Arten der Vermietung in Valencia, Alicante und Castellon
Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in der Comunidad Valenciana zu vermieten, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den Hauptarten von MietvertrÀgen und deren rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu kennen.
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đč 1. Touristische Vermietung
Definition:
Kurzzeitvermietungen, die sich an Touristen und Urlauber richten.
Dauer:
Ab Juli 2025 gelten Aufenthalte von weniger als 11 Tagen automatisch als touristische Vermietung.
Voraussetzungen:
Eintragung im Register fĂŒr touristische Wohnungen (HRVR) der Comunidad Valenciana.
Wohnberechtigungsschein oder Bewohnbarkeitsbescheinigung ist verpflichtend.
Die Immobilie muss Mindestanforderungen an QualitĂ€t und Ausstattung erfĂŒllen.
Eine stÀdtebauliche KompatibilitÀtsbescheinigung der Gemeinde ist erforderlich.
EinschrÀnkungen:
Keine Zimmervermietung erlaubt â nur die gesamte Immobilie darf vermietet werden.
Der EigentĂŒmer darf wĂ€hrend der Vermietung nicht in der Immobilie wohnen.
Werbung:
Die Registrierungsnummer muss in allen Anzeigen und VertrÀgen erscheinen.
Sanktionen:
Bei Nichteinhaltung:
Geldstrafen von bis zu 90.000 âŹ
Aussetzung der VermietungstÀtigkeit bis zu 3 Jahre
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đč 2. Dauervermietung (Langfristige Vermietung)
Definition:
Langfristige MietvertrĂ€ge (in der Regel ab 1 Jahr) mit Wohnzweck â der Mieter begrĂŒndet seinen gewöhnlichen Wohnsitz.
Rechtsgrundlage:
Geregelt durch das spanische Mietgesetz (LAU).
Keine touristische Lizenz oder spezielle Registrierung erforderlich.
Immer erlaubt â ohne besondere Genehmigung.
Steuern:
Mieteinnahmen mĂŒssen in der <strongjĂ€hrlichen EinkommensteuererklĂ€rung (IRPF)> deklariert werden (Modell 100, wenn Sie in Spanien steuerlich ansĂ€ssig sind).
Wenn Sie nicht ansÀssig sind: Modell 210 verwenden.
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đč 3. Saisonvermietung
Definition:
Mittelfristige Aufenthalte (z.âŻB. fĂŒr Studenten, Zeitarbeiter oder Wohnungssuchende), ohne dass der Mieter dort seinen Wohnsitz begrĂŒndet.
Dauer:
Zwischen 2 und 11 Monaten
Ab Juli 2025 können Aufenthalte ab 11 Tagen hier eingeordnet werden, sofern sie nicht touristisch sind.
Vorteile:
Keine Anwendung der strengen touristischen Vorschriften
Höhere Rendite als bei Dauervermietung
Mieter gehen in der Regel sorgfÀltiger mit dem Eigentum um
Mehr FlexibilitĂ€t und weniger BĂŒrokratie fĂŒr Vermieter
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Rechtliche Anforderungen fĂŒr touristische Vermietung
Rechtsgrundlage:
Dekret 92/2009 vom 3. Juli
Gesetz 15/2018 vom 7. Juni (stÀdtebauliche KompatibilitÀt)
Die Immobilie muss:
VollstĂ€ndig fĂŒr die Vermietung zur VerfĂŒgung stehen
Ăber Plattformen oder Agenturen beworben werden
Serviceleistungen wie Reinigung, BettwÀsche, GepÀckaufbewahrung etc. anbieten
Einen Wohnberechtigungsschein haben und Mindeststandards erfĂŒllen
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Wie registriere ich meine touristische Unterkunft?
Formular ausfĂŒllen (Download-Link bereitstellen)
Bei der zustÀndigen Tourismusbehörde (Alicante, Valencia oder Castellón) einreichen
Die Lizenznummer in allen Anzeigen angeben
Folgende zusÀtzliche Unterlagen einreichen:
Zertifikat der stÀdtebaulichen KompatibilitÀt
Energieausweis
Architektenbericht (empfohlen)
GebÀudeversicherung und Haftpflichtversicherung
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| Mietart | Registrierung erforderlich | Dauer | Nutzung | Anwendbares Recht |
|---|---|---|---|---|
| Touristische Vermietung | â Ja (HRVR) | Bis zu 11 Tage | Urlaub / touristisch | Dekret 92/2009 + Gesetz 15/2018 |
| Dauervermietung | â Nein | Langfristig | Hauptwohnsitz | Mietgesetz (LAU) |
| Saisonvermietung | â Nein (wenn nicht touristisch) | 11 Tage â mittelfristig | Zeitweilige nicht touristische Nutzung | Mietgesetz (LAU) fĂŒr Nicht-Wohnnutzung |
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Steuerpflichten
A) Sind Sie steuerlich ansÀssig?
– Residente in Spanien: Mietgewinne in Ihrer jĂ€hrlichen IRPF-ErklĂ€rung (Modell 100) angeben.
– Nicht residente: – Modell 210 fĂŒr Vermietungseinnahmen (vierteljĂ€hrlich) – FĂŒr unvermietete ZeitrĂ€ume: Modell 210 fĂŒr fiktive EinkĂŒnfte (jĂ€hrlich)
B) Ist Mehrwertsteuer (IVA) fÀllig?
– NEIN, wenn nur die Immobilie vermietet wird, ohne zusĂ€tzliche Dienstleistungen.
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 – JA, (10 %), wenn Dienstleistungen wie ein Hotel angeboten werden (Reinigung, WĂ€sche, Verpflegung): – IVA: 10 % – VierteljĂ€hrliche ErklĂ€rung (Modell 303) – Anmeldung beim spanischen Finanzamt erforderlich
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Beispiel:
Einnahmen (MaiâAugust): 6.000 âŹ
AbzugsfĂ€hige Kosten (Versicherung, Zinsen, Betriebskosten): 1.599,70 âŹ
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: 4.400,30 âŹ
Zu zahlende Steuer (19 %): 836,06 âŹ