Rechtskosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien: Was Sie in Valencia und Málaga erwartet

 

Einleitung

Beim Kauf einer Immobilie in Spanien – insbesondere in Regionen mit hoher Nachfrage aus dem Ausland wie Valencia oder Málaga – ist eine rechtliche Vertretung sehr empfehlenswert, wenn nicht sogar unerlässlich. Die Rolle eines Anwalts (abogado) geht weit über die Prüfung von Verträgen hinaus: Sie umfasst die Due Diligence, die Steuerprüfung, die Registrierung, die Verhandlung und den Schutz Ihrer Rechte als Käufer.

Aber wie viel kostet diese rechtliche Unterstützung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. dem Standort, der Komplexität der Transaktion, dem Wert der Immobilie und davon, ob der Anwalt sich an die offiziellen Gebührenordnungen der regionalen Anwaltskammern hält.

Dieser Artikel bietet einen detaillierten Vergleich der Anwaltskosten für Immobilientransaktionen in Valencia und Málaga und erklärt, wie diese Gebühren berechnet werden und mit welchen Kosten Käufer rechnen müssen.

 

Allgemeine Kostenspanne in Spanien: 1 % bis 2 % des Immobilienwertes

In den meisten Fällen berechnen Anwälte in Spanien für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien zwischen 1 % und 2 % des Immobilienwertes zuzüglich Mehrwertsteuer (derzeit 21 %). Bei hochwertigen oder komplexen Transaktionen oder wenn umfangreiche Dienstleistungen erbracht werden (z. B. städtebauliche Prüfungen, Steuerstrukturierung, internationale Koordination), können die endgültigen Kosten jedoch über diesen Rahmen hinausgehen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen Juristen einen Stundensatz berechnen, wenden spanische Anwälte häufig einen Prozentsatz des Transaktionswerts an, der auf historischen Richtlinien der Anwaltskammern (Colegios de Abogados) in jeder Provinz basiert. Diese „Gebührenordnungen” sind zwar nicht mehr verbindlich, dienen jedoch weiterhin als Referenz für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, insbesondere für komplexe oder hochwertige Transaktionen.

 

Anwaltskosten in Málaga: Gemäß der Anwaltskammer von Málaga

Die Anwaltskammer von Málaga hat am 18. September 2006 ihre offizielle Gebührenordnung verabschiedet. Rechtshandlungen werden mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bewertet, wobei jeder Punkt einen bestimmten Geldwert hat. Für das Jahr 2023 gilt: 1 Punkt = 71,50 € + MwSt.

Beispiele für Rechtsdienstleistungen und Honorare in Málaga:

  • Kurzberatung (<1 Stunde): 2 Punkte = 143 € + MwSt.
  • Längere oder komplexe Beratung: 4 Punkte = 286 € + MwSt.
  • Telefonische Beratung: 1–2 Punkte = 71,50 €–143 € pro Anruf
  • E-Mails: 3–6 Punkte = 214,50 €–429 € pro E-Mail
  • Rechtsgutachten oder Due-Diligence-Dokumente: 10 Punkte = 715 € + MwSt.
  • Treffen mit anderen Parteien: 3–5 Punkte = 214,50 €–357,50 € pro Treffen
  • Notar-, Grundbuch- oder Rathausformalitäten: 2 Punkte = jeweils 143 €

 

Entwurf und Verhandlung von Verträgen in Málaga:

Basierend auf dem Immobilienwert:

  • Bis zu 30.000 €: 2 %
  • Bis zu 60.000 €: 1 %
  • Bis zu 150.000 €: 0,7 %
  • Über 300.000 €: 0,5 %

Diese Prozentsätze erhöhen sich, wenn:

  • Der Vertrag einen ausländischen Käufer oder Verkäufer betrifft
  • Das Dokument in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst ist
  • Der Anwalt mit der Aushandlung von Vertragsklauseln beauftragt wird (Aufschlag von 100 %)

 

Gebührensimulation: Kauf einer Immobilie im Wert von 500.000 € in Málaga

  • 3 komplexe Beratungen: 858
  • 10 Telefonate: 715
  • 30 E-Mails: 2.145
  • 3 Rechtsgutachten: 2.145
  • 13 Verfahren (Notar, Rathaus, Grundbuchamt, Versorgungsunternehmen): 929,50Zwischensumme Vorvertrag: 6.792,50 € + MwSt.

 

Hinzu kommen die Gebühren für die Vertragsgestaltung und -verhandlung:

  • Entwurfsgebühr (0,5 %): 2.500 €
  • +50 % Komplexitätszuschlag (ausländischer Käufer): 1.250 €
  • +100 % Verhandlungszuschlag: 3.750 €Zwischensumme Vertragsarbeit: 7.500 € + MwSt.

 

Geschätzte Gesamtkosten für Rechtsberatung in Málaga: 14.292 € + MwSt.

