Kauf- und Hypothekenrechner Spanien
AUFWENDUNGEN UND STEUERN, DIE AUS DEM KAUFTRANSAKTION ABGELEITET WERDEN
Nachdem Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis geeinigt haben, müssen Sie noch eine Reihe von zusätzlichen Kosten, Steuern und Abgaben berücksichtigen, die mit dem Kaufprozess der Immobilie verbunden sind.
Die genaue und detaillierte Kenntnis der einzelnen steuerlichen Pflichten hängt von vielen Faktoren ab, denn wie Sie sehen werden, unterscheiden sich die Nebenkosten sogar regional.
Daher sind die zu zahlenden Kosten wie folgt:
1.- DER PREIS mit dem Verkäufer/Bauherrn vereinbart
2.- STEUERN, die unterschiedlich sind, je nachdem, ob sie es sind
– Kauf von Neubauten
– Wiederverkauf/Gebrauchtkauf
3.- SONSTIGE AUSGABEN, wie Notar- und Registrierungsgebühren, Anwälte, NIE, juristische Studienkosten usw.
STEUERN AUF DEN KAUF VON NEUBAUTEN
Die Steuern, die sich aus dem Kauf einer Neubauimmobilie ergeben, sind 2:
– Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer)
– AJD (Steuer auf dokumentierte Rechtsakte)
MWST – MEHRWERTSTEUER
Es handelt sich um eine Erbschaftssteuer, die direkt an den Bauherrn/Entwickler gezahlt wird. Die Mehrwertsteuer ist in jeder der an den Bauherrn zu leistenden Zahlungen enthalten.
Quote:
- 10 % für direkt am Haus angebaute Wohnobjekte und Garagen
- 21 % für den Rest
- 0 %, wenn der Erwerber ein in Spanien registriertes Unternehmen ist, das für geschäftliche Aktivitäten genutzt wird (Investition, Büro, Vermietung usw.).
AJD – STEUER AUF DOKUMENTIERTE RECHTSAKTE
Regionale Steuer. Sie wird unmittelbar nach Abschluss des Kaufs an die Autonomen Gemeinschaften gezahlt.
Quote:
Kauf natürliche Person:
- MADRID: 0.4 % -0.75 %
- BALEAREN: 1,5 %
- Murcia: 1,5 %
- KATALONIEN: 1.5 %
- ANDALUSIEN: 1,2 %
- KANARISCHE INSELN: 1 %
- VALENCIA: 1.5 % (0.1 % bei Zweck des gewöhnlichen Aufenthalts)
Kauf über ein in Spanien registriertes Unternehmen für Geschäftstätigkeit: 2 %
STEUER AUF DEN KAUF VON WIEDERVERKAUFSIMMOBILIEN NACH REGIONEN – ITP
Die zu zahlende Steuer ist die „Grunderwerbssteuer“. Dies ist eine regionale Steuer, die sofort nach Abschluss des Kaufs bezahlt werden muss.
Es handelt sich um eine Steuer, deren Quote je nach Region Spaniens variiert:
- BALEAREN: 8-11 %
- MADRID: 6 %
- Murcia: 8 %
- KATALONIEN: 10 % oder 11 % für mehr als 1 Mio. EUR
- ANDALUSIEN: 7 % oder 6 % bei gewöhnlichem Aufenthalt
- KANARISCHE INSELN: 10 %
- VALENCIA: 10 %
SONSTIGE AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF:
Zusätzlich zu den aus dem Kauf abgeleiteten Steuern müssen Sie andere Ausgaben zahlen, die die folgenden sind:
– Rechtskosten: Notar, Grundbuchamt, Rechtsanwalt, Belegungsgenehmigung, Versorgungsänderungen 2-4%
– Berufskosten: Immobilienmakler, Architekten usw.
BEISPIEL FÜR AUSGABEN UND STEUERN VALENCIA
NEUBAU | 300.000 | WIEDERVERKAUF | 300.000 |
MwSt. 10 % | 30.000 | ITP 10 % | 30.000 |
AJD 1.5 % | 4.500 | GERICHTSKOSTEN | 7.500 |
RECHTSKOSTEN 2,5 % | 6.000 | AGENTURPROVISION | BESTÄTIGEN |
AGENTURPROVISION | BESTÄTIGEN | ||
GESAMTAUSGABEN | 40.500 | GESAMTAUSGABEN | 37.500 |
PREIS+AUSGABEN | 340.500 | PREIS+AUSGABEN | 337.500 |
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