Vorschriften für Landhäuser und ländlichen Tourismus in der Region Valencia
Die ländliche Touristenunterkunft in der Autonomen Gemeinschaft Valencia wird durch das Dekret 184/2014 vom 31. Oktober des Consell geregelt. Dieses Dekret legt den rechtlichen Rahmen für die ländliche Touristenunterkunft im Landesinneren der Region fest und definiert die Anforderungen, Klassifizierungen und Pflichten für Eigentümer.
Definition von ländlichen touristischen Unterkünften
Ländliche touristische Unterkünfte bezeichnen die Tätigkeit von natürlichen oder juristischen Personen, die regelmäßig und gegen Entgelt Beherbergungsdienstleistungen in Einrichtungen im Landesinneren der Autonomen Gemeinschaft Valencia anbieten.
Ausnahmen
Von dieser Verordnung ausgenommen sind
- Einrichtungen in Gemeinden, die an das Meer grenzen
- Gemeinden, die zu Ballungsräumen gehören
- Gemeinden, deren Flächennutzung und -besetzung nicht einem traditionellen ländlichen Modell entspricht
In besonderen Fällen können jedoch Ausnahmen gewährt werden, wenn die Einrichtung in einem Gebiet von landwirtschaftlichem, forstwirtschaftlichem oder kulturellem, ökologischem oder landschaftlichem Interesse liegt, vorbehaltlich eines obligatorischen und verbindlichen Berichts der örtlichen Tourismusbehörde.
Arten von ländlichen Touristenunterkünften
Folgende Arten werden anerkannt:
- Casa Rural (Landhaus)
- Camping auf Privatgrundstücken mit bewohntem Haus
- Albergue Rural (Landherberge)
Klassifizierung
- Casas Rurales werden in 1 bis 5 Sterne eingestuft
- Touristenherbergen werden als Standard oder Superior klassifiziert
- Das Label „Luxus” darf nur an 5-Sterne-Landhäuser vergeben werden
Was ist eine Casa Rural (Landhaus)?
Eine „Casa Rural” ist eine regelmäßig für touristische Zwecke genutzte Wohnung. Sie muss ganz oder teilweise ein Gebäude einnehmen, über einen separaten Eingang zum Grundstück oder zur Straße verfügen und in der Regel ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen Dachboden umfassen. Sie kann zur ausschließlichen oder gemeinsamen Nutzung betrieben werden. Maximale Kapazität: 16 Betten.
Kategorien von Casa Rural
a) Casa Rural – Masía, Alquería oder Riurau
- In freistehenden Gebäuden mit einem Alter von über 50 Jahren
- Muss die traditionelle Architektur der Region widerspiegeln
- Zertifiziert durch die örtliche Gemeindeverwaltung
b) Casa Rural de Pueblo (Dorfhaus)
- Im Stadtzentrum gelegen
- Erhalten oder renoviert unter Verwendung traditioneller Architektur und Materialien
- Kann den Namen „Casa de Pueblo” enthalten, zertifiziert durch die Gemeindeverwaltung
- Andere traditionelle Namen können mit entsprechender Begründung verwendet werden
Beschilderung
Alle Einrichtungen müssen neben dem Haupteingang eine standardisierte Plakette mit Angabe ihrer Kategorie (Sterne für ländliche Häuser) anbringen.
