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Die Kosten für die Anwaltskosten, die Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien vertreten, können abhängig von einer Reihe von Faktoren variieren, darunter:

Im Allgemeinen werden Anwaltskosten in Spanien in der Regel mit einem Prozentsatz des Wertes der Immobilie berechnet. zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Prozentsatz liegt normalerweise zwischen 1% und 2%, kann aber in komplexen Fällen oder bei hochwertigen Immobilien höher ausfallen.

Warum werden die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Prozentsatzes des Immobilienwerts berechnet? Wird nicht stundenweise abgerechnet?

Der Grund kann historisch durch die Berechnung der Gebühren auf der Grundlage der offiziellen „Gebührentabellen“ der spanischen Anwaltskammern ermittelt werden.

Wie wir in diesem Artikel gesehen haben, sind die Anwaltskammern in Spanien in Gerichtsbezirke oder Provinzen unterteilt. In der Vergangenheit legten diese Institutionen „Mindestgebühren“ fest, die der Anwalt für jede Dienstleistung berechnen musste.

Waren diese Maßstäbe früher verpflichtend, erfolgt ihre Überwachung heute völlig freiwillig, sodass es dem Anwalt freisteht, die in diesen Maßstäben festgelegten Kriterien für sein Angebot an den Mandanten zu nutzen oder nicht.

Die einzige Ausnahme hiervon „Honorarfreiheitsvereinbarung“ wird bei der Berechnung der Prozesskosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ermittelt. In diesen Fällen dienen diese Waagen meist als Referenz im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. die ausschließlichen Auswirkungen der Bewertung dieses Postens (der Gebühren) in Fällen von Kostenschätzungen oder beeidigten Konten von Rechtsanwälten.

Sehen wir uns an, wie ein Anwalt, der an einer Immobilientransaktion in verschiedenen Teilen Spaniens beteiligt ist, anhand der Tarife der einzelnen Verbände oder Bezirke zitieren würde:

Anwaltskosten Málaga

 Die Anwaltskammer Málaga hat am 18. September 2006 ihre eigenen Tarife genehmigt.

Nach dieser Skala werden die verschiedenen vom Anwalt durchgeführten Handlungen mit einer Reihe von bewertet „Punkte“, die sich im Verlauf des Prozesses ansammeln. Abschließend wird die Gesamtpunktzahl mit einem jährlich aktualisierten und von der Anwaltskammer Málaga genehmigten Betrag multipliziert. Für das Jahr 2023 beträgt der Wert der amtlich genehmigte Punkt 71,50 EUR (zzgl. 21 % MwSt.).

Sehen wir uns an, wie es bei einer Kauf- und Verkaufstransaktion funktioniert:

*Dieser Prozentsatz erhöht sich um 50 % bei komplizierten Vertragsabwicklungen, z. B. wenn eine andere Sprache als Spanisch verwendet wird oder eine der Vertragsparteien ein Ausländer ist.

**Wenn der Anwalt neben der „Ausarbeitung“ des Vertrags auch dessen Vertragsklauseln „aushandelt“, bis eine Einigung erzielt wird, erhöht sich die Vergütung um 100 %.

Daher auf einen Blick, ohne sich auf die Beratungen, Meinungen, Besprechungen usw. zu konzentrieren, die sich aus einem Immobilienverkauf ergeben können, sondern nur auf die Dienstleistung der Vorbereitung und Verhandlung eines Kauf- und Verkaufsvertrags für eine Immobilie.

Nehmen wir einen Fall an, einen konkreten Verkaufsfall:

ZWISCHENSUMME: 6.792 EUR + MwSt

Zu diesem Betrag muss noch hinzugerechnet werden Gebühren, die sich aus der Ausarbeitung und Verhandlung des Kauf- und Verkaufsvertrags ergeben:

Für eine Immobilie von 500.000 EUR:

ZWISCHENSUMME: 1,5 % x 500,000 EUR = 7.500 EUR + MwSt

Wenn wir daher gemäß der auf 2023 aktualisierten Gebührenordnung der Anwaltskammer Málaga die Maßnahmen vor und nach dem Kauf- und Verkaufsvertrag zu den Gebühren addieren, die sich aus der Ausarbeitung und Verhandlung des Kauf- und Verkaufsvertrags ergeben, ergibt sich Folgendes: :

6,792 + 7,500 = 14,292 EUR Gesamtkosten für Rechtsbeistand bei einer Immobilienkauf- und -verkaufstransaktion in Malaga.

Nach dieser Berechnung könnten die Gesamtgebühren, die dem Anwalt für diesen Verkauf entstanden sind, betragen 3 % des Wertes der Immobilie.

Dieser Betrag, der offiziell anhand des offiziellen Tarifs von Málaga berechnet wird, rechtfertigt den Kostenvoranschlag, den die Anwälte der Provinz normalerweise für die Beratung bei Immobilienkauf- und -verkaufstransaktionen anbieten und der zwischen XNUMX und XNUMX liegt 1 -3 % des Immobilienwertes + MwSt.

Anwaltskosten Valencia

Die Anwaltskammer von Valencia hat am 9. September 2007 ihre eigenen Tarife genehmigt.

Diese Skalen quantifizieren die Leistungen eines Anwalts bei einer Immobilientransaktion anhand der „Wert“ oder „Betrag“ der Transaktion. Das ist der „Preis“, der zwischen Käufer und Verkäufer für den Verkauf vereinbart wurde. Nach diesem Wert gilt Prozentsätze werden auf einer Skala angewendet, die entsprechend den dem valencianischen Anwalt übertragenen Funktionen oder Dienstleistungen definiert werden.

Auf diese Weise können wir auf der Grundlage des offiziellen Tarifs und unter Berücksichtigung der Phasen und Dienstleistungen, die der Anwalt bei einer Haus- oder Immobilienkauftransaktion in Valencia erbringen würde, eine Simulation der Gebühren erstellen, die sich aus der Anwendung dieser Tarife ergeben würden.

Für ein Beispiel eines Immobilienverkaufs für einen Betrag von 500,000 EUR wären die Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Anwaltskammer von Valencia daher wie folgt:

ZWISCHENSUMME: 4.600 EUR + MwSt

Zu diesem Betrag müssen die Gebühren hinzugerechnet werden, die sich aus der Ausarbeitung und Verhandlung des Kaufvertrags ergeben:

ZWISCHENSUMME: 20.003,4 EUR + MwSt

Wenn wir also gemäß der Gebührenordnung der Anwaltskammer Alicante die Maßnahmen vor und nach dem Kauf- und Verkaufsvertrag zu den Gebühren addieren, die sich aus der Ausarbeitung und Verhandlung des Kauf- und Verkaufsvertrags ergeben, ergibt sich folgendes Ergebnis:

4,600 + 20,003.4 = 24,603.4 EUR Gesamthonorar für Rechtsbeistand bei einer Immobilienkauf- und -verkaufstransaktion in der Region Valencia.

Nach dieser Berechnung könnten die Gesamtgebühren, die dem Anwalt für diesen Verkauf entstanden sind, betragen 5 % des Wertes der Immobilie.

Dieser Betrag, der offiziell anhand der offiziellen Tabelle von Valencia berechnet wird, sollte auf der Grundlage dieses Dokuments berechnet werden. Die Realität sieht jedoch so aus, dass die meisten qualifizierten und registrierten Anwälte Maklerangebote für die Beratung bei Immobilienkauf- und -verkaufstransaktionen anbieten, die zwischen XNUMX und XNUMX liegen 1-3 % des Immobilienwertes + MwSt.

 

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