Bauen Sie Ihr eigenes Haus in Spanien. Selbstvermarkter

Der Kauf eines Grundstücks und der Bau eines Eigenheims können kompliziert sein, da Sie vom Käufer zum Bauträger werden.

Hier finden Sie einige Tipps und Schritte für diesen Prozess.

Wie viele Arten von Bauland gibt es in Spanien?

Wenn Sie planen, ein Grundstück zu erwerben, um in Spanien ein Haus zu bauen, wie beispielsweise ein Bauernhaus (Cortijo) oder eine Villa, sollten Sie unbedingt herausfinden, ob das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem gebaut werden darf (in diesem Fall spricht man von einer „Finca urbana” oder „Suelo urbano”) oder in dem dies nicht zulässig ist („Finca rústica” oder „Suelo rústico”). Diese Einstufung hat Auswirkungen auf die Baurechte für das Grundstück.

Grundstücke in Spanien werden in verschiedene Arten eingeteilt:

1.- Bauland – „Suelo Urbano

Hierbei handelt es sich um Grundstücke, auf denen gemäß den Bestimmungen der „Bebauungspläne” der Stadt oder des Gebiets (Plan General de Ordenación Urbana PGOU) oder in bestimmten Urbanisierungszonen, den sogenannten „Teilbebauungsplänen” (Planes Parciales) usw. gebaut werden darf. Dieses Land verfügt in der Regel über alle Einrichtungen und Voraussetzungen, um dort in hoher Bevölkerungsdichte zu leben, wie z. B. eine angemessene Wasser- und Stromversorgung, Anschluss an die Kanalisation, Parks und Grünflächen, Sport-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen usw. Städtisches Bauland oder „Suelo Urbano” ist das Bauland, das wir in Städten, Dörfern oder Urbanisationen vorfinden und das über eine angemessene Verkehrsanbindung mit Straßen, Gehwegen, Fußgängerzonen, Geschäften, Gesundheitszentren, Schulen, Krankenhäusern, Sportanlagen usw. verfügt.

2. Nicht bebaubares Land – Rustikales Land – „Suelo No Urbanizable” „Nicht bebaubar” ist eine Art von Land, auf dem es nicht möglich ist, industrielles, Wohn- oder Gewerbeflächen zu erschließen, da es für bestimmte geschützte Nutzungen vorgesehen ist, die hauptsächlich mit Wald, Landwirtschaft und anderen Bereichen verbunden sind. Daher sind andere Nutzungen wie Wohn-, Industrie- oder Gewerbezwecke auf diesen Grundstücken sehr eingeschränkt, beschränkt und nicht immer zulässig. Innerhalb der „nicht bebaubaren“ Flächen gibt es eine Unterteilung in Untertypen, je nach zulässiger Nutzung und Schutzgrad:

  • Geschützte Flächen (auf Spanisch „Suelo No Urbanizable Protegido”): Hierbei handelt es sich um Flächen, auf denen aus bestimmten Gründen (in der Regel im Zusammenhang mit Natur, Wald, etc.), sind, um einen bestimmten Wert zu „schützen”.
  • Nicht geschütztes Land (auf Spanisch „Suelo No Urbanizable Comun”): Hierbei handelt es sich um Land, dessen Hauptnutzung in der Landwirtschaft liegt und wo andere Nutzungen (wie Wohn-, Gewerbe- usw.) unter bestimmten Bedingungen zulässig sein können.

Rustikales Land” ist die Bezeichnung, die in Spanien üblicherweise für Suelo No Urbanizable Comun verwendet wird. Mit anderen Worten: Flächen, auf denen keine Urbanisationen entwickelt werden können, die für landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, aber unter Einhaltung bestimmter Vorschriften und Bedingungen auch für andere Zwecke wie den Bau von Wohngebäuden oder Industrieanlagen genutzt werden dürfen.

3. – Bebaubares oder erschlossenes Land – „Suelo Urbanizable

Dies ist die Art von Land, das derzeit als „nicht bebaubar” gilt, aber in Zukunft mit Wohnsiedlungen, Gewerbegebieten, Industrieparks usw. bebaut werden kann.

