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Nachrichten und Veranstaltungen zu spanischen Gesetzen und Steuern

Muss ich für die Vermietungstätigkeit ein Unternehmen in Spanien gründen?

Viele Kunden fragen uns, muss ich ein Unternehmen in Spanien gründen, um meine Immobilie in Spanien zu vermieten, oder kann ich dies als Privatperson/Privatperson tun?

Als Antwort müssen wir sagen, dass es NICHT notwendig ist, ein Unternehmen in Spanien zu gründen, um Ihr Haus zu vermieten. Sie können dies auf viele Arten tun:

– Als natürliche Person.- Sie können die Immobilie in Ihrem Namen kaufen und problemlos vermieten.

Diese Vermietungstätigkeit unterliegt der persönlichen Einkommenssteuer in ihrer Modalität „Resident“ oder „Nichtansässiger“, unter Berücksichtigung ihres Status als Steuerinländer in Spanien, mit einem Steuersatz von 19 % (für Personen mit physischem Wohnsitz in Spanien). Europäische Union) oder 24 % (für den Rest).

Klicken Sie hier, um mehr über die Einkommensteuer von nicht ansässigen Personen zu erfahren

- Als gebietsfremdes juristisches Unternehmen OHNE Betriebsstätte in Spanien. Wenn Sie eine moderate Vermietungstätigkeit in Spanien entwickeln möchten, können Sie Ihr Unternehmen in Spanien mit dieser Formel registrieren. Für den Fall, dass Sie bereits ein Unternehmen in Ihrem Land gegründet haben, können Sie über Ihr Unternehmen kaufen, sofern es in seiner Satzung befugt ist, die Vermietungstätigkeit durchzuführen.

Diese Tätigkeit und das daraus generierte Einkommen werden in Spanien durch die Einkommenssteuer von nichtansässigen natürlichen Personen mit einem Steuersatz von besteuert 19% (für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union) oder 24% (für den Rest).

Dieser Steuersatz ist niedriger als die spanische Körperschaftssteuer (25 %) und hat niedrigere Betriebskosten, aber im Gegensatz dazu hat er geringere Möglichkeiten, Steuern durch Ausgaben aus der Vermietungstätigkeit zu senken, da er nur reduzieren darf einige Ausgabenkonzepte und ausschließlich anteilig zu der Zeit, in der die Immobilie in Betrieb war.

Klicken Sie hier, um mehr über die Einkommensteuer von gebietsfremden Unternehmen ohne Betriebsstätte zu erfahren

In den beiden Präzedenzfällen können Sie sich dafür entscheiden, die Immobilie zu 100 % im Namen einer natürlichen Person oder eines nicht ansässigen Unternehmens zu kaufen oder es in Verbindung mit einem bestimmten Prozentsatz auf Ihren Namen und einem weiteren Prozentsatz im Namen der zu kaufen Unternehmen (oder eine andere Alternative zu nutzen, indem Sie sich den Nießbrauch an der Immobilie kaufen und das Unternehmen das bloße Eigentum kauft).

- Als nicht in Spanien ansässige juristische Person MIT einer Betriebsstätte. Falls Sie im Rahmen eines Investitionsprogramms oder -projekts eine intensive Vermietungstätigkeit in Spanien entwickeln möchten und eine bestimmte Geschäftsstruktur in Spanien benötigen, wie z. B. Büros, Mitarbeiter usw., können Sie eine „Zweigniederlassung“ oder „Delegation“ registrieren ” Ihres Unternehmens in Spanien. Obwohl diese Gesellschaft getrennte und individualisierte Konten für die von ihr in Spanien ausgeübten Tätigkeiten hat, gehört sie der Muttergesellschaft, mit der sie verbunden ist, und ist von ihr abhängig.

Diese Geschäftstätigkeit sowie die damit erzielten Einnahmen und Ausgaben unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer mit einem Steuersatz von 25 %. Diese Steuer ist höher als die Nichteinkommenssteuer und hat höhere laufende Kosten (Buchhalter, Steuerberater usw.), aber sie bietet weitreichende Möglichkeiten der Steuerermäßigung mit all den Verlusten und Ausgaben, die sich aus der Tätigkeit ergeben.

Klicken Sie hier, um mehr über die Körperschaftssteuer in Spanien zu erfahren

- Als spanische juristische Person (SL oder SA). Dasselbe wie im vorherigen Fall. Für den Fall, dass Sie eine solide und dauerhafte Geschäftstätigkeit in Spanien aufbauen und wie im vorherigen Fall materielle und/oder personelle Ressourcen (Mitarbeiter usw.) in Spanien beschäftigen möchten, können Sie sich für eine Niederlassung entscheiden ein unabhängiges Unternehmen in Spanien, das die gebräuchlichsten Zahlen von SL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder SA (Sociedad Anónima) annehmen kann. In diesem Fall fungiert das gegründete Unternehmen nicht als „Zweigstelle“ oder „Delegation“ Ihres Unternehmens, da es völlig unabhängig ist.

Die steuerliche Behandlung ist genau die gleiche wie im vorherigen Fall, da Einnahmen und Ausgaben aus der Tätigkeit der spanischen Körperschaftssteuer mit einem Steuersatz von 25 % unterliegen.

Daher ist, wie oben und abschließend erläutert, der Erwerb eines Hauses als natürliche Person in Spanien für die Entwicklung von Vermietungsaktivitäten und die Rentabilität von Immobilien in geringem Umfang durchaus möglich.

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