Touristische Unterkünfte, die in eine einzige Kategorie eingestuft sind, wurden in eine allgemeine Kategorie namens „Ferienunterkünfte” aufgenommen, die sich von Ferienwohnungen unterscheidet.

Häuser und Zimmer für touristische Zwecke

Begriff

Touristische Unterkünfte sind Unterkünfte, die:

– vorübergehend an Dritte überlassen werden;

– regelmäßig – zwei oder mehr Mal pro Jahr – und gegen Entgelt;

– möbliert und für den sofortigen Gebrauch ausgestattet sind; und

– zu Urlaubszwecken genutzt werden.

Ebenso ist es erforderlich, dass diese Wohnungen über Kanäle für touristische Angebote vermarktet oder beworben werden, unabhängig von deren Art, sofern dies die Werbung und das Angebot der Unterkunft ermöglicht – Reisebüros, Reservierungszentren oder Vermittlungsagenturen für touristische Dienstleistungen, jegliche Internetdienste usw.

Diese Wohnungen können auf zwei Arten übertragen werden:

– in ihrer Gesamtheit;

nach Zimmern, die als Schlafzimmer genutzt werden.

Anforderungen

Die grundlegenden Anforderungen, die diese Wohnungen erfüllen müssen, sind folgende:

  • Bei vollständiger Übertragung müssen sie mindestens über ein Wohn-Esszimmer, eine Küche, ein Schlafzimmer und ein Badezimmer verfügen. Wenn das Wohn-Esszimmer und die Küche in den Schlafbereich integriert sind, beträgt die maximale Kapazität zwei Plätze.
  • Bei Übertragung nach Zimmern müssen sie über eine Küche, ein Badezimmer, ein Wohn-/Esszimmer und mindestens ein Schlafzimmer für die Beherbergung von Touristen verfügen, das nicht für den Eigentümer reserviert ist, der seinen tatsächlichen Wohnsitz in der Wohnung haben muss. Einzimmerwohnungen sind nicht zulässig.
  • Alle Nebengebäude müssen über die festgelegte Fläche und Grundausstattung verfügen.
  • Die Mindestleistungen, die im Preis enthalten sein müssen, sind:
    • Wasser-, Strom- und gegebenenfalls Gasversorgung;
    • Instandhaltung, Wartung und Reparaturen, mit Ausnahme derjenigen, die über den normalen und sorgfältigen Gebrauch hinausgehen;
    • Müllabfuhr von öffentlichen Straßen oder speziell für die Müllablagerung vorgesehenen Bereichen;
    • Reinigung vor der Ankunft;
    • Nutzung und Genuss von Schwimmbädern, Gärten, Spielplätzen und Gemeinschaftsterrassen mit eigenen Elementen;
    • Nutzung und Genuss von Parkplätzen im Freien, ohne Überwachung oder Reservierung von Stellplätzen; und
    • Gemeinschaftsausgaben der Eigentümer.

Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit

Vor der Erbringung der Dienstleistung muss eine verantwortliche Erklärung gemäß dem Standardmodell beim Tourismusinstitut der Region Murcia eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die touristische Tätigkeit ausgeübt werden, jedoch müssen die geltenden Vorschriften eingehalten werden und andere Lizenzen, Genehmigungen oder sonstige Interventionsrechte vorliegen, die von anderen Stellen aufgrund ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verlangt werden.