In Navarra werden Unterkünfte für touristische Zwecke als Touristenunterkünfte bezeichnet. Neben ihrer Regulierung wird auch das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit untersucht.

Touristenunterkünfte

Begriff

Es handelt sich um Ferienwohnungen wie Häuser, Villen, Landhäuser, Höhlen, Fertigbauten oder ähnliche feste Gebäude sowie Stadthäuser oder unabhängige Teile eines Gebäudes, die zu Urlaubszwecken vermietet werden.

Anforderungen

Es wird Folgendes verlangt:

– Eine Mindestnutzfläche von 90 m2;

– Ein unabhängiger Zugang; und

– Eine vertikale Trennung.

Darüber hinaus muss neben dem Haupteingang eine standardisierte Tafel angebracht werden, auf der das Kennzeichen der Unterkunft angegeben ist.

Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit

Vor Aufnahme der Tätigkeit und zur Eintragung der Unterkunft in das Tourismusregister von Navarra sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Verantwortungserklärung des Eigentümers der Immobilie über die Aufnahme der Tätigkeit mit Angabe seiner Daten und der Bestätigung, dass er über Folgendes verfügt:
    • Rechtliche Unterlagen, die ihn als Eigentümer der Immobilie, Mieter oder Inhaber eines anderen Rechts, das die Nutzung für touristische Unterkünfte ermöglicht, ausweisen, sowie Angaben zur Lage und Kapazität der Einrichtung;
    • Nutzungsbescheinigung, Betriebsgenehmigung oder ein Dokument, das diese ersetzt; und
    • Vertrag über eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb.
  • Zusammen mit der Verantwortungserklärung müssen die endgültigen Baupläne oder, falls diese nicht vorliegen, die Fläche jeder einzelnen Räumlichkeit vorgelegt werden.