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RECHTLICHE ASPEKTE IM BAUVERFAHREN:

  1. Konstrukteur / Erbauer

Der Bauunternehmer oder Bauunternehmer ist der Baumakler, der vertraglich vor dem Bauträger die Verpflichtung übernimmt, die projekt- und vertragsgegenständlichen Werke oder Teile davon mit eigenen oder fremden personellen und materiellen Mitteln auszuführen.

Die Hauptpflicht des Bauherrn ist ein nützliches Ergebnis gegenüber dem Bauherrn, um die ausgeführten Arbeiten abzuschließen, übernimmt der Auftragnehmer jedoch verschiedene Pflichten und Verantwortlichkeiten:

– im Vertragsbereich trägt er das Risiko und die Kosten für den Verlust oder die Zerstörung des Werks bis zu seiner Lieferung, mit Ausnahme der verspäteten Übergabe (Art. 1544, 1588 s. und 1596 CC; Art. 17 LOE);

– am Arbeitsplatz (kann sich bei der Auswahl und Überwachung schuldig machen);

– in Bezug auf Materialien (ob geliefert oder vom Bauherrn selbst verlegt);

– in Bezug auf Kapital, dessen Finanzierung etc.

Details

Inspiriert vom Risiko- und Abenteuerprinzip des Auftragnehmers wird der Werkvertrag auch als Firmenvertrag bezeichnet, was auf die verschiedenen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten anspielt, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags übernimmt, und auf die Tatsache, dass der Auftragnehmer die erforderlichen Mitarbeiter und Materialien bereitstellen muss Ressourcen, um das zugesagte Ergebnis zu erzielen.

Voraussetzungen:

Der Bauherr muss über die Befähigung oder Berufsausbildung verfügen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Tätigkeit als Bauherr befähigt.

Mangels Angabe der Qualifikation oder Berufsausbildung, auf die Bezug genommen wird, und einer konkreten Qualifikation, deren Zweck die Ausbildung von Bauunternehmern ist, bleibt die gesetzliche Regelung zur Befähigungsqualifikation des Bauherrn inhaltsleer und bleibt eine bloße Wohltat Intentionen.

Da es keinen offiziellen Titel als Auftragnehmer gibt, können Sie derzeit mit jeder natürlichen oder juristischen Person Auftragnehmer sein  Rechtsfähigkeit gebunden sein und über eine für die Erfüllung des Arbeitsvertrags ausreichende berufliche (und wirtschaftliche) Leistungsfähigkeit verfügen.

Gegebenenfalls muss der Bauunternehmer jedoch den Verpflichtungen unterliegen, die von den Autonomen Gemeinschaften für die Ausübung des Bauberufs festgelegt wurden, da sie die einzigen sind, die befugt sind, Vorschriften in Bezug auf die Ausübung nicht qualifizierter Berufe in diesem Bereich zu erlassen der Konstruktion.

Es gibt einige offizielle Qualifikationen, Berufsausbildungen, die sich auf verschiedene materielle Bautätigkeiten beziehen (z. B. Ausführung und Arbeitspläne, Maurerarbeiten usw.). In diesem Sinne gibt es Professionalitätszertifikate, die die von einigen Bautechnikern erworbene Kompetenz und Erfahrung bestätigen.

Verpflichtungen

Neben dem Erfordernis der Befähigung zum Baumeister oder der Berufsausbildung entsprechen ihm folgende Pflichten:

Die Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer muss den folgenden Parametern entsprechen:

– die vom Auftraggeber oder vom Veranstalter erhaltene Bestellung;

– das vom Designer/Architekten entworfene Projekt;

– die lex artis des Bauherrn, die Bestandteil des Vertrages ist (Art. 1258 CC), d. h. er muss die für seinen Beruf üblichen Regeln und guten Praktiken beachten;

– die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Bauprodukte, Qualitätskontrolle, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufsrisiken usw., und müssen über die erforderlichen Genehmigungen, Genehmigungen und Lizenzen usw. verfügen;

– den Weisungen des Projektträgers, die im Allgemeinen durch die fakultative Leitung geleitet werden, d. h. den Arbeitsleiter und den Ausführungsleiter.