Allgemeine Anforderungen für ländliche Touristenunterkünfte
Versorgung und Dienstleistungen
- Zuverlässige Wasser- und Energieversorgung
- Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch zertifiziert
- Zugelassene Abfall- und Abwasserentsorgung
- Telefonverbindung (falls nicht vor Ort)
- Erste-Hilfe-Kasten
- Brandschutz- und Löschanlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
- Informationen über Apotheken, Banken und touristische Einrichtungen in der Umgebung
- Heizung in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen
Gebäude
- Muss in gutem Zustand sein
- Dürfen nicht an staatlichen oder regionalen Straßennetzen oder in der Nähe von Deponien oder Verschmutzungsquellen liegen
Gemeinschaftsräume und Möbel
- Mindestens 2 m² pro Gast, insgesamt nie weniger als 14 m²
- Möbel in gutem Zustand mit ausreichend Sitzgelegenheiten für alle Gäste
Küchen, Badezimmer und Belüftung
- Küchen und Badezimmer müssen über eine direkte oder Zwangsbelüftung verfügen
- Gemeinschaftsräume müssen über eine Belüftung nach außen oder offene Terrassen verfügen
- Die Zimmer müssen schall- und lichtdicht sein
Besondere Anforderungen für Casa Rural
- Warmwasser in Küchen und Badezimmern
- Beleuchtung und Steckdosen in allen Zimmern
- Badezimmer pro 6 Betten:
- 2 Badezimmer bis zu 12 Betten
- 3 Badezimmer bei mehr als 12 Betten
- Separater Wohn-/Essbereich, sofern nicht durch die örtliche Architektur vorgegeben
Zusatzbetten
- Zulässig in Schlafzimmern, die 25 % der Mindestfläche überschreiten
- Bis zu 4 Betten pro Zimmer
- Keine Zusatzbetten in Wohn- oder Esszimmern
Gemeinschaftsunterkünfte
- Können Vollpension, Halbpension oder Frühstück anbieten
- Wenn keine Mahlzeiten angeboten werden, müssen die Gäste Zugang zu einer Küche, einem Kühlschrank und einem Backofen haben
- Tägliche Reinigung der Zimmer und Badezimmer
- Wechsel der Bettwäsche und Handtücher alle 3 Tage oder bei jedem neuen Gast
- Wäsche-/Bügelservice oder Zugang zu Waschmaschine und Bügeleisen
Nicht-Gemeinschaftsunterkünfte
- Müssen Küchenausstattung und Brennstoff bereitstellen
- Doppelter Handtuch- und Bettwäscheservice bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen
Verwaltungsvorschriften
Anmeldung und Registrierung
Die Betreiber müssen die Tourismusverwaltung benachrichtigen und das Standardformular (Anhang III) zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:
- Ausweis oder Registrierungsdokument
- Nachweis über die Wasser- und Stromversorgung
- Bescheinigung über die Einhaltung der Trinkwasserqualität (RD 140/2003)
- Bestätigung über die Müllabfuhr
- Brandschutzbescheinigung (gemäß der technischen Bauvorschriften)
- Nutzungsgenehmigung oder Bescheinigung über die Übereinstimmung der Unterkunft mit den Vorschriften
- Dokument über die Einhaltung der Umweltvorschriften
- Bescheinigung über die Spezialisierung (falls zutreffend)
Registrierungsverfahren
Nach Einreichung der Unterlagen registriert und klassifiziert die Tourismusbehörde die Einrichtung. Bei Mängeln müssen Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Schwerwiegende Mängel können zur Aufhebung der Klassifizierung führen.
Gründe für die Löschung aus dem Register
- Nichteinhaltung der technischen oder rechtlichen Anforderungen
- Unbegründete Untätigkeit
- Begehung schwerer Verwaltungsdelikte
- Nichtaufnahme der Tätigkeit innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung
Betriebszeitraum und Schließungen
Die Eigentümer müssen die Tourismusverwaltung über die Betriebszeiten und etwaige Schließungen informieren. Bei Schließungen von mehr als 9 Monaten (außer wegen Renovierungsarbeiten) wird die Eintragung im Register gelöscht. Die Eigentümer müssen einen neuen Antrag auf Wiedereröffnung stellen.
Änderungen
Jede Änderung, die sich auf die Klassifizierung, die Kapazität, die Eigentumsverhältnisse, den Namen oder die Einrichtungen auswirkt, muss gemeldet werden. Das Register wird entsprechend aktualisiert.
Camping auf Privatgrundstücken
Camping ist auf Privatgrundstücken mit bewohntem Haus erlaubt, wenn:
- es regelmäßig und gegen Entgelt angeboten wird
- es in Zelten oder Wohnwagen stattfindet
- es insgesamt nicht mehr als 16 Gäste (einschließlich Hausgäste) beherbergt
Albergue Rural (Landherbergen)
Touristenherbergen sind kollektive Beherbergungseinrichtungen, die regelmäßig und gegen Entgelt angeboten werden. Sie müssen:
- zugelassene Einrichtungen sein
- Mehrbettzimmer mit oder ohne Zusatzleistungen anbieten
- eine Mindestkapazität von 17 Betten haben
Sonderregelungen für „Landgasthöfe” in der Autonomen Gemeinschaft Valencia
DEKRET 184/2014 vom 31. Oktober der Regionalregierung zur Regelung der ländlichen Touristenunterkünfte im Landesinneren der Autonomen Gemeinschaft Valencia.
