Touristische Vermietungslizenzen in Andalusien: Vollständiger Rechtsleitfaden für Immobilienbesitzer
Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in Andalusien zu vermieten – beispielsweise in Málaga, Sevilla, Cádiz, Granada, Almería oder Córdoba – für kurzfristige Ferienzwecke über Plattformen wie Airbnb, Booking.com, Vrbo oder HomeAway vermieten möchten, müssen Sie bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen einhalten, die von der andalusischen Regionalregierung festgelegt wurden.
Die Vermietung Ihrer Immobilie zu touristischen Zwecken umfasst mehr als nur die Veröffentlichung Ihrer Anzeige im Internet. Sie erfordert eine formelle Genehmigung, die technische Konformität und die Eintragung in das Tourismusregister von Andalusien erforderlich. Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Was gilt in Andalusien als „touristische Vermietungstätigkeit”?
Eine Immobilie gilt als touristischer Vermietungstätigkeit, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Die Immobilie wird gegen Geld vermietet.
Sie wird für Kurzaufenthalte angeboten und ist sofort verfügbar.p>
Die vorgesehene Nutzung ist eindeutig touristic, not residential.
Die Aktivität ist regelmäßig und kontinuierlich, auch wenn sie nicht täglich stattfindet.
Sie gelten als Anbieter einer touristischen Vermietung, wenn:
Die Vermietung wird von professionellen Agenturen oder Tourismusunternehmen verwaltet.
Sie veröffentlichen die Immobilie auf Online-Buchungsplattformen oder Tourismuskanälen.
Sie erbringen Dienstleistungen, die in der Regel mit der Nutzung durch Hotels oder Touristen verbunden sind, wie zum Beispiel:
Reinigung zwischen den Aufenthalten
Waschen von Bettwäsche und Handtüchern
Wartung oder Reparaturen
Gäste-Check-in oder Gepäckaufbewahrung
Zimmerservice oder ähnliche Dienstleistungen
Wenn keiner dieser Punkte zutrifft und Sie die Immobilie langfristig zu Wohnzwecken (d. h. an Familien oder Einzelpersonen für Monate oder Jahre) vermieten, fällt die Tätigkeit unter das spanische Mietrecht („Ley de Arrendamientos Urbanos“) und erfordert keine touristische Lizenz – Sie müssen jedoch weiterhin die Mieteinnahmen für Steuerzwecke angeben.
Schritt 1: Einhaltung der Anforderungen für die Vermietung an Touristen
Um Ihre Immobilie legal an Touristen vermieten zu können, muss sie die Mindestanforderungen erfüllen, die in den Dekret 28/2016 und Dekret 28/2022 festgelegt sind, darunter:
Bauliche und bewohnbare Bedingungen
Jeder Raum muss über eine direkte Belüftung nach außen oder zu Innenhöfen und über eine Fensterbeschattung verfügen.
Die Wohnung muss für den sofortigen Bezug ausreichend möbliert und ausgestattet sein.
Von Mai bis September: Kühlsystem
Von Oktober bis April: Heizung
Ein Erste-Hilfe-Kasten muss in der Unterkunft vorhanden sein.
Den Gästen müssen Anweisungen und Handbücher für Geräte und Vorrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Touristeninformation und Gästeservice
Gedruckte oder digitale Informationen über die Umgebung, einschließlich Karten, Transportmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktivitäten.
Eine Telefonnummer muss verfügbar sein, um Gästen bei Zwischenfällen oder Fragen während ihres Aufenthalts zu helfen.
Ein Reinigungsservice ist vor und nach jedem Aufenthalt erforderlich.
Eine Kopie der Hausordnung, einschließlich:
Nutzung von Geräten und Einrichtungen
Haustierrichtlinien
Rauchbeschränkungen
Notfallmaßnahmen
Bereiche mit Zugangsbeschränkungen
Beschwerdeformulare (Hojas de Reclamaciones) müssen den Gästen zur Verfügung gestellt werden.
