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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

ANDALUSIEN HÖHLEN.- EIN NEUER SEKTOR DER TOURISMUSENTWICKLUNG

ANDALUSIEN HÖHLEN.- EIN NEUER SEKTOR DER TOURISMUSENTWICKLUNG

Gesetz zur Förderung der Nachhaltigkeit des Territoriums Andalusien (LISTA), vom 1. Dezember 2021, führt ein neues und revolutionäres System ein, durch das die Höhlenhäuser Andalusiens als „Haus“ anerkannt werden und ihnen alle Privilegien und Vorteile einer normalen Behausung zustehen. Deshalb, seine Wohnnutzung wird erlaubt sein und, was noch wichtiger ist, seine Nutzung und touristische Vermietung.

Die Nutzung andalusischer Höhlen als Touristenvermietung zuzulassen, ist ein großer Schritt, um die Nutzung einer historischen und besonderen Art des Lebens zu festigen und diese einzigartigen Konstruktionen zu schützen, die die andalusische Kultur und ländliche Tradition charakterisieren. Neben der Erhaltung des kulturellen Erbes wird die Möglichkeit, touristische Vermietungsaktivitäten in diesen Höhlen zu entwickeln, die kommerzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Region fördern und dazu beitragen, ein Geschäftsmodell zu festigen, das auf Respekt vor Geschichte, Kultur und Ökologie basiert.

Was sind „Casas Cueva“?

Es ist eine Ausgrabung unter der Erde, die die Unebenheiten der Hügel oder Berge ausnutzt und eine Infrastruktur darstellt, die ihre Nutzung als Wohnhaus ermöglicht. Sie können einzeln oder gemeinsam gefunden werden und sogar kleine Dörfer bilden.

Einige von ihnen stammen aus dem fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert, das waren alte maurische Siedlungen in der Gegend.

Sie sind in den Gebieten von Granada, Guadix, Benalúa, Baza, Cuevas de Almanzora, Cádiz usw. sehr verbreitet.

Ökologische und nachhaltige Häuser

Diese sind ökologische Konstruktionen und absolut nachhaltig, und respektvoll gegenüber der Umwelt. Gerade der Anstieg der Energiekosten sowie die Suche und Verteidigung von architektonischen Lösungen, die eine effiziente Nutzung von Energie ermöglichen und verbessern, machen traditionelle andalusische Höhlenhäuser ein Modell und Beispiel nachhaltiger Architektur im 21. Jahrhundert.

Das Innere dieser Höhlen ermöglicht a konstante Jahrestemperatur zwischen 17 und 23 Grad Celsius, zusätzlich zu einem sehr hohen Grad an Schalldämmung und Schallschutz.

Das Gesetz

Das Gesetz zur Förderung der Nachhaltigkeit des Territoriums von Andalusien (LISTA) wird die Grundlagen für diese Höhlen schaffen, um ihre Bewohnbarkeit sowie Sicherheit und Gesundheit zu verbessern, was zu sicheren und komfortablen Häusern führt, in denen sie auf gesunde Weise leben können. und respektvoll mit der Umwelt. Zudem wird die nachhaltige Nutzung als touristisches Produkt aufgrund seines historischen, kulturellen und ökologischen Charakters gewährleistet.

Das Gesetz ermöglicht die Registrierung und Anerkennung dieser Höhlenhäuser im spanischen System als Wohnungen, sowohl für rechtliche als auch für steuerliche Zwecke.

Das Gesetz legt den Registrierungs- und Legalisierungsmechanismus nicht genau fest, aber es wird erwartet, dass es ähnlich wie bei der DAFO (Erklärung von Assimilation zu Out of Normative) durchgeführt wird.. Das heißt, dass ein kleines Projekt mit Plänen und technischen Unterlagen vorgelegt werden muss, die es dem Notar, dem Kataster und dem Grundbuchamt ermöglichen, Größe, Art, Leistungen und Grenzen des Höhlenhauses genau zu ermitteln, um den Zugang zum Grundstück zu ermöglichen Registrierung. der Liegenschaft und der IBI und ermöglichen so deren rechtliche Zusammenführung.

Daher sind Es wird erwartet, dass in diesen Höhlen Sanierungs- und Konservierungsarbeiten durchgeführt werden können, um ihre Sicherheits- und Bewohnbarkeitsbedingungen zu verbessern oder die städtische und natürliche Umgebung, in der sie sich befinden, zu verbessern.

Ebenso legt das Gesetz fest, dass die Stadträte können städtische Arbeiten in der Umgebung und in den Gebieten, in denen sich diese Höhlen befinden, genehmigen, wie z. B. Arbeiten zur Verstärkung der äußeren Schichten des Landes, um seine Stabilität zu gewährleisten, die diesen Häusern eine bessere Sicherheit und Bewohnbarkeit verleihen.