Artikel 6. Touristische Herberge. Unter touristischer Herberge versteht man die regelmäßige und gegen Entgelt angebotene Beherbergung von Reisenden in einer Einrichtung, die zur Beherbergung in Gemeinschaftsräumen mit mehreren Zimmern mit oder ohne Zusatzleistungen zugelassen ist. Herbergen müssen über eine Mindestkapazität von 17 Betten verfügen.
Artikel 27. Gebäude und Kapazität
- Die Mindestkapazität der Zimmer beträgt 8 Betten, und die Einrichtung kann über andere Zimmertypen mit geringerer Kapazität verfügen, sofern die Anzahl der Betten in diesen Zimmern 30 % der Gesamtkapazität der Einrichtung nicht überschreitet.
Artikel 29. Besondere Merkmale Die Art der Unterkunft in touristischen Herbergen muss folgende besondere Merkmale aufweisen:
- Frühstück und Mittagessen können angeboten werden, oder es kann die Nutzung von Küchen zur Verfügung gestellt werden.
- Es müssen separate Gemeinschaftsräume für Mahlzeiten und zur Erholung vorhanden sein.
- Die Einrichtung muss in den Badezimmern und in der Küche über fließend warmes und kaltes Wasser, Duschen, Waschbecken und Toiletten im Verhältnis von einem pro 6 Betten sowie eine Waschküche und ein Waschbecken im Verhältnis von einem pro 10 Betten verfügen.
- Die Zimmer müssen mit einem Schrank oder einem Schrank mit Schlüssel für jedes Bett ausgestattet sein.
Artikel 30. Mitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit und die touristischen Klassifizierung. Verpflichtung – Verantwortliche Erklärung
- Die Mitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit und die touristischen Klassifizierung, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, erfolgt auf einem Standardformular gemäß den Bestimmungen des Dekrets 184/2014 vom 31. Oktober des Consell 10 de 17 in Artikel 20, zusammen mit den in Abschnitt 3 genannten Unterlagen.
- Dieses Standardformular gemäß Anhang III dieses Dekrets muss eine Verantwortungserklärung des Interessenten enthalten, in der ausdrücklich Folgendes angegeben ist:
- a) Dass er Eigentümer der Immobilie ist, die als ländliche Unterkunft in Form einer Touristenherberge genutzt werden kann.
- b) Dass die Einrichtung die in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen und besonderen technischen Anforderungen für die Einstufung in die angegebene Kategorie erfüllt und dass er sich verpflichtet, diese während der gesamten Dauer der Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
- c) dass sie über eine von einem zuständigen Techniker ausgestellte Bescheinigung verfügen, aus der hervorgeht, dass die Einrichtung den grundlegenden Brandschutzanforderungen der technischen Bauvorschriften für öffentliche Wohngebäude entspricht.
- d) dass sie über eine von einem zuständigen Techniker ausgestellte Bescheinigung verfügen, aus der hervorgeht, dass die Einrichtung den geltenden Vorschriften über die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden und im städtischen Umfeld entspricht.
- e) Die Einrichtung verfügt über die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen, deren Erteilung in die Zuständigkeit anderer Dienststellen oder öffentlicher Verwaltungen fällt.
Touristische Einrichtungen auf nicht bebaubarem Land: Erklärung des gemeinschaftlichen Interesses (DIC)
Wenn sich eine touristische Einrichtung auf gemeinsamen ländlichen Grundstücken befindet, die nicht bebaubar sind, muss eine bestimmte städtebauliche Voraussetzung erfüllt sein: die Erklärung des gemeinschaftlichen Interesses (DIC). Diese Erklärung ist das Rechtsinstrument, das die Nutzung des Grundstücks für touristische Zwecke ermöglicht, die aufgrund seiner Einstufung als nicht bebaubar grundsätzlich nicht zulässig wären.