Wie bereits zuvor analysiert, erfüllt der Auftragnehmer die Entwicklung einer Tätigkeit nicht mit der gebotenen Sorgfalt, es ist notwendig, das im Vertrag festgelegte Ergebnis zu erzielen. Die Gefahr des Untergangs der Sache/des Werkes bis zur Ablieferung des Werkes geht daher zu seinen Lasten.

Der Auftragnehmer kann sich nicht auf die Ausführung der technischen Anweisungen beschränken, da er aufgrund seiner Sachverständigenstellung in der Lage ist, die Durchführbarkeit der erhaltenen Anweisungen und Aufträge sowie die Eignung der vom Auftraggeber/Bauträger gelieferten Baumaterialien zu beurteilen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber zu warnen, wenn die Anweisungen oder Aufträge falsch oder nicht durchführbar sind, und hat daher das Recht, die Aufträge nicht auszuführen oder auszuführen, wenn sie seiner Meinung nach falsch oder nicht durchführbar sind.

Note

Der Auftragnehmer muss die Anweisungen des Bauträgers befolgen, es ist ihm jedoch nicht möglich, zu behaupten und sich hinter der Tatsache zu verstecken, dass er tut, was die Techniker ihm befehlen, wenn er versucht, sich seiner möglichen Verantwortung in Bezug auf die Arbeiten zu entziehen.

Eine akademische Qualifikation des Werkleiters ist nicht erforderlich. Er ist daher in der Regel ein technischer Architekt oder eine Person mit großer Erfahrung in der Welt des Bauens.

Es ist erforderlich, seinen Untergebenen befehlen zu können, dass der Bauleiter das auszuführende Bauwerk kennt und im Voraus die personellen und materiellen Mittel bestellen kann, die zur Erfüllung und Ausführung der Arbeiten gemäß Vereinbarung mit dem Auftragnehmer erforderlich sind und der Auftraggeber im Vertrag.

Der Bauherr entfaltet seine Tätigkeit in der Regel nicht direkt, sondern wirkt durch seine Unternehmerstruktur. Daher ist die vollständige oder teilweise Vergabe von Unteraufträgen möglich, sofern die in L 32/2006 enthaltenen Anforderungen, die die Zahl des Unterauftragnehmers im Bausektor regeln, erfüllt sind, es sei denn, diese Fakultät wurde ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen, oder es sei denn, der Auftraggeber vergibt oder beauftragt den Auftragnehmer aufgrund dessen persönlicher Bedingungen mit allen Arbeiten.

Die Vergabe von Unteraufträgen gehört zu den Pflichten des Auftragnehmers, ist jedoch weniger eine Pflicht als vielmehr ein Vermögen des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Eigentümer der Arbeit direkt für die Arbeit verantwortlich, die die Subunternehmer ausführen. Wenn das Werk in einer Weise angepasst wurde, kann der Subunternehmer seinerseits eine Forderungs- und Hilfsklage gegen denselben Eigentümer des Werks erheben, um zurückzufordern, was der Auftragnehmer ihm schuldet.

Die Absteckung muss vom Bauherrn im Rahmen der Ausführung der Arbeiten durchgeführt werden. Aus dem Absteckbericht muss hervorgehen, ob die Arbeiten angemessen sind oder nicht, und gegebenenfalls dient der Absteckakt als formeller Beginn der Arbeiten.

Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Empfangsbestätigung für das Werk zu unterzeichnen, die gleichzeitig vom Auftragnehmer und vom Projektträger zu unterzeichnen ist (LOE Art.6). Wenn Vorbehalte im Empfangsprotokoll vermerkt sind, muss der Auftragnehmer nach Korrektur dieser Vorbehalte die Korrekturakte unterzeichnen (LOE Art.6.2.d).

