AUSGABEN UND STEUERN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF

Sobald Sie mit dem Verkäufer eine Einigung über den Kaufpreis erzielt haben, müssen Sie noch eine Reihe zusätzlicher Kosten, Steuern und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie berücksichtigen.

Die genaue und detaillierte Kenntnis aller steuerlichen Verpflichtungen hängt von vielen Faktoren ab, da, wie Sie sehen werden, selbst innerhalb einer Region die zusätzlichen Kosten variieren.

Daher sind folgende Kosten zu tragen:

1.- DER MIT DEM VERKÄUFER/BAUUNTERNEHMEN VEREINBARTEN PREIS

2.- STEUERN, die sich danach richten, ob es sich um

– den Kauf einer Neubauimmobilie

– Wiederverkauf/Gebrauchtkauf

3.- SONSTIGE AUSGABEN, wie Notar- und Eintragungsgebühren, Rechtsanwälte, NIE, Kosten für die Rechtsberatung usw.


STEUERN AUF DEN KAUF EINES NEUBAUS

Die Steuern, die beim Kauf einer Neubauimmobilie anfallen, sind 2:

– Mehrwertsteuer (IVA)

– AJD (Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte)

MwSt. – MEHRWERTSTEUER

Es handelt sich um eine Vermögenssteuer, die direkt an den Bauunternehmer/Bauträger gezahlt wird. Die Mehrwertsteuer ist in jeder der an den Bauunternehmer zu leistenden Zahlungen enthalten.

Satz:

  • 10 % für Wohnimmobilien und direkt an das Haus angeschlossene Garagen
  • 21 % für den Rest
  • 0 %, wenn der Erwerber ein in Spanien registriertes Unternehmen ist, das die Immobilie für geschäftliche Zwecke (Investition, Büro, Vermietung usw.) nutzen wird.

AJD – STEUER AUF BEURKUNDETE RECHTSGÄNGE

Regionale Steuer. Sie wird unmittelbar nach Abschluss des Kaufs an die Autonomen Gemeinschaften gezahlt.

Satz:

Kauf durch natürliche Person:

  • MADRID: 0,4 % -0,75 %
  • BALEAREN: 1,5 %
  • MURCIA: 1,5 %
  • KATALONIEN: 1,5 %
  • ANDALUSIEN: 1,2 %
  • KANARISCHE INSELN: 1 %
  • VALENCIA: 1,5 % (0,1 % bei Beabsichtigung des gewöhnlichen Wohnsitzes)

Kauf über ein in Spanien registriertes Unternehmen für geschäftliche Zwecke: 2 %

 


STEUERN AUF DEN KAUF VON WIEDERVERKAUFTEN IMMOBILIEN NACH REGIONEN – ITP

Die zu zahlende Steuer ist die „GRUNDERHABERSTEUER”. Hierbei handelt es sich um eine regionale Steuer, die unmittelbar nach Abschluss des Kaufs zu entrichten ist.

Es handelt sich um eine Steuer, deren Höhe je nach Region Spaniens variiert:

  • BALEAREN: 8-11 %
  • MADRID: 6 %
  • MURCIA: 8 %
  • KATALONIEN: 10 % oder 11 % für mehr als 1 Mio. EUR
  • ANDALUSIEN: 7 % oder 6 % bei gewöhnlichem Wohnsitz
  • KANARISCHE INSELN: 10 %
  • VALENCIA: 10 %

SONSTIGE KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF:

Zusätzlich zu den Steuern, die sich aus dem Kauf ergeben, müssen Sie weitere Kosten tragen, die sich wie folgt zusammensetzen:

– Rechtskosten: Notar, Grundbuchamt, Anwalt, Nutzungsgenehmigung, Umstellung der Versorgungsleistungen 2-4 %

– Berufliche Ausgaben: Immobilienmakler, Architekten usw.

BEISPIEL FÜR AUSGABEN UND STEUERN IN VALENCIA

NEUBUCH300.000Wiederverkauf300.000
Mehrwertsteuer 10 %30.000ITP 10 %30.000
AJD 1,5 %4.500RECHTSKOSTEN7.500
RECHTSKOSTEN 2,5 %6.000VERMITTLUNGSGEBÜHRZU BESTÄTIGEN
AGENTURPROVISIONZU BESTÄTIGEN  
GESAMTKOSTEN40.500GESAMTKOSTEN37.500
PREIS+AUSGABEN340.500PREIS+AUSGABEN337.500

 

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  • Er berücksichtigt die UNTERSCHIEDE bei den STEUERN in den verschiedenen Regionen Spaniens.
  • Er hilft Ihnen bei der BERECHNUNG DER PRIVATEN MITTEL, die Sie für den Kauf einer Immobilie mit HYPOTHEK benötigen.

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