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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

DUPLIZITÄT DES Testaments – Testamentsbestätigung – spanischer Erbschaftsprozess

Mehrere Testamente – Doppelte Testamente

Kann eine Person mehrere Testamente errichten und dafür sorgen, dass diese gültig sind?

 Die Antwort ist ja. Auf den Namen einer Person kann es mehrere Testamente geben, die alle gültig sein können, unabhängig vom Datum ihrer Unterzeichnung.

Es ist die weitverbreitete Meinung, dass nur das letzte Testament gültig ist. Dieser Glaube basiert auf Art. 739 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem es heißt:

"Vorherige Das Testament wird von Rechts wegen durch das andere nachfolgende (das letzte) widerrufen, wenn der Erblasser in letzterem nicht seinen Willen ausdrückt, dass das vorherige ganz oder teilweise bestehen bleibt.“

Wir werden in diesem Artikel jedoch zeigen, dass dieser Glaube nicht wahr ist.

Eine Person kann so viele Testamente unterzeichnen, wie sie möchte, und sie kann vollkommen entscheiden, dass alle davon gültig sind.

Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass sie alle vorhanden sind KOMPLEMENTÄR und dass ES BESTEHT KEIN WIDERSPRUCH zwischen ihnen.

Darüber hinaus müssen die bisherigen Testamente vorhanden sein nicht widerrufen worden durch den Erblasser. Das heißt, der Erblasser darf nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er eines der früheren Testamente ganz oder teilweise widerruft.

Es muss eine „ausdrückliche Absicht“ seitens des Erblassers vorliegen, das vorherige Testament gültig zu machen.

Weiter mit Art. 739 besagt, dass das vorherige Testament so lange gültig ist, wie der Erblasser seinen Willen geäußert hat, dass es fortbesteht.

Aber wie sollte der Erblasser seinen Wunsch zum Ausdruck bringen, dem vorherigen Testament Gültigkeit zu verleihen?

Es ist klar, dass der Zweifel endet, wenn er dies im nachfolgenden Testament ausdrücklich sagt. Aber was passiert, wenn er es nicht ausdrücklich sagt? Lässt sich das Testament des Erblassers durch seine Handlungen oder den gleichen Inhalt des Testaments interpretieren?

Die Antwort ist wieder JA.

Nehmen wir zum Beispiel den Fall, dass die Das letzte Testament beschränkt sich auf die Begründung mehrerer Vermächtnisse, regelt jedoch nicht die Verteilung des erblichen Erbes, wie dies im vorherigen Testament der Fall war. Es könnte leicht interpretiert werden, dass die Absicht des Erblassers darin besteht, ein „zusätzliches“ oder „akzessorisches“ Testament zum vorherigen zu verfassen.

Ein weiteres Beispiel ist, wenn wir über Testamente sprechen, die die Erbfolge regeln unterschiedliche Vermögenswerte oder Liegenschaften oder die sich an verschiedenen Orten befinden. Hier kann es sich um die in der Praxis weit verbreitete Annahme des Willens von Ausländern handeln, vor allem Briten, mit Immobilien in Spanien, denen seit Jahrzehnten die Erstellung mehrerer Testamente empfohlen wird:

  • Ein Testament, das die Vererbung der Vermögenswerte und Besitztümer des Erblassers im Land seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes (in diesem Fall Großbritannien) regelt.
  • Ein weiteres Testament zur Regulierung von Immobilien in Spanien

Aus den obigen Beispielen wird deutlich, dass es die Absicht des Erblassers war, die Gültigkeit beider Testamente aufrechtzuerhalten.

Wenn also kein ausdrücklicher Widerruf des Erblassers vorliegt, um das vorherige Testament zu widerrufen oder zu annullieren, muss eine Untersuchung des Testaments des Erblassers durchgeführt werden, um festzustellen, um welches Testament es sich handelt.

Dies kommt auch in der spanischen Rechtsprechung und den Gerichten zum Ausdruck.

Daher sind Sind die Testamente von Briten gültig, die im Vereinigten Königreich ein Testament erstellt haben, um ausschließlich ihre Immobilien im Vereinigten Königreich zu regeln, und ein weiteres in Spanien für ihre Immobilien in Spanien, auch wenn sie ein anderes Datum haben?

Die Antwort ist ja. So lange wie:

1.- Beide Testamente müssen vorhanden sein komplementär und kann nicht widersprüchlich sein zueinander

2.- Es gibt kein ausdrücklicher Widerruf des vorherigen Testaments im Inhalt des letzten Testaments.

Und wenn das Testament nur bestimmte Vermögenswerte regelt und andere, die auf den Namen des Erblassers lauten, nicht umfasst?

In diesem Fall richtet sich die Nachfolge der im Testament geregelten Güter nach dem Inhalt des Testaments, und die nicht darin enthaltenen Güter müssen nach den Regeln der gesetzlichen Erbschaft oder „ab intestato“ abgewickelt werden.

TLA CORP

 

 

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