
Einführung
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine staatliche Steuer. Sie wird durch das Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember über die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Verordnung zu dessen Durchführung, Königlicher Erlass 1629/1991 vom 8. November, geregelt. Diese nationale Steuer kann jedoch von den Regionen angepasst und verbessert werden. So wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Region Kastilien und León durch das Regionalgesetz Ley 3/2021, de 3 de mayo, por la que se modifica el texto refundido de las disposiciones legales de la Comunidad de Castilla y León en materia de tributos propios y cedidos, aprobado por el Decreto Legislativo 1/2013, de 12 de septiembre geregelt und angepasst.
In diesem Abschnitt werden ausschließlich die Ermäßigungen, Steuersätze und Vergünstigungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Kastilien und León detailliert beschrieben. Weitere Aspekte wie das Erbschaftsverfahren, die Vollstreckung eines ausländischen Testaments usw. finden Sie in unserem Abschnitt zum Erbschaftsverfahren, in dem alle Aspekte und Verfahren unabhängig von der jeweiligen Region, in der das Verfahren durchgeführt wird, unabhängig voneinander beschrieben sind.
Erbschaften
Ermäßigungen der Steuerbemessungsgrundlage
– Ermäßigung aufgrund des Verwandtschaftsgrades
a) Für Nachkommen und Adoptivkinder unter 21 Jahren wird die Ermäßigung auf 60.000 € und 6.000 € für jedes weitere Jahr bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres erhöht.
b) Bei Nachkommen und Adoptivkindern über 21 Jahren, Ehegatten, Vorfahren und Adoptiveltern beträgt die Ermäßigung 60.000 €.
Gleichstellung mit Ehegatten von Mitgliedern eingetragener Lebenspartnerschaften, unabhängig davon, in welchem EU- oder EWR-Staat diese eingetragen oder dokumentiert sind, bei einer mindestens zweijährigen Lebensgemeinschaft vor dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, für die Zwecke der Anwendung von Steuervergünstigungen.
– Ermäßigungen wegen Behinderung
Je nach Grad der Behinderung gelten in Kastilien und León folgende Ermäßigungen der Erbschaftsteuer:
a) Bei Erwerb durch Personen mit einem Behinderungsgrad zwischen 33 % und 65 % erhöht sich die Ermäßigung auf 125.000 €.
b) Bei Personen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 65 % nachweisen können, erhöht sich die Ermäßigung auf 225.000 €.
Es ist zu beachten, dass diese Ermäßigung zusätzlich zu den Ermäßigungen gewährt wird, die je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen zustehen. Da es sich um eine Verbesserung der staatlichen Ermäßigung handelt, tritt sie an deren Stelle.
Weitere Ermäßigungen:
– Ermäßigung für steuerpflichtige Personen mit Behinderung
– Ermäßigung für den Erwerb von beweglichen Vermögenswerten, die zum historischen Erbe gehören
– Ermäßigung für Entschädigungen, die von den öffentlichen Verwaltungen an die Erben der vom toxischen Syndrom Betroffenen gezahlt werden, sowie außerordentliche öffentliche Leistungen für Terrorakte
– Ermäßigung für den Erwerb von landwirtschaftlichen Betrieben in Kastilien und León
– Ermäßigung für den Erwerb von Einzelunternehmen, Gewerbebetrieben und Anteilen an nicht börsennotierten Unternehmen mit Sitz in Kastilien und León.
– Ermäßigung für Erwerbe, wenn die Person, die das Ereignis verursacht hat, Opfer von Terrorismus oder Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ist
– Ermäßigung für Steuerpflichtige, die Opfer von Terrorismus sind.
Schenkungen
Ermäßigungen
– Geschützte Vermögenswerte von Steuerpflichtigen mit Behinderungen,
– Erwerb des ersten gewöhnlichen Wohnsitzes
– Einzelunternehmen oder Gewerbebetriebe
– Opfer von Terrorismus
– Sozialanteile
Steuersatzvergünstigungen
– Bonus für Verwandtschaftsgruppen I und II
99 % Ermäßigung auf die Steuerschuld des Ehepartners, Nachkommens oder Adoptivkindes, Vorflucht oder Adoptivelterns des Schenkers, sofern die Schenkung in einer öffentlichen Urkunde formalisiert ist. Handelt es sich bei der Schenkung um Bargeld, Einlagen auf einem Giro- oder Sparkonto, auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, muss die Herkunft der geschenkten Mittel ordnungsgemäß nachgewiesen und in der öffentlichen Urkunde, in der die Schenkung formalisiert ist, angegeben werden.