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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

Europäisches Erbzeugnis

Dabei handelt es sich um eine in der Europäischen Union harmonisierte öffentliche Urkunde, mit der sich Erben, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter in einem anderen Mitgliedstaat zum Nachweis ihrer Voraussetzungen und Rechte als Erben sowie der Beteiligungsmöglichkeiten berufen können und eine bestimmte Erbschaft regeln. 

Der Zweck dieser Bescheinigung besteht darin, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Status des Erben einer Person, ihre erblichen Rechte, die Entscheidung über das Vermögen der Erbschaft sowie die Befugnisse der Testamentsvollstrecker und Verwalter nachweisen zu können das Erbe.

Zusammenfassend wird mit diesem Zertifikat Folgendes bescheinigt:

  • Gleicher Status wie Erbe oder Vermächtnisnehmer einer Person
  • Die Quoten oder Vermögenswerte, die den Erben in einem Erbschaftsprozess entsprechen
  • Die Befugnisse einer Person, Testamentsvollstrecker zu sein oder den Nachlass zu verwalten
  • Das auf die Erbschaft anwendbare Recht und der Inhalt der Erbschaft.

Es ist ein freiwilliges DokumentDaher sollte es in einem Erbschaftsprozess nicht bereitgestellt werden, es sei denn, die Erben sind der Meinung, dass dies der Fall ist. Aber es kann obligatorisch sein wenn ein zuständiger Notar oder eine Behörde im Rahmen eines Erbschaftsverfahrens verlangt, dass es in einem anderen Land als dem Staatsangehörigen des Verstorbenen durchgeführt wird.

Es ist notwendig zu wissen, dass dieses Zertifikat wird nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erben ausgestellt und muss daher in dem Land vorgelegt werden, in dem der Erbe Staatsangehöriger ist.

Dieses Zertifikat hat rechtliche Auswirkungen vor allem in drei Aspekten.

  • Es schützt die Erben der Erbschaft, die sie anerkennen.
  • Es kann als rechtlicher Nachweis der dem Erben zustehenden Erbschaft dienen.
  • Es wird als Dokumentation bei der Eintragung des Vermögens einer Erbschaft in ein öffentliches Register benötigt.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate

Europäisches Nachlasszeugnis: Wo kann man es beantragen?

Um die Bearbeitung zu beantragen, müssen Sie zunächst den Antrag einreichen an einen Notar in Ihrem Land, kann aber auch ausgestellt werden durch die Gerichte, abhängig von der Gesetzgebung des Landes und der Art des Verfahrens.

Wann ist das Europäische Nachlasszeugnis erforderlich und verpflichtend?

Normalerweise, wenn die Erbschaft oder Erbfolge einer verstorbenen Person in einem anderen Land als dem Land vollzogen wird, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und diese Erbfolge durch die Gesetze der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen geregelt wird.

Mehrere Beispiele:

  • Eine Erbschaft an einen verstorbenen Belgier, Niederländer, Deutschen usw., der in Belgien, Deutschland oder den Niederlanden ein Testament hinterlassen hat. Für ein solches Testament gilt belgisches, deutsches, niederländisches Recht usw. und der Verstorbene verfügte über bestimmte Vermögenswerte in Spanien. Die Familie möchte das Testament in Spanien ausführen und hat Zweifel darüber, wer die Erben sind, welche Rechte sie an den Vermögenswerten in Spanien haben, welcher Prozentsatz für die Erbschaft gilt usw.

In diesen Fällen ist es ratsam, in den jeweiligen Ländern ein Nachlasszeugnis anzufordern, da es alle diese Bedingungen anerkennt.

Es ist auch möglich, dass es der spanische Notar ist, der von der Familie verlangt, diese Bescheinigung aus ihrem Land einzuholen, da sie möglicherweise Zweifel darüber hat, wer die Erben sind oder wie die Erbschaft verteilt werden soll usw.

  • Es kann auch vorkommen, dass der verstorbene belgische, niederländische, französische, deutsche usw. Staatsangehörige das Testament in Spanien erstellt hat, bei der Anwendung der Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts im Testament jedoch das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt Es gilt belgisches, niederländisches usw. Recht.

Wie wir in unserem Spezialbereich auf https://spanishsolicitors.com/services/erbschaftssteuern erklären, muss ein spanisches Testament nicht unbedingt durch spanische Gesetze geregelt werden. Die Tatsache, dass ein Testament in einem Land erstellt wurde, bedeutet nicht, dass das in diesem Testament anwendbare Recht das dieses Landes ist. Nach dem Recht der Europäischen Union könnte es durchaus möglich sein, dass der Erblasser in dem in Spanien erstellten Testament angegeben hat, dass er das auf das Testament anwendbare Recht dem seiner Staatsangehörigkeit und nicht dem spanischen Recht unterwerfen wollte. Dies ist unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchaus akzeptabel. Für den Fall, dass der Erblasser in seinem Testament keine diesbezüglichen Angaben gemacht hat, ist das auf ein Testament anwendbare Recht das Recht des Landes, in dem der Erblasser in den letzten fünf Lebensjahren seinen ständigen Wohnsitz hatte.

In diesen Fällen, Der spanische Notar kann bei der Testamentsvollstreckung und der Auslegung der Gesetze eines anderen Landes Zweifel habenDeshalb kann er von der Familie oder den Erben die Vorlage eines in ihrem Land ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen.

In diesen Fällen ist es am besten, die Dienste eines Notars oder Anwalts in ihrem Herkunftsland in Anspruch zu nehmen, um sie bei der Erlangung dieser Bescheinigung zu unterstützen.

 

 

 

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