Es ist möglich, den Abschluss dieser Versicherung durch einen Einbehalt des Veranstalters in Höhe von 5 % des Betrags der materiellen Ausführung der Arbeiten während der gesamten Gewährleistungsfrist zu ersetzen. Es versteht sich, auch wenn die LOE nichts sagt, dass es für den Auftragnehmer auch möglich wäre, den Abschluss der oben genannten Versicherung durch die Übergabe einer Bankgarantie an den Veranstalter zu ersetzen, die mindestens 5 % des Betrags garantiert die materielle Ausführung der Arbeiten während des Zeitraums von einem Jahr, wodurch sie gegebenenfalls für materielle Schäden entschädigt werden, die dem Gebäude durch Mängel oder Mängel in seiner Ausführung entstehen, die sich auf Fertigstellungs- oder Fertigstellungselemente während des vorgenannten Jahres auswirken.

Der Veranstalter kann ausdrücklich mit dem Auftragnehmer vereinbaren, dass er der Versicherungsnehmer im Namen des Auftragnehmers ist in Bezug auf (LOE Art.19. 1.b und c und 19.2(a):

– Sachschadenversicherung oder Kautionsversicherung, um für 3 Jahre den Ersatz von Schäden zu garantieren, die durch Mängel oder Mängel der baulichen Elemente oder Installationen verursacht wurden, die die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Bewohnbarkeit verursachen; Und

– Sachschadenversicherung oder Kautionsversicherung, um 10 Jahre den Ersatz von Sachschäden zu garantieren, die am Gebäude durch Mängel oder Mängel verursacht werden, die ihren Ursprung haben oder das Fundament, Stützen, Balken, Platten, tragende Wände oder andere Konstruktionselemente betreffen, und das beeinträchtigen direkt die mechanische Festigkeit und Stabilität des Gebäudes.

2. Subunternehmer

Der Subunternehmer ist die natürliche oder juristische Person, die sich gegenüber dem Auftragnehmer oder einem anderen Haupt-Subunternehmer vertraglich verpflichtet, bestimmte Teile oder Einheiten von Arbeiten auszuführen, vorbehaltlich des Projekts, das seine Ausführung regelt. Die Varianten dieser Figur können die des ersten Subunternehmers (Subunternehmer, dessen Auftraggeber der Auftragnehmer ist), des zweiten Subunternehmers (Subunternehmer, dessen Auftraggeber der erste Subunternehmer ist) und so weiter sein.

L 32/2006 regelt die Unterauftragsvergabe im Bausektor und zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen des Sektors im Allgemeinen und die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen der Arbeitnehmer des Sektors im Besonderen zu verbessern. Dieses Gesetz stellt eine radikale Änderung in Bezug auf das vorher bestehende Modell dar, da es zum ersten Mal und in streng sektoraler Weise eine Regelung des rechtlichen Systems der Unterauftragsvergabe behandelt, die seine Bedeutung für den Bausektor und seine Spezialisierung anerkennt die Steigerung der Produktivität, schafft eine Reihe von Garantien, die darauf abzielen, zu vermeiden, dass der Mangel an Kontrolle in dieser Form der Produktionsorganisation in einem Land wie Spanien, das weiterhin sehr berüchtigt ist, zu objektiven Gefahrensituationen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer führt Berufsunfallquote aufgrund ihrer Anzahl und Schwere.

Dieses streng sektorspezifische Gesetz gilt für Verträge, die im Rahmen von Unteraufträgen für die Ausführung der folgenden Arbeiten im Bauwesen abgeschlossen werden:

– Ausgrabung;

– Landarbeiten;

- Konstruktion;

– Montage und Demontage von vorgefertigten Elementen;

– Ausstattungen oder Installationen;

– Umwandlung;

– Rehabilitation;

- Reparatur;

– Stilllegung;

– Abriss;

- Wartung;

– Konservierungs- und Maler- und Reinigungsarbeiten;

– Hygiene.