Bauprozess und Tipps für den Bau eines spanischen Hauses auf städtischem Bauland

Wenn wir nun über „städtisches Bauland” sprechen, handelt es sich um ein Grundstück, auf dem Sie zahlreiche Baumöglichkeiten haben, die jedoch den örtlichen Vorschriften unterliegen. Wenn Sie also beabsichtigen, ein Projekt zum Bau eines Hauses in „städtischen“ Gebieten zu entwickeln, sollten Sie sich zunächst bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Rathaus, „Ayuntamiento“) über die Spezifikationen, Anforderungen und Einschränkungen informieren, die für das Bauvorhaben gelten. [

 

1. Erster Schritt: Überprüfen Sie die Baumöglichkeiten auf dem Grundstück

Die „Baugenehmigung“, „Baugenehmigung“ oder „Baugenehmigung“ (Licencia de Construcción, Licencia de Edificación oder Licencia de Obra Mayor) Wie bereits erwähnt, sollten Sie, wenn Sie beabsichtigen, ein Projekt in einem der „STÄDTISCHEN“ Gebiete zu entwickeln, zunächst die zuständige Behörde (in der Regel das Rathaus oder die Gemeindeverwaltung = „Ayuntamiento“) konsultieren oder sich von auf Bau- und Stadtentwicklung spezialisierten Rechtsanwälten beraten lassen. Bevor Sie also mit den weiteren Schritten des Verfahrens fortfahren, ist es unerlässlich, dass Sie sich über die örtlichen Vorschriften und Beschränkungen sowie über die Möglichkeiten zur Entwicklung und Durchführung Ihres Projekts informieren. Wie in anderen Ländern auch, wird Ihr Projekt erst dann offiziell genehmigt, wenn Sie die „Baugenehmigung” oder „Baugenehmigung” vom Rathaus erhalten haben. Der erste Schritt besteht also darin, zu erfahren, ob die örtlichen Vorschriften den Bau eines Hauses auf diesem Grundstück zulassen und welche besonderen Aspekte zu beachten sind.

Erschließungskosten

In Städten oder städtischen Gebieten ist es obligatorisch, alle notwendigen Infrastrukturen zu installieren, um unbebaute Flächen in „Städte” oder „Siedlungen” umzuwandeln. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Außenstraßen und Kommunikationsinfrastruktur: Anbindung an Autobahnen, Bahn, Flughäfen usw.
  • Innenstraßen und Kommunikation: Straßenbelag, Straßen, Fußgängerzonen, Parks, öffentliche Gärten usw.
  • Abwasser, Wasser, Strom, Gas, Internet usw.

In der Regel ist ein Grundstück bebaubar, wenn die oben genannte Infrastruktur fertiggestellt ist. Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, auf einem Grundstück zu bauen, auf dem noch Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung ausstehen. In einigen Fällen wurde das Gebiet jedoch so betrachtet, dass zwar der Großteil der Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen ist, einige Punkte jedoch noch nicht fertiggestellt sind und bis zu dem Zeitpunkt zurückgestellt werden, an dem der Eigentümer beschließt, das Grundstück zu bebauen. Beispielsweise ist es durchaus üblich, dass der Eigentümer die Erschließungskosten für die Vorderseite des Grundstücks trägt (der Eigentümer muss einen Teil seines Grundstücks an die öffentliche Straße „abtreten”) oder sogar die Pflasterung oder andere Einrichtungen wie Fußgängerzonen usw. installiert (und bezahlt). Diese Art von Anforderungen können, wenn sie nicht entdeckt werden, zu wirtschaftlichen Schäden für diejenigen führen, die beim Kauf dieser Art von Baugrundstücken davon keine Kenntnis hatten. Daher ist es unerlässlich, die Dienste von Fachleuten für Baurecht in Anspruch zu nehmen, um die notwendigen Informationen über das Grundstück zu erhalten und die genauen Möglichkeiten und Bedingungen für die Bebauung zu bestätigen.

Untersuchung der Umgebung

In neu erschlossenen Gebieten, in denen die Urbanisierung noch nicht abgeschlossen ist, findet man häufig unbebaute Grundstücke. Dies macht es schwierig zu wissen, wie das Gebiet nach seiner Fertigstellung aussehen wird und welche Art von Immobilien, Bauten und Anlagen dort entstehen werden.

Daher ist es auch wichtig, einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um detaillierte Informationen über die zukünftigen Entwicklungen in dem Gebiet zu erhalten und so unerwünschte Überraschungen in der Zukunft zu vermeiden. empfehlen wir Ihnen, vor dem Kauf des Grundstücks oder vor einer Entscheidung über die Transaktion eine Vorabprüfung des Projekts durchzuführen und sich mit lokalen Anwälten, Architekten, Bauunternehmern oder den technischen Mitarbeitern der Bauabteilung der Stadtverwaltung (Departamento o Concejalía de Urbanismo) zu beraten.

