäßigung von 60 % auf die Gebühr für Erstexemplare von Urkunden, die den Erwerb des gewöhnlichen Wohnsitzes durch kinderreiche Familien dokumentieren.
    • Ermäßigung von 30 % auf die Quote für Personen unter 35 Jahren, Menschen mit einer Behinderung von mindestens 65 % oder Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, sofern der tatsächliche Wert der Immobilie 100,000 Euro nicht übersteigt.
  1. Asturien: Allgemeiner Steuersatz 1.2 %.
    • Sondersteuersatz von 1.5 % für Urkunden und Übertragungsdokumente mit Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung.
    • Ermäßigter Satz von 0.3 % für den Erwerb und die Einrichtung von VPP-Hypothekendarlehen für Wohnimmobilien durch Empfänger von Finanzhilfen der öffentlichen Verwaltung.
  1. Balearen: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • 0.5 % für notarielle Urkunden von Hypothekendarlehen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Steuerdomizils einer neu gegründeten Gesellschaft oder Gesellschaft.
  1. Kanarische Inseln: Allgemeiner Steuersatz 0.75 %.
    • 0.75 % für den Erwerb oder die Aufnahme eines Hypothekendarlehens für den gewöhnlichen Aufenthalt von kinderreichen Familien, Steuerpflichtigen unter 35 Jahren oder Menschen mit körperlichen Behinderungen.
  1. Kantabrien: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • Ermäßigter Satz von 0.3 % für Personen unter 30 Jahren.
    • 0.3 % für kinderreiche Familien oder den Erwerb von VPP-Häusern.
    • 0.15 % für Menschen mit einer Behinderung von mindestens 33 % oder den Kauf von Häusern an Orten, an denen die Gefahr einer Abwanderung besteht.
  1. Kastilien-La Mancha: Allgemeiner Steuersatz 1.25 %.
    • 0.75 % für Steuerzahler unter 36 Jahren, deren Eigenheim nicht mehr als 180,000 Euro wert ist und amtlich geschützt ist (VPP).
  1. Kastilien und León: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • 0.5 % für Besitzer von kinderreichen Familien, Menschen mit einer Behinderung von mindestens 65 %, unter 36 Jahren und VPP-Häusern.
    • 0.01 % für den Erwerb des gewöhnlichen Wohnsitzes durch Personen unter 36 Jahren in Gemeinden mit weniger als 3,000 Einwohnern oder weniger als 10,000 Einwohnern, wenn diese mehr als 30 km von der Provinzhauptstadt entfernt sind.
  1. Katalonien: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • 0.1 % für den Erwerb von gefördertem Wohnraum.
    • 0.5 % für den Erwerb des gewöhnlichen Wohnsitzes durch Personen unter 32 Jahren oder Behinderte.
  1. Ceuta: Allgemeiner Steuersatz 0.5 %.
    • 50 % Quotenbonus für Immobilien in Ceuta.
  1. Extremadura: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • Sondersatz von 2 % für Urkunden, die den Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung dokumentieren.
    • Ermäßigter Steuersatz von 0.75 % für den Erwerb eines gewöhnlichen Wohnsitzes, dessen Wert 122,606.47 € nicht übersteigt.
    • Ermäßigter Satz von 0.10 % für die Begründung und Aufhebung echter Sicherungsrechte durch Gesellschaften mit gegenseitiger Garantie.
  1. Galizien: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • 1 % ermäßigter Satz, wenn die Summe des Vermögens des Familienverbandes 200,000 € zuzüglich 30,000 € pro Kind nicht übersteigt und die Familie einen gewöhnlichen Aufenthalt erwirbt.
    • 0.5 % für die Begebung von Hypothekendarlehen für den gewöhnlichen Aufenthalt von Menschen mit einer Behinderung von mindestens 65 %, kinderreichen Familien und Personen unter 36 Jahren.
  1. La Rioja: Allgemeiner Steuersatz 1 %.
    • 0.5 % für kinderreiche Familien, unter 36 Jahren und Erwerber, deren Gehalt das IPREM nicht um 3.5 übersteigt.
  1. Autonome Gemeinschaft Madrid: Allgemeiner Steuersatz 0.75 %.
    • 0.4 %, 0.5 % und 1 %, je nach der Anzahl der unter öffentlichem Schutz stehenden Wohnungen.
  1. Melilla: Allgemeiner Steuersatz 0.5 %.
    • 50 % Rabatt auf das Kontingent für Immobilien in Melilla.
  1. Murcia: Allgemeiner Steuersatz 1.5 %.
    • Sondersatz von 2 % für Urkunden, bei denen auf die Mehrwertsteuerbefreiung verzichtet wird.
    • Sondersatz von 0.10 % für Jugendliche unter 35 Jahren bei der Formalisierung der ersten Übertragung, unter anderem für Hypothekendarlehen bis zu 150,000 €.
  1. Navarra: Allgemeiner Steuersatz 0.5 %.
    • Steuervorteile zugunsten einer Gruppe sind nicht vorgesehen.
  1. Baskenland: Allgemeiner Steuersatz 0.0 %.
    • Steuerbefreiung für behördlich geschützten Wohnraum und öffentliche Förderung.
  1. Valencianische Gemeinschaft: Allgemeiner Steuersatz 2 %.
    • 0.1 % für:
      1. Erwerb des gewöhnlichen Wohnsitzes
      2. Einrichtung von Hypothekendarlehen für den Erwerb eines gewöhnlichen Wohnsitzes durch kinderreiche Familien oder Menschen mit Behinderungen.

 

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