Anforderungen an Auftragnehmer und Subunternehmer

Für Auftragnehmer und Subunternehmer werden eine Reihe von Anforderungen festgelegt, um die Beteiligung von Unternehmen ohne eine Mindestorganisationsstruktur zu vermeiden, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu erfüllen.

Damit ein Unternehmen als Auftragnehmer oder Subunternehmer in den Vergabeprozess im Bauwesen eingreifen kann, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen müssen Unternehmen, die mit Arbeiten auf einer Baustelle beauftragt oder beauftragt werden wollen:

Auftragnehmer oder Subunternehmer müssen die Einhaltung der oben genannten Anforderungen durch eine von ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung vor dem Register der zugelassenen Unternehmen nachweisen. Auf der Grundlage einer solchen Erklärung erfolgt die Anmeldung von Amts wegen durch die zuständige Arbeitsbehörde.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, gewöhnlich für die Ausführung von Arbeiten im Baugewerbe eingestellt oder an Unterauftragnehmer vergeben zu werden, gemäß den durch die Verordnung festgelegten Bedingungen eine Anzahl von Arbeitnehmern haben, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden, die während der ersten Zeit mindestens 10 % beträgt 18 Monate Gültigkeit dieser Regelung, noch 20 % in den Monaten vom 19. bis 36., noch 30 % ab dem 37. Monat einschließlich. Für diese Zwecke werden Arbeitnehmer in Arbeitsgenossenschaften in ähnlicher Weise wie Arbeitnehmer gemäß den gesetzlich festgelegten Bedingungen gezählt.

Subunternehmerregelung

Das Übermaß an Unterauftragsketten, insbesondere im Bausektor, wirkt sich zu Lasten der Geschäftsmargen und der Qualität der erbrachten Dienstleistungen fortschreitend bis zu dem Punkt, dass in den letzten Gliedern der Kette solche Margen praktisch nicht mehr vorhanden sind, was Submerse begünstigt Arbeit, nur im letzten Element, das den Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen der Arbeitnehmer entsprechen muss, die die Arbeiten ausführen. Daher können die angeblichen Exzesse der Untervergabe den Anschein von Praktiken fördern, die mit dem Arbeitsschutz nicht vereinbar sind.

Die Vergabe von Unteraufträgen als Form der Produktionsorganisation kann jedoch nicht eingeschränkt werden, außer unter den Bedingungen und in den Fällen, die in L 32/2006 vorgesehen sind. Somit sieht das Unterauftragsregime im Bausektor im Allgemeinen wie folgt aus:

Ungeachtet des Vorstehenden ist es in begründeten zufälligen Fällen aufgrund von Anforderungen der Spezialisierung der Arbeiten, technischen Komplikationen der Produktion oder Umständen höherer Gewalt, denen die an den Arbeiten beteiligten Agenten ausgesetzt sein können, nach Ansicht von erforderlich die fakultative Leitung, die Vergabe eines Teils der Arbeit an Dritte. Ausnahmsweise kann die auf einer zusätzlichen Ebene eingerichtete Untervergabe erweitert werden, sofern ihre vorherige Zustimmung und der Grund oder die Gründe dafür von der fakultativen Leitung in der Untervergabe festgehalten werden Buch.

Details

Die außergewöhnliche Verlängerung der Vergabe von Unteraufträgen gilt nicht in den unter den Punkten e) und f) oben genannten Fällen, es sei denn, der motivierende Umstand ist höherer Gewalt.

Der Auftragnehmer muss den Gesundheits- und Sicherheitskoordinator und die Arbeitnehmervertreter der verschiedenen Unternehmen, die in den Umfang der Ausführung seines Auftrags einbezogen sind und im Unterauftragsbuch aufgeführt sind, über die außergewöhnliche Unterauftragsvergabe informieren.