Mit anderen Worten: Die DIC ist eine Sondergenehmigung, mit der anerkannt wird, dass die auf diesem Grundstück ausgeübte touristische Tätigkeit im öffentlichen oder gemeinschaftlichen Interesse liegt, wodurch eine Ausnahme von den städtebaulichen Vorschriften gerechtfertigt ist, die den Bau oder die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Aktivitäten auf nicht bebaubaren Grundstücken verbieten. Ohne diese Erklärung könnte die touristische Einrichtung nicht legal betrieben werden.
Ausnahmen von der DIC
Es ist wichtig zu beachten, dass die geltenden städtebaulichen Vorschriften in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einholung der DIC vorsehen können. Diese Ausnahmen gelten in der Regel für ganz bestimmte Einrichtungen oder unter sehr strengen Auflagen, beispielsweise für bereits bestehende Gebäude mit traditioneller ländlicher Nutzung, die minimal für touristische Zwecke angepasst sind, sofern sie keine wesentliche Veränderung der Umgebung mit sich bringen. In diesen Fällen muss ausdrücklich angegeben werden, dass die Einrichtung eine solche Ausnahme erhalten hat und alle dafür festgelegten Anforderungen erfüllt.
Zusätzliche Vorschriften: Artikel 21 bis 24
Zusätzlich zum DIC oder dessen Ausnahme unterliegen touristische Einrichtungen, die auf nicht bebaubarem Land liegen, den Bestimmungen der Artikel 21 bis 24 des oben genannten Dekrets. Diese Artikel befassen sich wahrscheinlich mit wichtigen Themen wie:
- Besondere Bauauflagen: Beschränkungen hinsichtlich Höhe, Fläche, Baumaterialien, Einfügung in die Landschaft und Berücksichtigung des ländlichen Charakters.
- Anforderungen an Dienstleistungen und Infrastruktur: Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen (Wasser, Strom, Abwasserentsorgung) und die Verpflichtung, negative Auswirkungen auf die bestehende Infrastruktur oder die Umwelt zu vermeiden.
- Nutzungs- und Tätigkeitsbeschränkungen: Mögliche Beschränkungen hinsichtlich der Art der touristischen Aktivitäten, der maximalen Beherbergungskapazität oder der Betriebsbedingungen, um die Vereinbarkeit mit dem ländlichen Charakter des Grundstücks zu gewährleisten.
- Umwelt- und Landschaftsschutzmaßnahmen: Verpflichtungen zur Minimierung der visuellen, akustischen und ökologischen Auswirkungen der Einrichtung, zur Förderung der Nachhaltigkeit und zur Erhaltung der Landschaft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betrieb einer touristischen Einrichtung auf nicht bebaubarem Land einem strengen Regelwerk unterliegt, dessen Eckpfeiler die Erlangung der Erklärung des gemeinschaftlichen Interesses (oder die Befreiung davon) ist, ergänzt durch die spezifischen Richtlinien, die in den Artikeln 21 bis 24 des entsprechenden Dekrets festgelegt sind. All dies soll sicherstellen, dass die touristische Entwicklung mit dem Schutz der ländlichen Umwelt und ihrer Werte vereinbar ist.
Verpflegung der Gäste
Im Allgemeinen kann in einer Pension, einem Landhaus oder einer ländlichen Herberge in Spanien Verpflegung angeboten werden, aber es ist wichtig zu wissen, dass dies streng reguliert ist und von mehreren Faktoren abhängt, darunter:
- Die spezifische Art der Unterkunft:
- Pension (Bed & Breakfast): Per Definition ist in Pensionen das Frühstück inbegriffen. Das Angebot weiterer Mahlzeiten (Mittagessen, Abendessen) hängt von der touristischen Lizenz und den geltenden spezifischen Gesundheitsvorschriften ab. In vielen Fällen ist es erlaubt, Übernachtungsgästen Frühstück und gelegentlich auch Abendessen anzubieten, sofern die Vorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln eingehalten werden.
- Landhäuser:
- Vermietung des gesamten Hauses: Wenn das Haus als Ganzes vermietet wird, verfügt es in der Regel über eine voll ausgestattete Küche, in der die Gäste ihre Mahlzeiten selbst zubereiten können. Wenn der Eigentümer Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- oder Abendessen) anbieten möchte, muss er die Vorschriften für Gastronomiebetriebe (Hygiene, Umgang mit Lebensmitteln, spezielle Lizenzen für Speisesäle/Restaurants) einhalten. Einige Landhäuser haben Vereinbarungen mit lokalen Restaurants, um ihren Gästen Mahlzeiten nach Hause zu liefern oder zum Mitnehmen anzubieten.
