Konzept
In Extremadura gibt es keine spezifischen Vorschriften für touristische Unterkünfte. Sie fallen unter die Kategorie der Ferienwohnungen. Mehrfamilienhäuser, Apartments, Häuser und andere ähnliche Gebäude, die über Informations- oder Marketingkanäle, unabhängig vom Medium, gegen Entgelt als touristische Unterkünfte beworben oder vermarktet werden und über die entsprechenden Einrichtungen für die Zubereitung, Aufbewahrung und den Verzehr von Speisen in jeder Unterkunftseinheit verfügen.
Anforderungen
Diese Wohnungen müssen:
– in Stadtzentren liegen;
– möbliert und für den sofortigen Gebrauch ausgestattet sein; und
– über Kanäle für touristische Angebote vermarktet und beworben werden.
Außerdem muss die Übertragung der Wohnungen erfolgen:
– in ihrer Gesamtheit und nicht zimmerweise;
– zum Zweck der touristischen Beherbergung und nicht als Wohnung oder Wohnsitz; und
– gegen Entgelt und nicht unentgeltlich.
Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit
Um die touristische Tätigkeit der Beherbergung in einer Privatunterkunft auszuüben, muss die verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit der nicht hoteleigenen touristischen Beherbergung bei der für Tourismus zuständigen regionalen Behörde mittels eines formalisierten Formulars eingereicht werden.
Ab diesem Zeitpunkt kann die Tätigkeit für einen unbegrenzten Zeitraum ausgeübt werden.