Schritt 2: Erlangung der Nutzungsgenehmigung für touristische Zwecke
Um Ihre Immobilie in Andalusien für die touristische Vermietung zu registrieren, muss sie zunächst über eine gültige Nutzungsgenehmigung („Licencia de Ocupación”) oder ein gleichwertiges Dokument verfügen, das die Bewohnbarkeit der Immobilie nachweist.
Es gibt zwei mögliche Szenarien:
1. Immobilie, die vor 1988 erbaut wurde und über eine bestehende Nutzungsgenehmigung verfügt
Wenn Ihre Immobilie vor 1988 erbaut wurde und bereits über eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt, reicht dieses Dokument aus, um die Touristenlizenz zu erhalten. In der Regel sind keine zusätzlichen technischen Unterlagen erforderlich.
2. Immobilien, die nach 1988 gebaut wurden oder keine Bescheinigung haben
Wenn die Immobilie keine Nutzungsgenehmigung hat oder nach 1988 gebaut wurde, müssen Sie diese bei der Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular (1 Kopie + Original), einschließlich Katasterreferenz
Fotokopie Ihres DNI / NIE / CIF
Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis (bei Vertretung durch ein Unternehmen)
Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühren
Darüber hinaus müssen Sie technische Unterlagen einreichen:
- qualifizierten Techniker
, einschließlich:
Baujahr
Beschreibung des aktuellen Zustands der Immobilie und ihrer Einrichtungen
Kataster- und Grundbuchangaben
Eine vom Techniker unterzeichnete oder von dessen Berufsverband abgestempelte Verantwortungserklärung auf der Grundlage des Formulars 14 der örtlichen Planungsbehörde.
Schritt 3: Registrieren Sie die Immobilie im andalusischen Tourismusregister
Sobald die Nutzungsgenehmigung erteilt wurde, müssen Sie Ihre Immobilie im andalusischen Tourismusregister registrieren, indem Sie eine „Declaración Responsable” beim Consejería de Turismo (Tourismusamt der Regionalregierung) einreichen.p>
Diese Erklärung muss Folgendes enthalten:
Katasterreferenz der Immobilie
Maximale Gästeanzahl, basierend auf der Belegungsgenehmigung
- Vollständige Angaben zum Eigentümer und eine Benachrichtigungsadresse
Name und Ausweisnummer der Person, die die Vermietung verwaltet, sowie deren rechtliche Befugnis dazu
Dieser Schritt ist obligatorisch, bevor Sie die Immobilie legal bewerben oder an Touristen vermieten können. Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Registrierungsnummer (VFT/XX/XXXX) zu, die in allen Ihren Anzeigen und Inseraten angegeben werden muss.
Zusätzliche Hinweise zur Einhaltung der Vorschriften
Sie müssen die Daten Ihrer Gäste bei der örtlichen Polizei unter Verwendung des partes de entrada-Systems registrieren.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Mieteinnahmen in Ihrer spanischen Steuererklärung anzugeben.
Die Nichteinhaltung der Registrierungs- oder Betriebsvorschriften kann je nach Schwere der Verstoßes zu Geldstrafen zwischen 2.000 € und 150.000 € führen.
Ausländischen Eigentümern wird dringend empfohlen, einen Steuer- und Rechtsvertreter in Spanien zu beauftragen, der die Einhaltung der Vorschriften und die Einreichung der Unterlagen übernimmt.
Wie TLACORP Ihnen helfen kann
Bei TLACORP bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung für Immobilienbesitzer, die ihre Häuser in Andalusien für touristische Zwecke vermieten möchten. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Rechtliche Prüfung der Eignung der Immobilie
Beantragung der Nutzungsgenehmigung
Erstellung und Einreichung der technischen und rechtlichen Unterlagen
Eintragung in das andalusische Tourismusregister
Beratung zu Steuerpflichten und Steuervertretung
Vertragsgestaltung und Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze
Wir arbeiten mit Immobilien in Málaga, Sevilla, Cádiz, Granada, Almería, Córdoba und anderen Städten in Andalusien.
Sind Sie bereit?
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haus in eine legale Ferienwohnung in Andalusien umzuwandeln, begleiten wir Sie klar und effizient durch den gesamten Prozess.
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