Ebenso muss der Auftragnehmer die zuständige Arbeitsbehörde über die vorgenannte außergewöhnliche Untervergabe informieren, indem er innerhalb von 5 Arbeitstagen nach seiner Zustimmung eine Information über die Umstände seines Bedarfs und eine Kopie des im Untervergabebuch vorgenommenen Vermerks übermittelt.

Registrierung akkreditierter Unternehmen

Für die Zwecke der Bestimmungen in Bezug auf das System der Unterauftragsvergabe ist die Einrichtung des Registers akkreditierter Unternehmen in Abhängigkeit von der zuständigen Arbeitsbehörde vorgesehen, die als das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft, in dem sich der eingetragene Sitz des Auftragnehmers befindet, verstanden wird oder ein Subunternehmen ansässig ist.

Die Registrierung im Register der akkreditierten Unternehmen gilt für das gesamte Staatsgebiet, wobei es sich um öffentlich zugängliche Daten handelt, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Privatsphäre der Menschen beziehen.

Durch Verordnung werden Inhalt, Form und Wirkungen der Eintragung in dieses Register sowie die Koordinierungssysteme der verschiedenen Register, die von den autonomen Arbeitsbehörden abhängig sind, festgelegt.

Pflichten des Auftragnehmers und Subunternehmers

Folgende Verpflichtungen werden festgelegt:

– Akkreditierungs- und Registrierungspflichten (L 32/2006 Art.4.2); Und

– das Subunternehmerregime (L 32/2006 Art.5).

Subunternehmer müssen dem Auftragnehmer über ihre jeweiligen Hauptunternehmen, wenn sie sich vom Auftragnehmer unterscheiden, alle Informationen oder Unterlagen mitteilen oder übertragen, die das oben Genannte betreffen.

Unbeschadet anderer Verantwortlichkeiten, die in der Sozialgesetzgebung festgelegt sind, bestimmt die Verletzung der erforderlichen Akkreditierungs- und Registrierungspflichten oder des Unterauftragsregimes die gesamtschuldnerische Haftung des Unterauftragnehmers, der solche Verstöße begangen hat, und des entsprechenden Auftragnehmers in Bezug auf die Arbeits- und Sozialversicherungspflichten, die sich aus der Ausführung des vereinbarten Vertrags ergeben, die dem für die Vertragsverletzung verantwortlichen Subunternehmer im Rahmen der Ausführung seines Vertrags entsprechen, unabhängig von der Tätigkeit dieser Unternehmen.

In jedem Fall ist die im Arbeitnehmerstatut Art.43 festgelegte Verantwortung durchsetzbar, wenn die darin vorgesehenen Fälle erfüllt sind.

Details

(1) Durch Branchentarifvertrag auf Landesebene können Systeme oder Verfahren für die Arbeitnehmervertretung durch Gewerkschaftsvertreter oder zweigliedrige Vertreter zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbänden eingerichtet werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu fördern die Verhütung von Berufsrisiken bei den Bauarbeiten des entsprechenden Gebiets. Sie kann auch Ausbildungsprogramme und spezifische Inhalte sektoraler Art und für die Arbeiten jedes Fachgebiets festlegen.

2) Das System der Akkreditierung spezifischer Ausbildung kann aus der Ausstellung eines Heftes oder Berufsausweises für jeden Arbeitnehmer bestehen, der einzigartig und branchenweit gültig ist.

3) Der Subunternehmer hat nicht den Status eines Baumaklers im Rahmen des LOE-Regimes, das die Verantwortung des Baumaklers für Baumängel abgrenzt, für die Tätigkeit der Subunternehmer des Bauherrn verantwortlich ist, vertraglich gebunden ist und die Tätigkeit des Subunternehmers einschränkt den Anweisungen seines Vertragspartners Folge zu leisten (TS 9-10-18, EDJ 597989).

4) Verstöße gegen die Bestimmungen von L 32/2006 sind gemäß RDLeg 5/2000 der konsolidierten Fassung des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen in der sozialen Ordnung strafbar.

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