- Zimmervermietung (ländlicher Tourismus): In dieser Art von Unterkunft wird häufiger Frühstück angeboten. Mittag- und Abendessen können je nach regionalen Vorschriften und Kategorie der Einrichtung obligatorisch oder optional sein, sofern die Anforderungen an die Gesundheits- und Gastronomielizenz erfüllt sind.
- Ländliche Herbergen: Herbergen verfügen oft über eine Gemeinschaftsküche für Gäste und/oder bieten Mahlzeiten (Frühstück, Abendessen) für Gäste an. Um Mahlzeiten anbieten zu können, müssen sie die Vorschriften für Lebensmittelhygiene und -sicherheit einhalten und über die erforderlichen Gastronomielizenzen verfügen.
- Regionale Vorschriften: Die Zuständigkeit für Tourismus und Lebensmittelsicherheit wurde in Spanien auf die autonomen Regionen übertragen. Das bedeutet, dass die spezifischen Anforderungen für das Anbieten von Speisen von Region zu Region leicht variieren können (in der Region Valencia, in der Sie sich befinden, können die Vorschriften beispielsweise Besonderheiten aufweisen). Es ist unbedingt erforderlich, die Verordnung über ländliche Touristenunterkünfte in der jeweiligen autonomen Region zu konsultieren.
- Königlicher Erlass 1021/2022 vom 13. Dezember: Dieser Königliche Erlass regelt „bestimmte Hygienevorschriften für die Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln in Einzelhandelsgeschäften” und ist für Beherbergungsbetriebe, die Speisen zubereiten und servieren, von großer Bedeutung.
- Er legt Bedingungen für Hygiene, Handhabung und Kennzeichnung fest.
- Wichtiger Hinweis: Im Allgemeinen dürfen in „Räumlichkeiten” (zu denen auch Küchen in Beherbergungsbetrieben mit bestimmten Merkmalen gehören können) zubereitete Lebensmittel nicht zum Verzehr in diesen Räumlichkeiten serviert werden, es sei denn, dies wurde von der zuständigen Behörde der Autonomen Gemeinschaft genehmigt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer spezifischen Genehmigung durch jede Autonome Gemeinschaft.
- Es werden Beschränkungen hinsichtlich der Art der Lebensmittel auferlegt, die zubereitet werden dürfen (z. B. Lebensmittel, die einer ausreichenden Hitzebehandlung unterzogen wurden, Back- und Konditoreiwaren, die bei Raumtemperatur haltbar sind).
- Zubereitete Produkte müssen mit dem Vermerk „In einer privaten Küche zubereitet” und dem Zubereitungsdatum gekennzeichnet sein.
- Haustiere dürfen die Bereiche, in denen Lebensmittel zubereitet werden, nicht betreten.
- Lizenzen und Genehmigungen:
- Zusätzlich zur Lizenz für Beherbergungsbetriebe sind in der Regel spezielle Lizenzen für die Gastronomie (Bar, Café, Restaurant) erforderlich, wenn ein Verpflegungsdienst für Gäste oder sogar für die Öffentlichkeit angeboten wird.
- Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit ist ein HACCP-Plan (Hazard Analysis and Critical Control Points) oder ein gleichwertiges Selbstkontrollsystem erforderlich.
- Das Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, muss über eine angemessene Ausbildung im Umgang mit Lebensmitteln verfügen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Lebensmittel anbieten möchten, neben der Einhaltung der Sicherheits-, Gesundheits-, Brandschutz- und Notfallpläne usw. auch eine Lebensmittelhygiene-Zulassung in Spanien erwerben müssen.
Diese wird in der Regel durch eine etwa 150-stündige Schulung erworben, die normalerweise auf Spanisch stattfindet (wir glauben, dass es auch einige Schulungen auf Englisch gibt), es sei denn, Sie erwerben sie in einem EU-Land gemäß den EU-Vorschriften. In diesem Fall müssen Sie sich nur in Spanien registrieren und eine Genehmigung einholen.