In Kantabrien ist die Übertragung von Wohnraum zu touristischen Zwecken in Form einer vorübergehenden Übertragung von Wohnungen für touristische Zwecke, entweder vorübergehend oder zur gemeinsamen Nutzung, geregelt.

Unterkunftsarten und Anforderungen

Begriff

Diese Unterkünfte gelten als touristische Dienstleistung und müssen neben den geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich die folgenden Merkmale und Anforderungen erfüllen:

  • Wohnungen für touristische Zwecke befinden sich in Immobilien, die auf für Wohnzwecke bestimmten Grundstücken liegen.
  • Eine vorübergehende Übertragung und für touristische Zwecke wird immer dann angenommen, wenn die Wohnungen über einen touristischen Vertriebskanal jeglicher Art oder durch andere Marketing- oder Werbemaßnahmen angeboten werden. Zu diesem Zweck wird Folgendes berücksichtigt:
    • Eine vorübergehende Übertragung liegt vor, wenn die Nutzung keinen Wohnsitzwechsel des Nutzers zur Folge hat; und
    • Bei den touristischen Vertriebskanälen handelt es sich sowohl um physische als auch um virtuelle Tourismusvermittlungsunternehmen – Reisebüros, Reservierungszentren, Werbe-Websites, Vermietungsagenturen oder Marktplätze.

Arten

Vollständige Übertragung, die keine Übertragung für Aufenthalte zulässt; oder

Geteilte Übertragung, bei der der Eigentümer in der Wohnung wohnen muss.

In beiden Fällen müssen sie in bewohnbarem Zustand und sofort verfügbar sein.

Pflichten der Eigentümer

Die Eigentümer der Wohnungen sind gegenüber den Nutzern zu folgenden Pflichten verpflichtet:

  • Anbringen der Identifizierungstafel an der Eingangstür der Unterkunft für touristische Zwecke und an einer gut sichtbaren Stelle des Informationsplakats über die Verfügbarkeit der offiziellen Beschwerdeformulare und der Telefonnummer, unter der sofort Hilfe bei allen Umständen, die den Aufenthalt beeinträchtigen, angefordert werden kann.
  • Vorhandensein der offiziellen Beschwerdeformulare der für Tourismus zuständigen Generaldirektion. Diese Formulare müssen den Nutzern an einem geeigneten Ort in der Unterkunft für touristische Zwecke zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen die interessierte Öffentlichkeit über die Nutzungsbedingungen sowie die Saison, in der die Unterkunft für touristische Zwecke genutzt werden kann, unter ausdrücklicher Angabe der Öffnungs- und Schließzeiten und der akzeptierten Zahlungsarten informieren.
  • Sie müssen den Nutzern einen Zahlungsbeleg für die Unterkunft ausstellen und aushändigen.
  • Sie müssen die Website, sofern vorhanden, auf dem neuesten Stand halten und Anfragen über dieses Kommunikationsmittel beantworten.
  • Die Registrierungsnummer im Allgemeinen Register für Tourismusunternehmen Kantabriens ist nach ihrer Mitteilung an den Interessenten in allen Werbematerialien für die touristische Tätigkeit anzugeben.
  • Die Unterkunft muss mit den für den sofortigen Gebrauch erforderlichen Möbeln und Ausstattungsgegenständen versehen sein.
  • Die Unterkunft ist bei der Ankunft der Nutzer in einwandfreiem Zustand hinsichtlich Sauberkeit, Hygiene und Vorbereitung zu übergeben, und bei jedem neuen Aufenthalt ist eine allgemeine Reinigung der Unterkunft sowie ein Wechsel der Bettwäsche vorzunehmen. Alle während des Aufenthalts auftretenden Schäden und Defekte werden unverzüglich behoben.
  • Die Preise der angebotenen Dienstleistungen sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren und lesbaren Stelle anzugeben, wobei der für den Nutzer geltende Endpreis genau anzugeben ist und jede Dienstleistung und jeder Begriff so klar und deutlich aufgeführt werden muss, dass der Nutzer vor der Buchung einer touristischen Dienstleistung eine Entscheidung treffen kann.

Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit

Für die Aufnahme der Tätigkeit muss zuvor die obligatorische Verantwortungserklärung für die Eröffnung bei der für Tourismus zuständigen Generaldirektion eingereicht werden, in der unter ihrer Verantwortung bestätigt wird, dass die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dass die entsprechenden Nachweise vorliegen und dass sie sich verpflichtet, diese bis zur Einstellung der Tätigkeit einzuhalten.

In jedem Fall muss diese Verantwortungserklärung ausdrücklich auf die Erfüllung der folgenden Anforderungen verweisen:

  • Es muss ein Feuerlöscher pro Etage vorhanden sein, der an einem gut sichtbaren und leicht zugänglichen Ort angebracht ist.
  • Es muss ein ausreichender Rechtsanspruch vorliegen, der das Eigentum an der Immobilie nachweist.
  • Es muss eine Nutzungsbescheinigung vorliegen.
  • Bei Wohnungen in Immobilien, die dem horizontalen Eigentumsrecht unterliegen, muss eine Erklärung vorliegen, dass die von der Eigentümergemeinschaft verabschiedeten Statuten oder Vereinbarungen die Nutzung der Immobilie zu touristischen Zwecken nicht verbieten oder einschränken.
  • Erklärung, dass die Wohnung nicht unter Denkmalschutz steht.

Diese Erklärung in dieser Form berechtigt zur Ausübung der touristischen Tätigkeit ab dem Tag ihrer Vorlage, und die Immobilie wird außerdem im Allgemeinen Register der Tourismusunternehmen Kantabriens zu Kontroll- und Nachprüfungszwecken eingetragen.