Käufer aus Nicht-EU-Ländern zahlen 100 % mehr Grundsteuer

 

Was wird vorgeschlagen?

  • Die spanische Regierung erwägt eine 100-prozentige Steuererhöhung auf Immobilienkäufe durch Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Spanien.
  • Diese „staatliche Zusatzsteuer” würde die bestehende Grunderwerbsteuer (ITP) verdoppeln.
    • Beispiel: Der Kauf einer gebrauchten Immobilie für 500.000 € würde eine zusätzliche Steuer von 500.000 € auslösen – wodurch sich die Kaufkosten effektiv verdoppeln würden.

 

Warum jetzt?

  • Das Ziel ist es, spekulative Käufe in touristisch stark frequentierten Immobiliengebieten wie den Balearen, den Kanarischen Inseln, der Costa del Sol, Madrid und Barcelona einzudämmen.
  • Anfang 2024 zahlten Käufer aus Nicht-EU-Ländern mehr als doppelt so viel pro Quadratmeter wie spanische Einwohner (3.379 € gegenüber 1.659 € pro m²).

 

Wen betrifft das?

  • Gilt nur für ausländische Käufer aus Nicht-EU-Ländern ohne Wohnsitz in Spanien.
  • Ausgenommen sind EU-Bürger und Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien.
  • Betrifft nur Wiederverkaufsimmobilien; Neubauten unterliegen stattdessen der Mehrwertsteuer und können nicht durch eine Steuerdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit belegt werden.

 

Rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken

  1. Merkmale der spanischen Verfassung:
    • Verbietet konfiskatorische Steuern (Art. 31.1).
    • Verbietet Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art. 14).→ Eine 100-prozentige Steuer, die ausschließlich Ausländer betrifft, würde wahrscheinlich als verfassungswidrig angesehen werden.
  2. Regionale Befugnisse:
    • Die ITP wird von den autonomen Gemeinschaften Spaniens verwaltet. Eine neue zentrale Zusatzabgabe würde eine sorgfältige Abstimmung mit den regionalen Steuerbehörden erfordern.

 

EU-rechtliche Fragen

  • Widerspricht dem freien Kapitalverkehr der EU, der auch Investitionen aus Nicht-EU-Ländern schützt.
  • Könnte Verletzungsverfahren durch die Europäische Kommission und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen, ähnlich wie bei früheren Urteilen zur spanischen Erbschaftssteuer.

 

Globale Auswirkungen

  • Spanien hat internationale Investitionsabkommen mit Ländern wie China, Russland und zahlreichen lateinamerikanischen Staaten.
  • Ein Aufschlag von 100 % könnte als indirekte Enteignung interpretiert werden, was zu kostspieligen Schiedsverfahren führen könnte.
  • Außerdem könnte dies den Ruf Spaniens als attraktiver Investitionsstandort, insbesondere in den Bereichen Immobilien und Tourismus, schädigen.

 

Praktische Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten

  1. Neubauten werden mit der Mehrwertsteuer besteuert, einer Regelung, die nicht nach Staatsangehörigkeit unterscheidet – was Käufer dazu veranlassen könnte, sich vom Wiederverkaufsmarkt abzuwenden.
  2. Einige könnten über spanische Unternehmen kaufen, was die Behörden dazu veranlassen könnte, Maßnahmen gegen Missbrauch als potenziellen Betrug zu ergreifen.

 

Politische Durchführbarkeit

  • Die Umsetzung ist aufgrund des zersplitterten Parlaments ungewiss: PSOE + Sumar verfügen über keine klare Mehrheit und sind auf die Unterstützung regionaler oder kleinerer Parteien angewiesen.
    • Einige linke Parteien unterstützen die Bekämpfung von Spekulationen, während andere (z. B. Junts, PNV) sich für Investitionen aussprechen.
    • Die Opposition von PP und Vox bezeichnet den Vorschlag als fremdenfeindlich und interventionistisch

 

Expertenmeinungen

  • Kritiker argumentieren, dass nicht in der EU ansässige Käufer nur 2,5–4,3 % der Immobilientransaktionen ausmachen und die vorgeschlagene Maßnahme daher nur begrenzte Auswirkungen auf das gesamte Land haben dürfte.
  • Darüber hinaus wären inländische Investoren, EU-Bürger und juristische Personen mit spekulativen Absichten nicht betroffen, was Fragen hinsichtlich der Fairness und Wirksamkeit aufwirft.
  • Ökonomen schlagen umfassendere Reformen vor: Verlagerung der Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, Mietpreisbindungen und Sozialprogramme.

 

Abschließende Bewertung

  • Der Vorschlag geht auf ein echtes Problem ein – den durch Ausländer verursachten Druck auf den Immobilienmarkt –, ist jedoch in seiner jetzigen Form auf nationaler, EU- und internationaler Ebene rechtlich problematisch.
  • Aufgrund seiner diskriminierenden Ausgestaltung und der möglichen diplomatischen Folgen ist er sehr anfechtbar.
  • Selbst wenn er verabschiedet wird, dürfte er abgeschwächt, aus Gründen der Fairness überarbeitet oder ganz aufgegeben werden.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Absicht, ausländische Immobilienspekulationen einzudämmen, ist zwar verständlich, doch die Methode – eine pauschale 100-prozentige Steuer – erscheint in ihrer jetzigen Form nicht durchführbar. Es ist weitaus wahrscheinlicher, dass sie verfassungsrechtliche, EU-rechtliche und vertragsrechtliche Herausforderungen nach sich zieht und Verhandlungen über eine ausgewogenere, integrativere Politik erforderlich macht.

Wenn Sie weitere Informationen zu bestimmten Themen wünschen, z. B. zu rechtlichen Risiken, Alternativen, regionalen Auswirkungen oder einschlägigen EU-Rechtsprechungen, lassen Sie es mich bitte wissen!

100 % property tax Non EU