Arten der Vermietung in Valencia, Alicante und Castellon

Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in der Comunidad Valenciana zu vermieten, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den Hauptarten von MietvertrÀgen und deren rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu kennen.

 

đŸ”č 1. Touristische Vermietung

Definition:
Kurzzeitvermietungen, die sich an Touristen und Urlauber richten.

Dauer:
Ab Juli 2025 gelten Aufenthalte von weniger als 11 Tagen automatisch als touristische Vermietung.

Voraussetzungen:

Eintragung im Register fĂŒr touristische Wohnungen (HRVR) der Comunidad Valenciana.

Wohnberechtigungsschein oder Bewohnbarkeitsbescheinigung ist verpflichtend.

Die Immobilie muss Mindestanforderungen an QualitĂ€t und Ausstattung erfĂŒllen.

Eine stÀdtebauliche KompatibilitÀtsbescheinigung der Gemeinde ist erforderlich.

EinschrÀnkungen:

Keine Zimmervermietung erlaubt – nur die gesamte Immobilie darf vermietet werden.

Der EigentĂŒmer darf wĂ€hrend der Vermietung nicht in der Immobilie wohnen.

Werbung:
Die Registrierungsnummer muss in allen Anzeigen und VertrÀgen erscheinen.

Sanktionen:
Bei Nichteinhaltung:

Geldstrafen von bis zu 90.000 €

Aussetzung der VermietungstÀtigkeit bis zu 3 Jahre

 

đŸ”č 2. Dauervermietung (Langfristige Vermietung)

Definition:
Langfristige MietvertrĂ€ge (in der Regel ab 1 Jahr) mit Wohnzweck – der Mieter begrĂŒndet seinen gewöhnlichen Wohnsitz.

Rechtsgrundlage:

Geregelt durch das spanische Mietgesetz (LAU).

Keine touristische Lizenz oder spezielle Registrierung erforderlich.

Immer erlaubt – ohne besondere Genehmigung.

Steuern:

Mieteinnahmen mĂŒssen in der <strongjĂ€hrlichen EinkommensteuererklĂ€rung (IRPF)> deklariert werden (Modell 100, wenn Sie in Spanien steuerlich ansĂ€ssig sind).

Wenn Sie nicht ansÀssig sind: Modell 210 verwenden.

 

đŸ”č 3. Saisonvermietung

Definition:
Mittelfristige Aufenthalte (z. B. fĂŒr Studenten, Zeitarbeiter oder Wohnungssuchende), ohne dass der Mieter dort seinen Wohnsitz begrĂŒndet.

Dauer:

Zwischen 2 und 11 Monaten

Ab Juli 2025 können Aufenthalte ab 11 Tagen hier eingeordnet werden, sofern sie nicht touristisch sind.

Vorteile:

Keine Anwendung der strengen touristischen Vorschriften

Höhere Rendite als bei Dauervermietung

Mieter gehen in der Regel sorgfÀltiger mit dem Eigentum um

Mehr FlexibilitĂ€t und weniger BĂŒrokratie fĂŒr Vermieter

 

Rechtliche Anforderungen fĂŒr touristische Vermietung

Rechtsgrundlage:

Dekret 92/2009 vom 3. Juli

Gesetz 15/2018 vom 7. Juni (stÀdtebauliche KompatibilitÀt)

Die Immobilie muss:

VollstĂ€ndig fĂŒr die Vermietung zur VerfĂŒgung stehen

Über Plattformen oder Agenturen beworben werden

Serviceleistungen wie Reinigung, BettwÀsche, GepÀckaufbewahrung etc. anbieten

Einen Wohnberechtigungsschein haben und Mindeststandards erfĂŒllen

 

Wie registriere ich meine touristische Unterkunft?

Formular ausfĂŒllen (Download-Link bereitstellen)

Bei der zustÀndigen Tourismusbehörde (Alicante, Valencia oder Castellón) einreichen

Die Lizenznummer in allen Anzeigen angeben

Folgende zusÀtzliche Unterlagen einreichen:

Zertifikat der stÀdtebaulichen KompatibilitÀt

Energieausweis

Architektenbericht (empfohlen)

GebÀudeversicherung und Haftpflichtversicherung

 

MietartRegistrierung erforderlichDauerNutzungAnwendbares Recht
Touristische Vermietung✅ Ja (HRVR)Bis zu 11 TageUrlaub / touristischDekret 92/2009 + Gesetz 15/2018
Dauervermietung❌ NeinLangfristigHauptwohnsitzMietgesetz (LAU)
Saisonvermietung❌ Nein (wenn nicht touristisch)11 Tage – mittelfristigZeitweilige nicht touristische NutzungMietgesetz (LAU) fĂŒr Nicht-Wohnnutzung

 

Steuerpflichten

A) Sind Sie steuerlich ansÀssig?

Residente in Spanien: Mietgewinne in Ihrer jÀhrlichen IRPF-ErklÀrung (Modell 100) angeben.

Nicht residente: – Modell 210 fĂŒr Vermietungseinnahmen (vierteljĂ€hrlich) – FĂŒr unvermietete ZeitrĂ€ume: Modell 210 fĂŒr fiktive EinkĂŒnfte (jĂ€hrlich)

B) Ist Mehrwertsteuer (IVA) fÀllig?

NEIN, wenn nur die Immobilie vermietet wird, ohne zusÀtzliche Dienstleistungen.

 – JA, (10 %), wenn Dienstleistungen wie ein Hotel angeboten werden (Reinigung, WĂ€sche, Verpflegung): – IVA: 10 % – VierteljĂ€hrliche ErklĂ€rung (Modell 303) – Anmeldung beim spanischen Finanzamt erforderlich

 

Beispiel:

Einnahmen (Mai–August): 6.000 €

AbzugsfĂ€hige Kosten (Versicherung, Zinsen, Betriebskosten): 1.599,70 €

Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: 4.400,30 €

Zu zahlende Steuer (19 %): 836,06 €

 


 

Benötigen Sie Hilfe?

Wir bieten einen umfassenden Registrierungsservice fĂŒr touristische Vermietung, inklusive Lizenzbeschaffung und steuerlicher Betreuung.


👉 Kontaktieren Sie unser Anwaltsteam, um Ihre Immobilie legal und sicher zu vermieten und Bußgelder zu vermeiden.