[toc]
Wichtige Punkte, die Sie als Immobilienbesitzer in Spanien beachten sollten
Welche Verpflichtungen habe ich als Eigentümer einer Immobilie in Spanien?
Als Eigentümer einer spanischen Immobilie müssen Sie folgende Verpflichtungen erfüllen:
- Jedes Jahr die „Vermögenssteuererklärung” abgeben (sofern der Wert Ihres spanischen Vermögens mindestens 400.000 – 600.000 EUR/Person beträgt).
- Jährliche Abgabe/Zahlung der Steuererklärung „Income Tax” (ähnlich der „Einkommenssteuer”)
- Abgabe/Zahlung der Steuererklärung für die Einkünfte aus Ihrer Immobilie in Spanien
Was sind die Unterschiede zwischen „spanischen Steuerinländern” und „Nicht-Steuerinländern”?
Nicht steuerlich ansässig
Wenn Sie nicht dauerhaft in Spanien leben und/oder keinen spanischen Steuerwohnsitz beantragt haben (Sie zahlen Ihre Steuern in Ihrem Herkunftsland), then, müssen Sie alle Steuererklärungen und -zahlungen in dem Land vornehmen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
In Spanien müssen Sie nur die entsprechenden Steuererklärungen und Zahlungen als NICHTANSÄSSIGER
Beispiel: Wenn Sie aus Großbritannien kommen, NICHT dauerhaft in Spanien leben und nie die spanische Steuerresidenz beantragt haben, müssen Sie Ihre Steuererklärung in Großbritannien abgeben und in Spanien nur die Steuern als SPANISCHER NICHT-RESIDENT, da Sie, obwohl Sie nicht in Spanien ansässig sind, eine Immobilie in Spanien besitzen.
Spanischer Steuerinländer
Wenn Sie dauerhaft in Spanien leben und/oder die spanische Steueransässigkeit beantragt haben.
Sie müssen also alle Vermögenswerte, die auf Ihren Namen in Spanien und/oder im Ausland registriert sind, in Spanien versteuern.
Beispiel: Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, seit zwei Jahren in Spanien leben und die spanische Steueransässigkeit beantragt haben, müssen Sie Ihre Steuererklärung in Spanien als SPANISCHER STEUERINHABER abgeben. Sie müssen also alle Einkünfte, Renten, Vermögenswerte usw., die Sie in Spanien haben oder aus einem anderen Land der Welt beziehen, in Spanien angeben.
Der Begriff „spanischer Steuerinländer” oder „spanischer Steuerausländer” hängt also direkt von der Aufenthaltsdauer in Spanien während eines Kalenderjahres ab, die länger oder kürzer als 6 Monate sein kann:
Mehr als 6 Monate – Spanischer Steuerinländer
Weniger als 6 Monate – Spanischer Steuerausländer
Wenn ich die „TIE” (spanische Aufenthaltsgenehmigung) habe, bedeutet das, dass ich in Spanien steuerlich ansässig bin?
In der Regel verwechseln Eigentümer spanischer Immobilien den „spanischen Steuerwohnsitz” mit dem „spanischen Wohnsitz”.
Mit anderen Worten, die Leute denken, dass die „spanische Aufenthaltskarte” oder „Aufenthaltsbescheinigung”, die bei der spanischen Polizei ausgestellt wird, ausreicht, um nachzuweisen, dass sie „spanische Steuerinländer” sind, was leider nicht der Fall ist.
Die „spanische Aufenthaltskarte” (oder „spanische Aufenthaltsbescheinigung”) ist kein gültiges Dokument, um Ihren Steuerstatus als „Steuerinländer” zu ändern.
Die spanische Aufenthaltskarte (oder Bescheinigung) dient lediglich dazu, zu erklären, dass Sie in Spanien „leben”, um der Polizei eine bessere Kontrolle über die Einwohner eines bestimmten Gebiets zu ermöglichen.
Um spanischer Steuerinländer zu werden und dann Ihre Steuern in Spanien wie ein normaler spanischer Staatsbürger zu zahlen, müssen Sie die SPANISCHE STEUERBESCHEINIGUNG von der spanischen Steuerbehörde oder dem spanischen Zollamt beantragen. Dann zahlen Sie Ihre Steuern in Spanien und nicht mehr in Ihrem Herkunftsland.
Außerdem müssen Sie der Steuerbehörde Ihres Landes mitteilen, dass Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und dass Sie Ihren Steuerwohnsitz in Ihrem Land nicht weiterführen möchten.
Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Steuerberater, welche Steuern Sie derzeit zahlen, denn auch wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie möglicherweise die EINKOMMENSTEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE erklären und zahlen.
Wann muss ich in Spanien als Einwohner oder als Nicht-Einwohner eine Einkommensteuererklärung abgeben?
In beiden Fällen einmal pro Jahr.
- Bei spanischer Wohnsitzsteuer: Bis Ende Juni des folgenden Jahres
- Bei spanischer Nichtansässigkeitssteuer: Bis Ende Dezember des folgenden Jahres
Beispiel: Für das Jahr 2024 müssen die spanischen Nichtansässigkeitserklärungen vor dem 31.12.2025 vorgelegt werden, da dann die Nichtansässigkeitssteuererklärungen für das Jahr 2024 fällig sind für Eigentümer von spanischen Immobilien, die am oder vor dem Jahr 2024 gekauft wurden.