Dies entspricht etwa 2,85 % des Immobilienwertes und liegt damit deutlich über der üblichen Richtlinie von 1–2 %, ist jedoch durch offizielle Tarife und detaillierte Leistungsbeschreibungen gerechtfertigt.

 

Anwaltskosten in Valencia: Nach Angaben der Anwaltskammer von Valencia

Die Anwaltskammer von Valencia hat am 9. September 2007 eine eigene Gebührenordnung veröffentlicht, die die Anwaltskosten auf der Grundlage des Transaktionswertes und der Art der erforderlichen Dienstleistungen festlegt.

Beispiele für Rechtsdienstleistungen und Honorare in Valencia:

  • Beratungen, Telefonate und E-Mails: 60–200 € pro Stück
  • Komplexe Vertragsgestaltung (z. B. ausländische Parteien oder Übersetzung): +50 %
  • Notarielle Unterstützung: +30 %
  • Vertragsverhandlung: +50 %

 

Bei Verträgen über 600.000 € fallen zusätzliche Gebühren an:

  • Bis zu 1,2 Millionen €: +25 %
  • 1,2 Mio. €–1,8 Mio. €: +50 %
  • 1,8 Mio. €–2,4 Mio. €: +75 %
  • Über 2,4 Mio. €: +100 %

 

Gebührensimulation: Immobilienkauf in Valencia im Wert von 500.000 €

  • 3 komplexe Beratungen: 300 €
  • 10 Telefonate: 600 €
  • 30 E-Mails: 1.800 €
  • 3 Rechtsgutachten: 600 €
  • 13 Verfahren (Notar, Rathaus, Grundbuchamt, Versorgungsunternehmen): 1.300 €Zwischensumme Vorvertrag: 4.600 € + MwSt.

 

Nun kommen noch die Gebühren für die Vertrags- und Dokumentationsarbeit hinzu:

  • Grundgebühr (Stufe I): 11.113 €
  • +50 % Komplexität (ausländischer Käufer): 5.556,50 €
  • +30 % für notarielle Urkunden: 3.333,90 €Zwischensumme Vertragsarbeiten: 20.003,40 € + MwSt.

 

Geschätzte Gesamtkosten für Rechtsberatung in Valencia: 24.603,40 € + MwSt.

Dies entspricht fast 5 % des Immobilienwertes, basiert jedoch wiederum auf der strikten Anwendung der Gebührenordnung der Anwaltskammer. In der Praxis wenden die meisten Anwälte 1–3 % Standardtarife für Immobilientransaktionen an.

 

Warum variieren diese Gebühren so stark?

  • Erfahrung, Kompetenz und Ausbildung des Anwalts: Seniorpartner verlangen mehr als junge Mitarbeiter
  • Komplexität der Transaktion: Liegenschaften in ländlichen Gebieten, Erbschaftsangelegenheiten oder städtebauliche Überprüfungen erhöhen die Gebühren
  • Zweisprachige oder internationale Verträge: Mehrsprachige Verhandlungen und Übersetzungen erhöhen die Kosten
  • Anwaltskammer vs. Marktpreis: Die offiziellen Tarife sind oft höher als die üblichen Marktpreise

 

✅ Praktische Schlussfolgerung: Was sollten Sie erwarten?

Obwohl offizielle Gebührensätze Zahlen nahe 3–5 % des Immobilienwertes nahelegen, bieten die meisten renommierten Anwälte in Valencia und Málaga Pauschalangebote zwischen 1 % und 2 % an, insbesondere wenn die Transaktion unkompliziert ist.

Das sollten Sie tun, bevor Sie einen Anwalt für einen Immobilienkauf in Spanien beauftragen:

  1. Fordern Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag an: Bitten Sie um eine Aufschlüsselung der Leistungen (Due Diligence, Verträge, Steuern, Grundbuch, NIE, Versorgungsleistungen).
  2. Klären Sie den Umfang: Sind Verhandlungen, Unterstützung nach dem Kauf oder Steuererklärungen enthalten?
  3. Überprüfen Sie die Referenzen: Vergewissern Sie sich, dass der Anwalt bei der Colegio de Abogados (Anwaltskammer) in seiner Region registriert ist.
  4. Vereinbaren Sie ein Pauschalhonorar oder eine Obergrenze: Insbesondere, wenn keine Stundenabrechnung verwendet wird.

 


 

Über uns: TLA CORP SLP

Bei TLA CORP verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Unterstützung internationaler Käufer in Spanien. Wir betreuen Kunden in Málaga, Valencia, Alicante, Barcelona und Madrid und bieten transparente, feste Rechtskosten und umfassende rechtliche Vertretung beim Immobilienkauf. Ganz gleich, ob Sie eine Ferienimmobilie kaufen oder in Immobilien investieren möchten, wir schützen Ihre Rechte und Ihre Investition.