In Madrid werden Wohnungen für touristische Zwecke als Wohnungen für touristische Nutzung bezeichnet. Neben der Regulierung wird auch das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit untersucht.
Touristische Unterkünfte – „Viviendas de Uso Turístico”
Begriff
Wohnungen für touristische Nutzung sind Wohnungen, Studios, Apartments oder Häuser, die möbliert und in einem sofort nutzbaren Zustand sind und über touristische Angebotskanäle oder andere Marketing- oder Werbemittel vermarktet und beworben werden, um in ihrer Gesamtheit vom Eigentümer gegen Entgelt an Dritte zum Zwecke der touristischen Beherbergung überlassen zu werden. Diese Tätigkeit muss regelmäßig ausgeübt werden, was der Fall ist, wenn der Interessent mit beliebigen Mitteln Werbung macht und die vorgeschriebene verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit vorlegt. Sie dürfen nicht zimmerweise oder in einer anderen Weise übertragen werden, die eine Trennung oder Aufteilung zur Folge hat.
Anforderungen
Wohnungen für touristische Zwecke müssen folgende Anforderungen erfüllen:a) Sie müssen mindestens aus folgenden Einheiten bestehen:
- Wohnzimmer;
- Küche;
- Schlafzimmer; und
- Badezimmer.
b) Sie müssen mit den folgenden Mindestdienstleistungen vertraglich vereinbart sein:
- Möbliert, ausgestattet und
- in einem sofort nutzbaren Zustand,
- Anschluss an telematische Mittel.
c) Die Vermietung von Zimmern ist verboten.d) Sie müssen in eine einzige Kategorie eingestuft sein.e) An der Tür jeder Wohnung für touristische Zwecke muss an gut sichtbarer Stelle die Unterscheidungstafel angebracht sein.
Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit
Eigentümer von Ferienwohnungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eine verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der touristischen Beherbergungstätigkeit bei der zuständigen Tourismusbehörde einreichen.
- Der verantwortlichen Erklärung muss eine „Eignungsbescheinigung” als technisches Dokument beigefügt sein, das von einem Architekten oder Bauingenieur – ohne dass ein Berufsvisum erforderlich ist – ausgestellt werden muss, um den Nutzern die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die touristische Nutzung (Heizung, Wasserversorgung, Belüftung, Feuerlöscher usw.) zu garantieren.
- Nach Einreichung der verantwortlichen Erklärung wird diese gemäß L Madrid 1/1999 Art. 23 im Register der Tourismusunternehmen der Autonomen Gemeinschaft Madrid eingetragen.