DIE NEUE NORMATIVE FÜR HÖHLENHÄUSER IN ANDALUSIEN

Dekret 550/2022 vom 29. November, das die allgemeine Verordnung des Gesetzes 7/2021 vom 1. Dezember zur Förderung der Nachhaltigkeit des andalusischen Territoriums genehmigt - Klicken Sie hier, um das Gesetz zu sehen

Artikel 420. Definitionen. Im Sinne dieser Verordnung wird darunter Folgendes verstanden:

a) „Höhlenlebensraum“: Traditionelle Siedlungsform, bei der die Besetzung des Untergrunds eines bestimmten geografischen Gebiets durch Höhlen vorherrscht. Zum Lebensraum gehören die Hügel oder Hügel, die Höhlen und die damit verbundenen Freiräume (Plätze, Terrassen, Hürden) sowie die Elemente der Kommunikation (Straßen, Straßen, Wege und Gehwege) und der Ableitung von Regenwasser durch Abfluss . .

b) Cerro ("Hügel"): Reliefelement, das aus einer oder mehreren Einheiten geologischer und geomorphologischer Natur besteht und einen Höhlenlebensraum unterstützt.

c) „Höhle“: Konstruktive Einheit, die im künstlich in den Boden gegrabenen Untergrund entsteht oder durch die Umnutzung einer natürlichen Höhle entsteht.

d) „Barrio de Cuevas“: Stadtgebiet, das von einem Höhlenlebensraum bewohnt wird.

Was ist eine TROGLODITISCHE GEMEINDE?

Gemäß Art. 421, „Troglodytische Gemeinde Andalusiens“ wird wie folgt definiert:

Sie gilt als „Höhlengemeinde“, wenn sie eines der folgenden Merkmale erfüllt:

  1. a) Mehr als fünfzehn Prozent der bestehenden Wohnungen auf Stadtgrundstücken entsprechen der Höhlentypologie.
  2. b) Mehr als fünfzig Prozent der städtischen Landfläche der Gemeinde sind von einem Höhlenlebensraum eingenommen.
  3. c) Der Höhlenlebensraum stellt ein einzigartiges Element der Gemeinde mit kulturellem Wert oder touristischer Bedeutung dar, dessen Merkmale erhalten bleiben sollten.

Welche Regeln gelten für die Regulierung der „Trogoloditischen Gemeinde“?

1. - Der Bau und die Ausgrabung neuer Höhlen ist erlaubt: In Gebieten mit troglodytischem Lebensraum kann die Ausgrabung neuer Höhlen genehmigt werden, wenn das entsprechende städtebauliche Instrument dies zulässt und die geltenden grundlegenden Baubedingungen gewährleistet sind.

2.- Die Erweiterung bestehender Höhlen ist erlaubt: Nutzungsänderungen und Erweiterungsarbeiten bestehender Höhlen werden unter den durch städtebauliche Instrumente festgelegten Bedingungen durchgeführt. Fehlen diese, können in der Nähe von Höhlen Erweiterungsarbeiten genehmigt werden, um die Sicherheit und den Gesundheitszustand der bestehenden Höhlen zu verbessern, vorausgesetzt, dass sie nicht zu einer Vergrößerung der ausgegrabenen Oberfläche der Höhle um mehr als führen fünfzig Prozent. und werden in Übereinstimmung mit den baulichen, typologischen und ästhetischen Bedingungen ausgeführt, die eine angemessene Integration in die Umgebung gewährleisten.

3.- Sanierungs- und Reformarbeiten sind erlaubt: Sanierungs- und Konservierungsarbeiten können in bestehenden Höhlen durchgeführt werden, um deren Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu verbessern, sowie in anderen Fällen, die zur Verbesserung der städtischen und natürlichen Umwelt, in der sie sich befinden, erforderlich sind. sind gebaut.

4.- Höhlen müssen die gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen erfüllen. In Ermangelung einer Gemeindeverordnung, die die Mindestsicherheits- und Gesundheitsbedingungen in bestehenden Höhlen regelt, gelten die in Artikel 407 festgelegten Bestimmungen.

In welchem ​​Land kann sich der „troglodytische Lebensraum“ entwickeln?

Die Grundstücke dieses Lebensraumtyps werden durch die städtebaulichen Instrumente abgegrenzt und in städtische Grundstücke oder ländliche Grundstücke eingeteilt.

Über „Stadtland“

– Die Höhlenviertel, die in das städtische Geflecht des Bevölkerungszentrums, zu dem sie gehören, integriert sind und über eine städtische Straße erreichbar sind, über Infrastrukturen für die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stromversorgung sowie über ein Wasserableitungssystem für den Regenwasserabfluss verfügen.