Dies erhöht die Sicherheit Ihrer Investition, da Sie schließlich eine konkrete Vorstellung und Kenntnis über die Bedingungen und Einschränkungen für das Bauvorhaben auf diesem Grundstück haben, bevor Sie mit dem Kauf fortfahren.

Es ist mehr als empfehlenswert, eine Studie durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt durchführen zu lassen und, wenn möglich, den Architekten zu konsultieren, der das Projekt und den Bau entwickeln wird. sollten Sie Ihren Anwalt in dieser Vorstudie bitten, nicht nur die spezifischen Baurechte für das Grundstück zu bestätigen, sondern auch herauszufinden, welche weiteren Entwicklungen in diesem Gebiet geplant sind, z. B. neue Straßen, Autobahnen, Eisenbahnlinien, Industriegebiete, Gewerbegebiete oder sogar eine Urbanisierung. Diese Informationen kann Ihr Anwalt bei Besprechungen im Rathaus, durch Studium der örtlichen Vorschriften und auch beim Rathaus mit einem Dokument namens „CÉDULA URBANÍSTICA” einholen. Sobald Sie genau wissen, welche Art von Gebäude auf diesem Grundstück gebaut werden darf, müssen Sie die Dienste eines Architekten in Anspruch nehmen, um das „BAUPROJEKT” oder „BAUVORHABEN” zu entwickeln.

Im Bauvorhaben muss Ihr Architekt Ihre Ideen und Vorlieben an die spezifischen Vorschriften der Gemeinde in diesem Gebiet anpassen. Ihr Architekt begleitet Sie während des gesamten Prozesses und informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, Ihr „ideales Haus” in ein Bauvorhaben umzusetzen, das den Vorschriften der Gegend entspricht. Das Wichtigste ist, dass Ihr Architekt jedes Detail festlegt. Lassen Sie Ihren Architekten die Pläne so detailliert wie möglich durchgehen. Versuchen Sie sich vorzustellen, wie die Aussicht aus den verschiedenen Fenstern sein wird, welche Bettgrößen in den Gästezimmern möglich sind usw. Mit anderen Worten: Versuchen Sie, von Ihrem Architekten so viele Informationen wie möglich darüber zu erhalten, wie das fertige Haus aussehen wird. Versuchen Sie, das Haus einzurichten und darin zu leben, solange es noch auf dem Papier steht. Möglicherweise fallen Ihnen vor Ort Dinge nicht auf, die Sie in den kommenden Jahren stören könnten, wie beispielsweise ein Fenster, das in einem Schlafzimmer nicht mittig sitzt, oder Oberlichter, die nicht genau über den Waschbecken im Badezimmer liegen. Sobald das Projekt abgeschlossen ist, muss Ihr Architekt das Bauprojekt bei der örtlichen Stadtverwaltung im Bauamt („Departamento de Urbanismo” oder „Concejalía de Urbanismo”) vorlegen.

Mit der Beantragung der Baugenehmigung müssen Sie eine kommunale Steuer, den „Impuesto sobre Construcciones, Instalaciones y Obras”, entrichten, die für alle Bauvorhaben gilt, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist (unabhängig davon, ob diese beantragt/erteilt wurde oder nicht). Diese Steuer kann je nach Gemeinde zwischen 2 % und 4 % der Baukosten betragen. Anschließend wird geprüft, inwieweit Ihr Projekt den spezifischen Bedingungen oder Einschränkungen in dem Gebiet entspricht. Wenn Ihr Projekt den Vorschriften entspricht und die Bestimmungen und Anforderungen für das Bauen in diesem Gebiet erfüllt, erhalten Sie die Genehmigung zum Bauen mit der entsprechenden „Baugenehmigung” oder „Baugenehmigung”, sodass Sie berechtigt sind, genau das Objekt zu bauen, das Sie der Gemeinde mit dem Projekt vorgelegt haben. Wenn Sie also ein Grundstück in einem dieser Gebiete finden und dort ein bestimmtes Bauvorhaben oder Projekt realisieren möchten, sollten Sie sich zunächst bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Rathaus, „Ayuntamiento“) über die Spezifikationen, Anforderungen und Einschränkungen informieren, die für das Bauvorhaben gelten. EE

2. – Zweiter Schritt: Konstruktionsprozess

Bitte klicken Sie unten, um detaillierte Informationen über den Bauprozess zu erhalten, wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Bauprojekt in Spanien zu entwickeln. https://spanishsolicitors.com/construction-process-of-properties-in-spain