Diese Steuer wird als „Einkommensteuer für Nichtansässige” bezeichnet. Sie muss auch dann gezahlt werden, wenn Sie keine Einkünfte in Spanien haben. Allein aufgrund der Tatsache, dass Sie Eigentümer einer spanischen Immobilie sind und nicht dauerhaft in Spanien leben.
Falls Sie Einkünfte/Erträge aus der Immobilie erzielt haben
Beispiel: Aus der Vermietung der Wohnung müssen Sie dann für diese Einkünfte vierteljährlich im selben Quartal des Jahres, in dem die Einkünfte erzielt wurden, zusätzliche Steuererklärungen abgeben. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren
Gelten alle diese Verpflichtungen sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde?
Ja, unabhängig davon, ob Sie gebietsansässig oder gebietsfremd sind, müssen Sie wie in jedem anderen Land auch jedes Jahr Ihre Steuerpflichten erfüllen.
Ich bin in Spanien steuerlich ansässig und habe die „TIE”. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Unabhängig von Ihrem Alter müssen Sie als spanischer Steuerpflichtiger in Spanien Steuern zahlen, sofern Sie sich nicht in einer der folgenden Situationen befinden:
1.- Sie verdienen nicht mehr als 22.000 EUR pro Jahr (ungefähr), wenn Ihre Einkünfte nur von einem einzigen Zahler stammen.
2.- Wenn Ihre Einkünfte aus einer „privaten Rente” oder von zwei verschiedenen Zahlern stammen (z. B. wenn Sie eine staatliche Rente und eine private Rente beziehen), müssen Sie auch dann eine spanische Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie weniger als 11.200 EUR pro Jahr verdienen.
Kann ich in Spanien leben und keine Einkommensteuererklärung abgeben?
Dies könnte möglich sein, weil ihr Einkommen möglicherweise nie den Mindestbetrag erreicht hat, der für die Steuererklärungspflicht erforderlich ist.
Wir empfehlen jedoch immer, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, da immer das Risiko einer Prüfung durch das spanische Finanzamt und hoher Geldstrafen besteht.
Was passiert, wenn ich meine Steuern in Spanien nicht erkläre?
Nach den neuen Änderungen bei der Kontrolle durch den spanischen Zoll können spanische Einwohner und Nicht-Einwohner mit einer Immobilie in Spanien vom spanischen Zoll überprüft werden.
Wenn festgestellt wird, dass Sie in den letzten 4-5 Jahren, obwohl Sie dauerhaft in Spanien gelebt haben, keine spanische Steuerbescheinigung erhalten haben oder keine ordnungsgemäßen Steuererklärungen abgegeben haben oder diese nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sind, kann ein Steuerprüfungsverfahren mit eventuellen zusätzlichen Geldstrafen eingeleitet werden.
Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie in Spanien an?
Klicken Sie hier, um zu erfahren, welche Steuern Sie beim Verkauf einer Immobilie in Spanien zahlen müssen.
Gibt es in Spanien noch andere Steuern, die als Immobilienbesitzer zu zahlen sind?
Hier sind weitere Steuern, die Sie als Eigentümer von spanischem Vermögen zu zahlen haben:
1.- Vermögenssteuer:
Sie besteuert das Vermögen, das Sie auf Ihren Namen haben:
- Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind: Dann besteuert diese Steuer das Vermögen, das Sie in Spanien haben.
- Wenn Sie in Spanien ansässig sind: Dann besteuert diese Steuer das gesamte Vermögen, das Sie in Spanien und in jedem anderen Land der Welt haben.
In der Region Valencia müssen Sie diese Steuer nur dann erklären, wenn:
- Sie nicht in Spanien ansässig sind: Ihr Vermögen in Spanien übersteigt den Betrag von 600.000 EUR
- Sie sind in Spanien ansässig: Ihr weltweites Vermögen übersteigt den Betrag von 600.000 EUR
Jährlich zu zahlen
2.- Gemeindesteuer/Müllabfuhr
Dies ist die Steuer, die auf die in Ihrem Namen registrierten Immobilien erhoben wird, sowie die Müllabfuhrgebühr. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren
Jährlich zu zahlen
SPANISCHER STEUERRECHNER
VÖLLIG KOSTENLOS UND OHNE JEGLICHE KOSTEN!
MÖCHTEN SIE WISSEN, WIE VIEL SIE MIT MEINEN STEUERN ZAHLEN MÜSSEN, IN BEIDEN FÄLLEN: ALS ANSÄSSIGER UND ALS NICHT ANSÄSSIGER? .
NEU! MÖCHTEN SIE IHRE STEUERN ALS SPANISCHER STEUERINHABER BERECHNEN?
BESUCHEN SIE UNSERE SPEZIELL DAZU EINGERICHTETE WEBSITE – IN WENIGER ALS 5 MINUTEN ERHALTEN SIE EINE INDIVIDUELLE SIMULATION IHRER SPANISCHEN STEUERN