Die Autonome Gemeinschaft Valencia senkt die Grunderwerbsteuer (ITP) im Jahr 2026: Was Käufer wissen müssen

Die Autonome Gemeinschaft Valencia hat eine deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP) für den Kauf von Gebrauchtimmobilien angekündigt. Diese Änderungen, eingeführt durch das Gesetz 5/2025, treten schrittweise in Kraft und bedeuten ab dem 1. Juni 2026 eine erhebliche Steuerersparnis für Immobilienkäufer.

Die Reform zielt darauf ab, den Zugang zu Wohnraum zu verbessern, benachteiligte Gruppen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Immobilienmarktes zu steigern.

Einkommensteuer (ITP) vs. Mehrwertsteuer (MwSt.): Welche Steuer gilt beim Immobilienkauf in Spanien?

Es ist wichtig, zwischen Einkommensteuer (ITP) und Mehrwertsteuer (MwSt.) zu unterscheiden, da diese für unterschiedliche Arten von Immobilientransaktionen gelten:

Einkommensteuer (ITP) gilt nur für Gebrauchtimmobilien (gekaufte Häuser von Privatpersonen).

Mehrwertsteuer (MwSt.) gilt für Neubauimmobilien, die direkt vom Bauträger oder Projektentwickler erworben werden.

Die Steuerreform von 2026 Die Reform in der Region Valencia betrifft ausschließlich die Grunderwerbsteuer. Der Mehrwertsteuersatz für Neubauten bleibt unverändert:

  • Mehrwertsteuer auf neue Wohnimmobilien: 10 %
  • Die Mehrwertsteuer auf Neubauten ist landesweit zu entrichten und unterliegt nicht den regionalen Grunderwerbsteuerregelungen.

Allgemeiner Grunderwerbsteuersatz in der Region Valencia ab Juni 2026

Ab dem 1. Juni 2026 wird der allgemeine Grunderwerbsteuersatz für den Kauf von Bestandsimmobilien in der Region Valencia gesenkt:

  • Allgemeiner Steuersatz: 9 % (vorher 10 %)
  • Luxusimmobilien: 11 % für Immobilien mit einem angegebenen Wert über 100.000 US-Dollar 1.000.000 €

Diese Ermäßigung gilt vor allem für den Erwerb von Hauptwohnsitzen und bedeutet eine erhebliche Ersparnis für Käufer im Vergleich zum vorherigen Steuersystem.

Ermäßigte Grunderwerbsteuersätze für bestimmte Gruppen

Das valencianische Steuersystem bietet weiterhin günstige ermäßigte Steuersätze für bestimmte soziale und wirtschaftliche Gruppen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Junge Käufer (unter 35 Jahren)

  • Grunderwerbsteuersatz: 6 %
  • Gilt für den Kauf eines ersten Hauptwohnsitzes
  • Maximaler Immobilienwert: 180.000 €

Große Familien und Alleinerziehende Familien

    • ITP-Satz: 3 %
    • Die Immobilie muss der gewöhnliche Wohnsitz

sein.

  • Maximaler Immobilienwert: 180.000 €

Käufer mit Behinderung

  • ITP-Satz: 4 %
  • Gilt hauptsächlich für geschützten Wohnraum (VPO) oder Immobilien, die bestimmte Wert- und Zugänglichkeitsbedingungen erfüllen

Ländliche Flächen für Berufslandwirte

    • ITP-Satz: 4 %
    • Gilt für nicht bebaubare ländliche Flächen
    • Käufer müssen als Berufslandwirt

qualifiziert sein.

  • Gültig ab 30. Juni 2026

Zahlungsfrist und Einreichungspflichten

Die ITP ist innerhalb von 30 Werktagen ab dem Datum der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde zu entrichten. Verkauf.

  • Steuerformular: Modelo 600
  • Wo: Valencianische Regionale Steuerbehörde

Bei Nichteinhaltung der Frist für die Abgabe der Steuererklärung und Zahlung können Zuschläge und Strafen anfallen.

Progressive Senkung gemäß Gesetz 5/2025

Die Senkung des allgemeinen ITP-Satzes ist Teil einer progressiven Steuerreform, die durch Gesetz 5/2025 eingeführt wurde. Ziel ist es, die Steuerbelastung bei Immobilientransaktionen schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig die Besteuerung von hochpreisigen Vermögenswerten beizubehalten.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die ITP für alle Immobilienkäufe in Spanien?

Nein. Die Grunderwerbsteuer (ITP) gilt nur für Gebrauchtimmobilien. Beim Kauf einer Neubauimmobilie direkt vom Bauträger fällt die Mehrwertsteuer an.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für Neubauimmobilien in Spanien?

Der Mehrwertsteuersatz für neue Wohnimmobilien beträgt in ganz Spanien, einschließlich der Region Valencia, weiterhin 10 %. Dieser Satz bleibt von der Grunderwerbsteuerreform 2026 unberührt.

Wann gilt der neue Grunderwerbsteuersatz von 9 %?

Der ermäßigte allgemeine Steuersatz von 9 % gilt für qualifizierte Gebrauchtimmobilienkäufe ab dem 1. Juni 2026.

Profitieren Nichtansässige vom ermäßigten Grunderwerbsteuersatz?

Ja. Der allgemeine Grunderwerbsteuersatz gilt unabhängig vom Wohnsitz. Einige ermäßigte Steuersätze (z. B. für junge Käufer oder Familien) setzen jedoch die Erfüllung bestimmter persönlicher und wohnsitzbezogener Voraussetzungen voraus.

Was passiert, wenn der Immobilienwert 1.000.000 € übersteigt?

Immobilien mit einem angegebenen Wert von über 1.000.000 € unterliegen einem erhöhten Grunderwerbsteuersatz von 11 %, auch nach der Reform von 2026.

Ist professionelle Beratung empfehlenswert?

Ja. Die spanische Immobilienbesteuerung ist komplex und variiert je nach Region und persönlichen Umständen. Professionelle Steuerberatung wird dringend empfohlen, bevor Sie eine Transaktion abschließen.

Grunderwerbsteuersätze in Spanien: Regionaler Vergleich

Die Grunderwerbsteuer in Spanien wird auf regionaler Ebene geregelt. Das bedeutet, dass die Steuersätze je nach autonomer Gemeinschaft variieren. Die folgende Tabelle bietet einen indikativen Vergleich der allgemeinen ITP-Sätze für Wiederverkaufsimmobilien.

Autonome GemeinschaftAllgemeiner ITP-Satz (%)
Andalusien7 %
Aragonien8 %
Asturien8 % – 10 %
Balearen8 % – 11 %
Kanarische Inseln6,5 %
Kantabrien9 %
Kastilien-La Mancha9 %
Kastilien und León8 %
Katalonien10 %
Extremadura8 % – 11 %
Galicien9 %
La Rioja7 %
Madrid6 %
Murcia8 %
Navarra6 %
Baskenland4 % – 7 %
Valencia (ab Juni 2026)9 %

Hinweis: Ermäßigte Steuersätze können je nach Alter, Familienstand, Behinderung oder Objekteigenschaften des Käufers gelten.

Fazit

Die ITP-Reform 2026 stärkt die Position der Valencian Community als attraktives Ziel für Immobilienkäufer, insbesondere auf dem Wiederverkaufsmarkt.

Während die Mehrwertsteuer auf Neubauten unverändert bei 10 % bleibt, bietet der reduzierte Grunderwerbsteuersatz erhebliche Einsparungen für Käufer von Gebrauchtimmobilien.