Leitfaden zum Königlichen Dekret 933/2021 und zur Registrierung von Gästen in Beherbergungsbetrieben (Inkrafttreten im Dezember 2024)

Wenn Sie ein Beherbergungsunternehmen betreiben, haben Sie wahrscheinlich schon von dem neuen Gesetz gehört, das im spanischen BOE (Amtsblatt) veröffentlicht wurde und für Aufsehen gesorgt hat: Königliches Dekret 933/2021. Dieses Gesetz legt Anforderungen für die Dokumentation und Registrierung von Gästen fest.

Die Auslegung von Gesetzestexten aus dem BOE kann schwierig sein, daher möchten wir Ihnen diese vereinfachen und einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Registrierung von Gästen geben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was dieses Gesetz beinhaltet oder wie Sie Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft daran anpassen müssen, lesen Sie weiter – wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Der endgültige Umsetzungstermin wurde bestätigt: 2. Dezember 2024.


1. Wichtigste Details des Königlichen Dekrets 933/2021

1.1 Für wen gilt das Königliche Dekret 933/2021?

Die neuen Vorschriften zur Dokumentation und Registrierung von Gästen gelten für alle Personen und Unternehmen, die hauptsächlich im Beherbergungsgewerbe tätig sind. Dazu gehören Hotels, Apartments, Hostels, Pensionen, Campingplätze und ähnliche Einrichtungen.

Darüber hinaus gilt die Verordnung auch für:

  • Reiseveranstalter, die Vermittlungsdienste zwischen Beherbergungsbetrieben anbieten.
  • Online-Plattformen, die Beherbergungsdienstleistungen vermitteln.

1.2 Wann müssen Sie die Vorschriften einhalten?

Die Einhaltung der Registrierungs- und Mitteilungspflichten ist ab dem 2. Dezember 2024 obligatorisch. Ab diesem Zeitpunkt werden Verstöße mit Strafen geahndet.


2. Neue Meldepflicht: SES.HOSPEDAJES

Eine der wichtigsten Änderungen dieses Gesetzes betrifft die für die Erfassung der Gästedaten zuständige Stelle.

Bisher wurden die Daten der Gäste über die Plattform Hospederías an die Guardia Civil oder über WebPol an die Policía Nacional übermittelt.
Nun müssen die Daten über die Plattform SES.HOSPEDAJES an das Innenministerium übermittelt werden.

3. Änderungen bei der Erfassung von Gästedaten

Das neue Gesetz enthält mehrere wichtige Neuerungen hinsichtlich der bei der Anmeldung erforderlichen Daten:

  • Erweiterte Datenanforderungen: Die Betriebe müssen nun bei der Anmeldung 17 Datenpunkte für jeden Gast erfassen (bisher waren nur 9 erforderlich).
  • Zusätzliche Daten: Einige der neuen Datenfelder sind nicht in den üblichen Ausweisdokumenten enthalten, mit Ausnahme der Adresse, wenn diese mit dem gewöhnlichen Wohnsitz des Gastes übereinstimmt.
  • Obligatorische Unterschriften: Gäste ab 14 Jahren müssen die Anmeldedaten unterschreiben.
  • Entfernte Daten: Das „Ausstellungsdatum des Ausweisdokuments” ist nicht mehr erforderlich.

3.1 Im Jahr 2024 zu erfassende Gästedaten (gemäß RD 933/2021):

  1. Vorname
  2. Nachname
  3. Zweiter Nachname
  4. Geschlecht
  5. Ausweisnummer
  6. Ausweisnummer
  7. Art des Ausweises (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung)
  8. Staatsangehörigkeit
  9. Geburtsdatum
  10. Vollständige Anschrift (gewöhnlicher Wohnsitz)
  11. Stadt (gewöhnlicher Wohnsitz)
  12. Land (gewöhnlicher Wohnsitz)
  13. Festnetznummer
  14. Mobiltelefonnummer
  15. E-Mail-Adresse
  16. Anzahl der Reisenden
  17. Beziehung zwischen den Reisenden (wenn Minderjährige dabei sind)

4. Räumlicher Geltungsbereich des Königlichen Dekrets 933/2021

Diese Rechtsvorschrift gilt für ganz Spanien. Ausnahmen gelten jedoch für Katalonien und das Baskenland, wo die Daten der Gäste weiterhin an folgende Stellen übermittelt werden müssen:

  • Mossos d’Esquadra (Katalonien)
  • Ertzaintza (Baskenland)

Wenn sich Ihre Einrichtung in diesen Regionen befindet, lesen Sie bitte unsere Leitfäden:

  • „Gästeerfassung in Katalonien (2024)”
  • „Gästeregistrierung im Baskenland (2024)”

5. Sanktionen und Verstöße gemäß Königlichem Dekret 933/2021

Ab dem 2. Dezember 2024 werden Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Gästeregistrierung mit Strafen geahndet. Die Schwere und Art der Verstöße sind im Organgesetz 4/2015 über die Sicherheit der Bürger festgelegt.

5.1 Arten von Verstößen und Bußgeldern

Geringfügige Verstöße (Bußgelder zwischen 100 € und 600 €):

  • Fehler oder Mängel bei der Registrierung von Gästen.
  • Verspätete Übermittlung der erforderlichen Daten.

Schwere Verstöße (Geldbußen zwischen 601 € und 30.000 €):

  • Nichtführung der erforderlichen Gästeunterlagen.
  • Unterlassung vorgeschriebener Mitteilungen.

6. Häufig gestellte Fragen zum Königlichen Dekret 933/2021 und zur Gästeerfassung

6.1 Ist die Gästeerfassung obligatorisch?

Ja, die Gästeerfassung ist aus Sicherheitsgründen obligatorisch. RD 933/2021 schreibt vor, dass 17 Datenpunkte von Gästen erfasst und über SES.HOSPEDAJES an das Innenministerium übermittelt werden müssen.

6.2 Kann ich weiterhin Daten an Hospederías oder WebPol übermitteln?

Nein, ab dem 2. Dezember 2024 müssen Daten ausschließlich über SES.HOSPEDAJES übermittelt werden.

6.3 Kann ich den Check-in-Prozess automatisieren?

Ja, viele Einrichtungen haben diesen Prozess bereits automatisiert, um Abläufe zu optimieren und Wartezeiten zu reduzieren.

6.4 Wann müssen die Eintragsdaten an SES.HOSPEDAJES übermittelt werden?

Gemäß RD 933/2021 müssen die Daten der Gäste innerhalb von 24 Stunden nach folgenden Zeitpunkten übermittelt werden:

  • Der Reservierung oder Vertragsabschluss.
  • Der Beginn der vertraglich vereinbarten Dienstleistung.

6.5 Wenn ich auf AirBNB veröffentliche, kommt AirBNB dieser Verpflichtung für mich nach?

Nein. Wie bereits erwähnt, betrifft diese Mitteilungspflicht sowohl Plattformen als auch Gastgeber. Airbnb wird den Behörden Daten über Ihre Reservierungen zur Verfügung stellen, aber Sie müssen diese Informationen auch selbst an sie weiterleiten.

6.6 Ich vermiete saisonal. Muss ich diese Verpflichtung auch erfüllen?

Obwohl dieses Gesetz noch sehr neu ist und noch keine Bestätigung seitens der Behörden vorliegt, sind wir der Meinung, dass Sie, wenn Sie digitale Plattformen wie Airbnb nutzen, Gäste auch dann registrieren müssen, wenn Sie saisonal vermieten.