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Einwanderungsbehörde. Visa, Genehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen

Willkommen in unserem Bereich „Einwanderung und Einwanderungsrecht“. [no_toc]

In diesem Abschnitt behandeln wir folgende Themen:

 

– Was ist der Schengen-Raum?

I.- Unterschied zwischen „Aufenthalt/Einreise” und „Wohnsitz” in Spanien

II.- Einreise- und Aufenthaltsvisum für Spanien

  • Touristenvisum

  • Studentenvisum

  • Freiwilligenarbeit

  • Was ist ETIAS? – Online-Einreisevisum

III:- Arten von Aufenthalten von mehr als 90 Tagen

IV.- Befristeter Aufenthalt

IV.1 – Visum für vorübergehenden Aufenthalt in Spanien für EU-Bürger

– Die Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger – EU

IV. 2.- Befristete Aufenthaltsvisa in Spanien für Nicht-EU-Länder – Nicht-EU-Länder

1.- Studentenvisum
2.- Geschäftsvisa
– Unternehmervisum (Goldenes Visum)
– Geschäftsvisum
3.- Nicht lukratives Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt
4.- Arbeitsvisum (als Arbeitnehmer)
– Hochqualifizierte Arbeitnehmer (Goldenes Visum)
– Sonstige Arbeitnehmer
5.- Familienkarte der Gemeinschaft – EU-Familienvisum
6.- Familienzusammenführung
7.- Verwurzelung – „Arraigo”
8.- Politisches Asyl und internationaler Schutz
9.- Blaue Karte – „Tarjeta Azul”
10.- Aufenthalt für Forscher und Wissenschaftler

– Voraussetzungen für die Erlangung einer BEFRISTETEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
– Die Bedeutung einer PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

Wie man von einem VORÜBERGEHENDEN zu einem LANGFRISTIGEN oder DAUERAUFENTHALT gelangt

11.- Goldenes Visum für Investoren
12.- Digitale Nomaden – Beckham-Gesetz

 

V.- Daueraufenthalt oder langfristiger Aufenthalt

V.1.- EU-Bürger

– Daueraufenthaltskarte für Verwandte von EU-Bürgern

V.2.- ZUSÄTZLICHE BÜRGER DER GEMEINSCHAFT – NICHT-EU-BÜRGER

1.- Daueraufenthaltsgenehmigung/Aufenthalt in Spanien
2.- Langzeitaufenthaltsgenehmigung/Aufenthalt in der EU

VI.- Spanische Staatsangehörigkeit

– Unterschiede zwischen langfristigem Aufenthalt und Staatsangehörigkeit


 

– Was ist der Schengen-Raum?

Lassen Sie uns zunächst klären, was der SCHENGEN-RAUM ist. Es handelt sich um 27 EU-Staaten und 4 Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die den Schengen-Besitzstand anwenden
• Deutschland
• Österreich
• Belgien
• Kroatien
• Dänemark
• Slowakei
• Slowenien
• Spanien
• Estland
• Finnland
• Frankreich
• Griechenland
• Ungarn
• Island
• Italien
• Lettland
• Liechtenstein
• Litauen
• Luxemburg
• Malta
• Norwegen
• Niederlande
• Polen
• Portugal
• Tschechische Republik
• Schweden
• Schweiz