– Die „traditionellen ländlichen Höhlenkerne“, die legal in ländlichen Gebieten angesiedelt sind und als Unterstützung für eine singularisierte und identifizierbare Bevölkerungssiedlung dienen, können ebenfalls als städtisches Land betrachtet werden, sofern sie durch städtebauliche Instrumente abgegrenzt wurden und über öffentliches Eigentum und mit Zugang zugänglich sind Infrastrukturen zur Ableitung von Regenwasser und Abwasser sowie zur Versorgung mit Trinkwasser und Strom unter den von ihnen festgelegten Bedingungen.

In Bezug auf „rustikales Land“Gemäß Artikel 20.2 können die Stadtplanungsinstrumente ländliche Gebiete mit Höhlen abgrenzen.

Welche rechtlichen Bedingungen gelten für die Höhlen? – Artikel 424.

  1. Die Grundstückseigentumsrechte erreichen die Flucht und den Untergrund in den durch die Bewirtschaftungsinstrumente festgelegten Bedingungen. Diese Befugnis wird gemäß den Bestimmungen der spanischen Zivilgesetzgebung auf die Böden beschränkt, in denen sich mehrere Höhlen, Straßen oder andere öffentliche Elemente überschneiden.
  2. 2. Bestehende Höhlen können gemäß den gesetzlich festgelegten Bedingungen auf das Grundbuch zugreifen, mit den Einschränkungen, die sich aus den Angaben in diesem Abschnitt ergeben

3.- Im Falle von „unregelmäßigen Höhlen“ gelten die Bestimmungen von Kapitel IV. 3.

Welche Pflichten haben die Höhlenbesitzer?

a) Bewahren und pflegen Sie das Land, auf dem die Höhle ausgegraben wird, die davon abgedeckte Fläche und gegebenenfalls die Pflanzenmasse sowie alle darin vorkommenden Werte unter den Bedingungen, die die Raum- und Stadtplanung und die darauf anwendbaren spezifischen Rechtsvorschriften erfordern.

b) Die geologischen Bedingungen und die Geomorphologie des Landes bewahren von Höhlen besetzt, ohne die bestehende Topographie oder die natürlichen und landschaftlichen Werte des Höhlenlebensraums zu verändern.

c) Vorhandene Höhlen und Grundstücke in Gebieten mit Höhlenlebensräumen für die in der Raum- und Stadtplanung vorgesehene Nutzung zuzuweisen und die gesetzliche Erhaltungspflicht gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen einzuhalten.

Die Pflicht zur Erhaltung der Höhlen. Artikel 429

  1. Die Pflicht zur Erhaltung und Sanierung der Höhlen umfasst die Erhaltung und Erhaltung der äußeren Schicht des ausgegrabenen Geländes, auch wenn diese Teil der Freiräume ist, sowie die Instandhaltung der natürlichen Kanäle zur Ableitung des Regenwassers.
  2. Die Rathäuser und die übrigen öffentlichen Verwaltungen können nach Entrechtung über die Grundstücke der Hügel verfügen, die sich im öffentlichen Besitz befinden und für die Einhaltung der Mindestbedingungen für Sicherheit, Gesundheit und Zugänglichkeit in den bestehenden Höhlen unerlässlich sind.
  3. Die Feststellung des rechtlichen Status der städtischen Ruine der Höhlen erfolgt in den im Gesetz vorgesehenen Fällen. Wenn ihre Sanierung nicht möglich ist, werden in der das Verfahren abschließenden Resolution die notwendigen Maßnahmen festgelegt, um die Sicherheitsbedingungen in den angrenzenden Grundstücken zu gewährleisten und den natürlichen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen.

Was sind „irreguläre Höhlen“?

„Unregelmäßige Höhlen“ sind bestehende Höhlen, die ohne Genehmigung fertiggestellt wurden oder für die die Frist für die Ausübung territorialer und städtischer Disziplinarmaßnahmen abgelaufen ist. Sie unterliegen der Regelung für unregelmäßige Gebäude in der Situation „assimiliert bis außer Betrieb“.

Wenn die Höhle für Wohnzwecke vorgesehen ist, muss sie mindestens Folgendes erfüllen:

a) Es muss mindestens einen Wohn- und Ruheraum, eine Kücheneinrichtung und ein separates Badezimmer umfassen.

b) Die Höhle wird mindestens über einen Schornstein verfügen, der als Lüftungskanal dient, sowie über nach außen offene Löcher, die zusammen fünf Prozent ihrer Oberfläche ausmachen.

c) Die Küchen- und Badezimmereinheiten verfügen über ein natürliches oder mechanisches Belüftungssystem.

d) Die dafür vorgesehenen Nebenräume, Küche und Ruhebereich, müssen nach außen offene Öffnungen haben oder an andere Räume angrenzen, die über solche verfügen.

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