In Castilla-La Mancha werden Ferienwohnungen als „touristische Unterkünfte“ bezeichnet. Neben den gesetzlichen Bestimmungen wird auch das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit analysiert.

Begriff

Wohnungen für touristische Zwecke sind Wohnungen, Häuser, Chalets oder ähnliche Immobilien, die möbliert und in einem Zustand sind, der eine sofortige Nutzung ermöglicht, und die über touristische Vertriebskanäle vermarktet oder beworben werden, um vorübergehend, mindestens zweimal im Jahr, gegen Entgelt über eigene oder fremde Vertriebskanäle vermietet zu werden, zum Zweck der touristischen Beherbergung.

Wohnungen für touristische Zwecke, die regelmäßig als Touristenunterkünfte genutzt werden, dürfen nicht als Dauerwohnsitz oder für andere Zwecke als touristische Zwecke genutzt werden.

Anforderungen

Die Wohnungen für touristische Zwecke verfügen über die in der Erstbezugsgenehmigung festgelegte Kapazität und bestehen mindestens aus einem Wohn-/Esszimmer, einer Küche, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer. Darüber hinaus müssen sie:

– den geltenden Vorschriften über die Bewohnbarkeit und Sicherheit von Wohngebäuden entsprechen;

– den Statuten der Eigentümergemeinschaft entsprechen, die kein ausdrückliches Verbot der touristischen Beherbergung enthalten dürfen;

– über eine direkte Belüftung nach außen oder zu Innenhöfen verfügen, wobei die Fenster mit Jalousien oder einem ähnlichen Verdunkelungssystem versehen sein müssen;

– mit allen für den sofortigen Gebrauch erforderlichen Geräten und Ausstattungen entsprechend der Anzahl der belegten Plätze möbliert und ausgestattet sein;

– über Heizung und Klimaanlage in den Schlafzimmern und im Wohnzimmer verfügen;

– einen Erste-Hilfe-Kasten haben;

– die Reinigung der Wohnung bei Ankunft und Abreise neuer Kunden gewährleisten;

– Bettwäsche, Handtücher und Haushaltswaren im Allgemeinen entsprechend der maximalen Belegung der Wohnung sowie einen Satz Ersatzwäsche bereitstellen;

– den Nutzern an einem gut sichtbaren Ort eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, unter der sie Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Wohnung sofort klären können;

– Die Bedienungsanleitungen der Geräte oder anderer Vorrichtungen, die für deren ordnungsgemäße Verwendung erforderlich sind, müssen den Nutzern der Unterkunft zur Verfügung gestellt werden;

– über eine WLAN-Internetverbindung verfügen;

– den Kunden die internen Regeln für die Nutzung der Einrichtungen und Nebenräume der Unterkunft sowie die Zulassung oder Nichtzulassung von Haustieren, Einschränkungen für Raucher und Bereiche mit eingeschränkter Nutzung zur Verfügung stellen.

An der Eingangstür jeder Wohnung für touristische Zwecke muss an gut sichtbarer Stelle eine standardisierte Kennzeichnungstafel gemäß den entsprechenden technischen Vorschriften angebracht sein.

Wohnungen für touristische Zwecke, die sich in den historischen Stadtzentren von Weltkulturerbestädten befinden, müssen neben dem Haupteingang der Einrichtung an gut sichtbarer Stelle die für diese Städte spezifische standardisierte Kennzeichnungstafel anbringen.

In allen Werbe-, Verkaufsförderungs- oder Marketingmaßnahmen muss die Registrierungsnummer des Registers der Tourismusunternehmen und -betriebe von Castilla-La Mancha angegeben sein.

Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit

Die Unternehmen oder Eigentümer, die touristische Wohnungen und Unterkünfte betreiben, müssen

  • die verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Tourismusbehörde einreichen.
  • Nach Einreichung der verantwortlichen Erklärung muss diese im Register der Tourismusunternehmen und -betriebe von Castilla-La Mancha eingetragen werden.