Arten der Vermietung in Valencia, Alicante und Castellon

Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in der Comunidad Valenciana zu vermieten, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den Hauptarten von Mietverträgen und deren rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu kennen.

 

🔹 1. Touristische Vermietung

Definition:
Kurzzeitvermietungen, die sich an Touristen und Urlauber richten.

Dauer:
Ab Juli 2025 gelten Aufenthalte von weniger als 11 Tagen automatisch als touristische Vermietung.

Voraussetzungen:

Eintragung im Register für touristische Wohnungen (HRVR) der Comunidad Valenciana.

Wohnberechtigungsschein oder Bewohnbarkeitsbescheinigung ist verpflichtend.

Die Immobilie muss Mindestanforderungen an Qualität und Ausstattung erfüllen.

Eine städtebauliche Kompatibilitätsbescheinigung der Gemeinde ist erforderlich.

Einschränkungen:

Keine Zimmervermietung erlaubt – nur die gesamte Immobilie darf vermietet werden.

Der Eigentümer darf während der Vermietung nicht in der Immobilie wohnen.

Werbung:
Die Registrierungsnummer muss in allen Anzeigen und Verträgen erscheinen.

Sanktionen:
Bei Nichteinhaltung:

Geldstrafen von bis zu 90.000 €

Aussetzung der Vermietungstätigkeit bis zu 3 Jahre

 

🔹 2. Dauervermietung (Langfristige Vermietung)

Definition:
Langfristige Mietverträge (in der Regel ab 1 Jahr) mit Wohnzweck – der Mieter begründet seinen gewöhnlichen Wohnsitz.

Rechtsgrundlage:

Geregelt durch das spanische Mietgesetz (LAU).

Keine touristische Lizenz oder spezielle Registrierung erforderlich.

Immer erlaubt – ohne besondere Genehmigung.

Steuern:

Mieteinnahmen müssen in der <strongjährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF)> deklariert werden (Modell 100, wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind).

Wenn Sie nicht ansässig sind: Modell 210 verwenden.

 

🔹 3. Saisonvermietung

Definition:
Mittelfristige Aufenthalte (z. B. für Studenten, Zeitarbeiter oder Wohnungssuchende), ohne dass der Mieter dort seinen Wohnsitz begründet.

Dauer:

Zwischen 2 und 11 Monaten

Ab Juli 2025 können Aufenthalte ab 11 Tagen hier eingeordnet werden, sofern sie nicht touristisch sind.

Vorteile:

Keine Anwendung der strengen touristischen Vorschriften

Höhere Rendite als bei Dauervermietung

Mieter gehen in der Regel sorgfältiger mit dem Eigentum um

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Vermieter

 

Rechtliche Anforderungen für touristische Vermietung

Rechtsgrundlage:

Dekret 92/2009 vom 3. Juli

Gesetz 15/2018 vom 7. Juni (städtebauliche Kompatibilität)

Die Immobilie muss:

Vollständig für die Vermietung zur Verfügung stehen

Über Plattformen oder Agenturen beworben werden

Serviceleistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Gepäckaufbewahrung etc. anbieten

Einen Wohnberechtigungsschein haben und Mindeststandards erfüllen

 

Wie registriere ich meine touristische Unterkunft?

Formular ausfüllen (Download-Link bereitstellen)

Bei der zuständigen Tourismusbehörde (Alicante, Valencia oder Castellón) einreichen

Die Lizenznummer in allen Anzeigen angeben

Folgende zusätzliche Unterlagen einreichen:

Zertifikat der städtebaulichen Kompatibilität

Energieausweis

Architektenbericht (empfohlen)

Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung

 

MietartRegistrierung erforderlichDauerNutzungAnwendbares Recht
Touristische Vermietung✅ Ja (HRVR)Bis zu 11 TageUrlaub / touristischDekret 92/2009 + Gesetz 15/2018
Dauervermietung❌ NeinLangfristigHauptwohnsitzMietgesetz (LAU)
Saisonvermietung❌ Nein (wenn nicht touristisch)11 Tage – mittelfristigZeitweilige nicht touristische NutzungMietgesetz (LAU) für Nicht-Wohnnutzung

 

Steuerpflichten

A) Sind Sie steuerlich ansässig?

Residente in Spanien: Mietgewinne in Ihrer jährlichen IRPF-Erklärung (Modell 100) angeben.

Nicht residente: – Modell 210 für Vermietungseinnahmen (vierteljährlich) – Für unvermietete Zeiträume: Modell 210 für fiktive Einkünfte (jährlich)

B) Ist Mehrwertsteuer (IVA) fällig?

NEIN, wenn nur die Immobilie vermietet wird, ohne zusätzliche Dienstleistungen.

 – JA, (10 %), wenn Dienstleistungen wie ein Hotel angeboten werden (Reinigung, Wäsche, Verpflegung): – IVA: 10 % – Vierteljährliche Erklärung (Modell 303) – Anmeldung beim spanischen Finanzamt erforderlich

 

Beispiel:

Einnahmen (Mai–August): 6.000 €

Abzugsfähige Kosten (Versicherung, Zinsen, Betriebskosten): 1.599,70 €

Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: 4.400,30 €

Zu zahlende Steuer (19 %): 836,06 €

 


 

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